Kurioser Gerichtsprozess
Tankstellenräuber schweigt im Mühldorfer Amtsgericht – jetzt sitzt er noch länger hinter Gittern
Sein Schweigen wurde ihm zum Verhängnis: Der Mühldorfer Tankstellenräuber, bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt, wollte vor Gericht nichts mehr sagen. Jetzt bekam er die Quittung.
Mühldorf – Der Mühldorfer Tankstellenüberfall vom Juli 2023 hat nun noch einmal das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Mühldorf beschäftigt. Diesmal musste einer der Täter antreten, weil er in der Verhandlung gegen seinen Komplizen die Aussage verweigert hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb versuchte Strafvereitelung vor.
Sieben Jahr Jugendstrafe
Der vom Landgericht Traunstein zu einer siebenjährigen Jugendstrafe verurteilte 22-jährige Serbe war seinerzeit bereits rechtskräftig verurteilt. Und mit dem Komplizen war er nicht verwandt. Also stand ihm kein Aussageverweigerungsrecht zu.
Bei seinem eigenen Prozess war der junge Mann weitgehend geständig und schilderte glaubhaft den Tathergang. Er selbst ging damals bewaffnet in die Tankstelle mit der Forderung „Geld her“. Der Freund, der diese Idee entwickelt und auch die Waffe besorgt hatte, stand draußen Schmiere.
Dieser habe den Überfall nicht selbst abwickeln wollen, weil er „noch unter einer offenen Bewährung“ stand, wie er dem Freund beteuerte. Mit der Beute von etwa 1000 Euro ging´s zur Wohnung des Mühldorfers, wo sie die Kleidung wechselten, um ein Café am Stadtplatz aufzusuchen. Auf dem Heimweg warfen sie eine Jacke in einen nahegelegenen Abfalleimer, aus dem ein Spürhund die Spur direkt zur Wohnung des Mühldorfers aufnahm.
Aussageverweigung geht nach hinten los
Zur Überraschung aller Beteiligten war der rechtskräftig Verurteilte und aus der Justizvollzugsanstalt Ebrach vorgeführte Häftling bei der Verhandlung gegen seinen Freund im Januar 2025 nicht mehr bereit, Angaben zu dem Tathergang zu machen. Trotz der Belehrung von Richter Dr. Christoph Warga über die Konsequenzen seiner Aussageverweigerung schwieg er. Dem Jugendschöffengericht genügten alle anderen Beweise: Es verurteilte den Komplizen, den er vor Strafe schützen wollte, ebenfalls zu einer siebenjährigen Jugendstrafe.
Wegen versuchter Strafvereitelung saß der Serbe nun erneut Richter Dr. Warga gegenüber – und schwieg wieder. Staatsanwältin Caroline Regensburger berichtete nun als Zeugin den Verhandlungsverlauf am Landgericht. Offen und freimütig habe er über seine damaligen Geldprobleme wegen eines Autos geschildert, aber auch wie sie zu zweit die Tankstelle auskundschafteten und den Tatplan entwickelten.
Damals sei sie eher über das Geständnis überrascht gewesen, umso mehr, als er im Januar zu allem schwieg. Sie habe ihn damals gefragt, ob er bedroht würde, was für sie vorstellbar war, da der Bruder des Kumpels ebenfalls inhaftiert war. „Ich möchte nichts sagen“, habe er geantwortet und mitgeteilt, es sei ihm „egal, ich habe mich damit abgefunden, dass ich länger sitze“. Die Frage, weshalb er bei seinem eigenen Prozess ausgesagt habe und jetzt nicht mehr, habe er mit „Weil es so ist“ beantwortet.
Serbe spricht insgesamt sechs Sprachen
Der Vorsitzende des Schöffengerichts beleuchtete die Vita des Angeklagten: Aufgewachsen im Breisgau, habe er nach der Grundschule bis zur neunten Klasse eine Erziehungshilfeschule besucht, weil er einen Mitschüler mit einer Schere verletzt hatte. Alle Ausbildungen, die er begann, brach er nach kurzer Zeit ab.
Bis zu 20 Flaschen Bier am Tag
Immerhin spreche der 22-Jährige sechs Sprachen, die er „auf der Straße“ erlernte, wie er auf Nachfrage erklärte. Mit zehn Jahren begann er zu rauchen, mit zwölf konsumierte er Cannabis, mit 16 Kokain und hundert Gramm Speed pro Monat, daneben täglich bis zu zwanzig Flaschen Bier, Whiskey und Weinbrand. Bis zum 16. Lebensjahr sei er in psychiatrischer Behandlung gewesen.
Verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung
Bei den zehn Einträgen im Bundeszentralregister, häufig wegen Eigentumsdelikten, stach eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hervor. In Nordrhein-Westfalen überfiel er eine Familie und setzte dem Kontrahenten in einer Weise zu, dass dieser auch jetzt noch – nach vier Jahren – schwer gehandicapt ist.
Staatsanwältin Ramona Resch sah den Tatvorwurf der versuchten Strafvereitelung durch Unterlassen als erfüllt an. Sie hielt dem Angeklagten Gleichgültigkeit gegenüber dem deutschen Staat vor und beantragte eine Jugendstrafe von acht Jahren unter Einbeziehung des siebenjährigen Urteils des Landgerichts.
„Fassungslos“ über „maßlosen“ Antrag
Er sei „fassungslos“ über diesen „maßlosen“ Antrag, kommentierte Verteidiger Jens Diedrich. „Wie wichtig könne denn seine Aussage gewesen sein, wenn das Gericht ohnehin auf eine siebenjährige Jugendstrafe kam?“, fragte er und beantragte Freispruch. Der Angeklagte ergriff das letzte Wort und sagte: „Ich sage gar nichts.“
Das Jugendschöffengericht folgte im Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der Angeklagte muss nun ein Jahr länger im Gefängnis bleiben, wo er inzwischen eine Lehre zum Metallbauer abgeschlossen hat. Dr. Warga wies darauf hin, dass der Angeklagte ganz legitim von einem Zeugnisverweigerungsrecht hätte Gebrauch machen können, wenn er gegen seine eigene Verurteilung Revision eingelegt hätte. Denn dann wäre sie zum Zeitpunkt der Verhandlung gegen den Freund nicht rechtskräftig gewesen.