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Legalisierung von Cannabis

Streit ums Kiffen: Linken-Kreisrat wirft Mühldorfs Landrat staatlich geförderte Stimmungsmache vor

Persönliche Aussage als Landrat oder Parteipolitik? Der Facebook-Post liegt jetzt jedenfalls bei der Rechtsaufsicht.
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Persönliche Meinung als Landrat oder Parteipolitik? Der Facebook-Post liegt jetzt jedenfalls bei der Rechtsaufsicht.

Mühldorfs Landrat Max Heimerl (CSU) postet auf Facebook über die Legalisierung des Kiffens. Die Internet-User und Linken-Kreisrat Denis Uzon schäumen deswegen. Nun wird der Post juristisch geprüft.

Mühldorf – Kiffen verbindet und bringt die Menschen ins Gespräch. Diese These stützt zumindest der Facebook-Auftritt des Landratsamtes Mühldorf. Hier sorgte ein Post von Landrat Max Heimerl (CSU) zur teilweisen Legalisierung von Cannabis innerhalb kürzester Zeit für 51 Kommentare und 35 Emojis (stand: 27. Februar). Nur ein Beitrag zum Gelben Sack beschäftigt die User mehr; ansonsten sind Kommentare Mangelware.

Der Kiffen-Post stieß auf so eine Resonanz, dass er jetzt sogar die Kreisräte und die Rechtsaufsicht beschäftigt – nicht, weil sie das Erfolgsrezept ergründen und kopieren möchten, sondern weil Denis Uzon (Linke) verlangt, diese „staatlich geförderte politische Stimmungsmache“ zu löschen. Der Post wurde, so das Landratsamt gegenüber den OVB Heimatzeitungen, auch auf Instagram veröffentlicht.

Nur zwei Minuten bis zum ersten Kommentar

Am 7. Februar hatte sich Landrat Max Heimerl um 10 Uhr auf Facebook zur damals noch bevorstehenden teilweisen Freigabe von Cannabis geäußert: „Die Legalisierung von Cannabis ist ein unverantwortliches Drogen-Experiment unseres Bundesgesundheitsministers. Diese Fehlentscheidung der Ampel-Regierung auch noch unter dem Titel ‚Mehr Gesundheitsschutz‘ zu verkaufen, ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die sich täglich für Kinder- und Jugendschutz einsetzen.“

Schon zwei Minuten später gab es den ersten Kommentar – gegen die Aussage. Im Folgenden fielen Ausdrücke wie „parteipolitische Doppelmoral“, „persönliche Meinung“, „auf den Kopf gefallen“, „Einfältigkeit“ oder „CSU Facebookseite“. Die Mehrheit der User widersprach Heimerl, der bisherigen Drogenpolitik und bestritt die gefürchteten Folgen. Sie verteidigte die inzwischen auf den Weg gebrachte teilweise Legalisierung von Cannabis. 

„Staatlich geförderte politische Stimmungsmache“

Dem schloss sich auch Kreisrat Denis Uzon (Die Linke/Die Partei) am 15. Februar an. Er stellte einen Antrag an den Kreistag, den Beitrag zu löschen und künftig „auf allen Kanälen“ auf „parteipolitische Statements“ zu verzichten. 

Als Kreisrat sehe er es nicht ein, „wenn Steuergelder für parteipolitische Statements abgegeben werden“. Dies gelte auch dann, wenn die Kosten für den Post „recht überschaubar“ seien. „Der Beitrag ist meines Erachtens staatlich geförderte politische Stimmungsmache. Somit liegt auch ein Verstoß gegen das von der bürgerlichen Politik ständig geforderte Neutralitätsgebot vor.“

„Parteipolitisch war das überhaupt nicht“

Dem widersprach Landrat Max Heimerl in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses: „Parteipolitisch war das überhaupt nicht. Das war eine persönliche Aussage als Landrat.“ Und sei auch so gekennzeichnet.

Gegenüber den OVB Heimatzeitungen betonte Heimerl, dass er als Amtsträger stets das Wohl des Landkreises im Blick habe. „Eine Beteiligung an politischen Debatten erfolgt dabei ohne den Bezug zur Parteizugehörigkeit und nur im Zusammenhang mit meiner Arbeit für den Landkreis und das Landratsamt.“

Als Landrat und Behördenleiter sei er auch für den Gesundheitsschutz und die Prävention zuständig, sehe er es als seine Aufgabe, Themen aufzugreifen, „wenn ich falsche Entwicklungen sehe.“

Facebook-Post liegt bei der Rechtsaufsicht

In einem Punkt gab Heimerl seinen Kritikern allerdings recht: Die Grenze der gebotenen Neutralität könnte überschritten sein. Daher: „Die Frage, ob das Ausspielen des Zitats auf dem Kanal des Landratsamtes zulässig war, wird aktuell rechtlich geprüft.“ Auch im Austausch mit der Regierung von Oberbayern.

Allerdings betreffe das, so Heimerl, eine Angelegenheit des staatlichen Landratsamtes. Daher sei der Kreistag nicht zuständig und könne den Uzon-Antrag gar nicht behandeln. Dem folgten die Mitglieder im Kreisausschuss ohne weitere Diskussion einstimmig.

Am Freitag (1. März) tagt der Kreistag. Da steht der Antrag bislang ebenfalls auf der Tagesordnung. Vielleicht kann Landrat dann schon das Ergebnis der juristischen Prüfung mitteilen.

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