Kein Herz für Lernende?
„Scho glei gar ned!“ Mühldorf lehnt Studentenwohnheim ab - Das sind die Gründe
Laut Bauantrag soll das Studentenwohnheim sieben Zimmer für sieben Bewohner haben sowie pro Etage ein Bad und einen Gemeinschaftsraum inklusive Küche.
Mühldorf – Soll es tatsächlich ein Studentenwohnheim werden und auch langfristig bleiben? Oder soll damit nur die Stellplatzregelung umgangen werden?
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Diese Frage rund um eine Baugenehmigung beschäftigte den Bauausschuss in seiner März- Sitzung. Ein Bauwerber aus Burgkirchen will auf einem Grundstück an der Brückenstraße im hinteren Teil ein Doppelhaus und zur Straße hin ein Studentenwohnheim errichten. Mit Lärmschutzwand zur Straße hin.
Daraus könnten drei Wohnungen werden
Laut Eingabeplan soll das Studentenwohnheim sieben Zimmer für sieben Bewohner haben sowie pro Etage ein Bad und einen Gemeinschaftsraum inklusive Küche. Das Doppelhaus mit je einer Wohneinheit soll den Kindern des Antragstellers dienen. Beide Bauwerke sind mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss geplant.
Nach erster Prüfung des Bauantrags durch die Stadtverwaltung steht fest, dass sich das Bauvorhaben noch in die umliegende Bebauung einfügt. Nur ein Nachbar habe wegen der totalen Verbauung des Grundstücks und nicht eingehaltenem Nachbarschaftsabstand Einwände erhoben. Die Abstandsflächen entsprächen aber dem gesetzlichen Rahmen. Somit sieht die Verwaltung keine nachbarschützenden Belange als beeinträchtigt.
Ein Problem stellt laut Tiefbauamt allerdings die Stellplatzsituation dar. Das Grundstück sei zu beengt, beim Rausfahren müsse mehrmals rangiert werden. Es sei davon auszugehen, dass die Bewohner wegen des erforderlichen Rangierens rückwärts vom Grundstück ausparken werden. Das geschehe über den Geh- und Radweg, was mangels Übersicht eine erhöhte Unfallgefahr zur Folge habe.
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Wie Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner erklärte, könne dem Bauvorhaben im Sinne einer Nachverdichtung noch zugestimmt werden: „Wenn das hier beantragte Maß der Nutzung dauerhaft bestehen bleibt und keine spätere Umnutzung zu drei Wohneinheiten erfolgt.“ Was heißt, dass eine Umwandlung des Studentenwohnheims in drei Mietwohnungen wegen des Stellplatzschlüssels nicht möglich ist.
Daran entzündete sich die Diskussion der Fraktionen. Bürgermeister Michael Hetzl (UM) erläuterte, dass allein wegen der Bezeichnung „Studentenwohnheim“ zwei Stellplätze ausreichend seien: „Dafür langt es, pro drei Betten ein Stellplatz.
Die Einigkeit ist fraktionsübergreifend
Das können wir praktisch nicht unterbinden.“ Für ihn stelle der Plan kein klassisches Studentenwohnheim dar. Aus seiner Studienzeit kenne er die Ausstattung mit einem Zimmer pro Bewohner inklusive eigener Nasszelle.
Dem pflichtete Ulrich Niederschweiberer (CSU) bei: „Für die CSU ist das kein Studentenwohnheim. Scho glei gar ned!“ Damit solle nur die Stellplatzsatzung der Stadt ausgehebelt werden: „Das müssen wir ablehnen, sonst haben wir solche Anträge ständig auf der Tagesordnung.“
„Das Baurecht steht und fällt hier mit den Stellplätzen“, so Oskar Stoiber (CSU). „Das wird kein Studentenwohnheim, der Antrag muss neu überdacht und eingereicht werden.“ „Ein Studentenwohnheim ist was anderes, so wie vom Bürgermeister beschrieben“, auch Karin Zieglsgänsberger (UM) kennt übliche Studentenwohnheime. „Die Stellplätze passen nicht. Und rückwärts auf die ehemalige B12 auszuparken ist ein No-Go. So kann man es nicht machen.“
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Dr. Georg Gafus (Grüne) lobte die fraktionsübergreifende Einigkeit in diesem Punkt und gab zu bedenken: „Die Studenten besuchen den Campus Nord und das Studentenwohnheim soll in Mühldorf Süd entstehen. Die Studenten brauchen ein Fahrzeug, um zur Hochschule zukommen. Dieser Bauantrag ist ein Versuch, die Stellplatzordnung zu umgehen.“ Angelika Kölbl (SPD) wollte wissen, wie rechtlich verbindlich es sei, wenn die Stadt festschreibe, dass das Gebäude ein Studentenwohnheim bleiben müsse. Die Stadtbaumeisterin äußerte die Vermutung, dass es fraglich sei, ob diese Einschränkung der Vermietbarkeit vor einem Gericht halten würde.
Die Mitglieder des Bauausschusses waren sich einig, dass das Bauvorhaben dringend noch einmal überplant und neu eingereicht werden müsse. Letztendlich einigten sie sich einstimmig auf folgenden Beschluss: „Der Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss lehnt das Vorhaben aufgrund der Stellplatz und Ausfahrsituation ab.“
Der Bauwerber hatte die Diskussion im Stadtsaal verfolgt und quittierte die Ablehnung mit einem Kopfschütteln.