Vor dem Corona-Winter 2022
Neue Corona-Gesetze: Diesen Menschen im Kreis Mühldorf droht eine Maskenpflicht
Ab 1. Oktober kann es für viele Menschen Einschränkungen geben. Denn ab diesem Tag gelten neue Corona-Regeln. Doch wen treffen diese Einschränkungen - und was können die Betroffenen dagegen tun?
Mühldorf – Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändert sich am 1. Oktober der Corona-Impfstatus. Wer nur zwei Impfungen vorzuweisen hat, gilt dann nicht mehr als „vollständig geimpft“. Diese neue Einstufung kann große Folgen haben.
So viele Menschen sind davon betroffen
Betroffen wären nach derzeitigem Stand vermutlich mehr als 46.000 Menschen aus dem Landkreis, die zweimal gegen Corona geimpft sind. Was bis zum 30. September ausgereicht hat und als vollwertiger Impfschutz galt, ist dann vorbei, macht das neue Gesetz klar. Als „vollständig geimpft“ gilt dann nur noch, wer mindestens eine Booster-Impfung erhalten hat, im Landkreis sind das gut 71.000 Menschen.
Ausnahme giltauch für Genesene
Eine Ausnahme gibt es nur für diejenigen, die zweimal geimpft und genesen sind. Diese müssen zusätzlich zum Impfnachweis eine Corona-Infektion nachweisen können, die länger als 28 Tage zurückliegt. Da deren Zahl aber nicht genau bekannt ist, ist auch nicht ganz sicher, wie viele Menschen trotz zweiter Impfung den Status der Vollständigkeit verlieren werden.
Von möglichen Maßnbahmen sind natürlich auch alle betroffen, die gar nicht oder nur einmal geimpft sind.
Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen treffen Ungeimpfte und nur zweimal Geimpfte nicht sofort, da die verschärften Regeln noch nicht gelten.
Gesetz bis ins Frühjahr befristet
Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll das neue Coronagesetz, das bis zum 7. April 2023 befristet ist, Deutschland besser auf eine neue Corona-Welle vorbereiten. Das bedeutet, der Bund ermöglicht den Ländern, je nach Corona-Lage genau das zu tun, was notwendig ist, um Infektionen einzudämmen.
Diese Maßnahmen müssen die Länder ausdrücklich verkünden.
Erste Stufe: Maskenpflicht
So sieht das neue Gesetz vor, dass in einer ersten Stufe die Maskenpflicht in Kultur-, Freizeit-, Sport- oder gastronomischen Einrichtungen eingeführt werden kann. Diese Maßnahme könnten die Länder dann treffen, wenn durch einen besonders starken Anstieg der Inzidenzzahlen die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens oder die kritische Infrastruktur in Gefahr sind. Die Länder dürften demnach aber auch vollständig Geimpfte von der Maskenpflicht ausnehmen.
Kein großer Andrang im Impfzentrum
Jeder mit einer Auffrischungs-Impfung könnte also weiterhin ohne Maske ins Konzert oder zum Essen gehen, während alle Bürger mit nur zwei Impfungen von der Verschärfung betroffen wären.
Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek beklagte bei der Vorschrift, dass eine klare Definition für die verschärften Maßnahmen fehle. „Unklar bleibt beispielsweise, was genau ein ‚besonders starker‘ Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz ist, bei dem dann schärfere Maßnahmen in Kraft treten können“, sagte er.
Leicht steigende Nachfrage im Impfzentrum
Im Mühldorfer Impfzentrum stellen die Mitarbeiter eine steigende Nachfrage fest, berichtet Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer. Dabei gehe es vor allem um die dritte Impfung. „Ob dies auf die Änderung des Impfstatus, den inzwischen verfügbaren Omikron-Impfstoff oder andere Gründe zurückzuführen ist, ist derzeit nicht bekannt.“
Am besten den neuen Impfstoff
Das Impfzentrum empfiehlt den neuen, angepassten Impfstoff. „Er wurde speziell auf die aktuellen Varianten angepasst und deshalb wird bei Auffrischungsimpfungen im Impfzentrum dieser Impfstoff angeboten.“
Wer den vollen Impfstatus beibehalten möchte, kann sich an das Mühldorfer Impfzentrum wenden. Haserer empfiehlt auch die mobilen Impfstationen, bei denen keine Terminabstimmung notwendig ist.
