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Unfall sei „fatale Kombination“

„Alles richtig“ gemacht, aber fahrlässige Tötung: Amtsgericht Mühldorf verhandelt ohne Angeklagte

Am Dienstagnachmittag (10. September) ereignete sich ein tödlicher Unfall zwischen Unterreit und Kraiburg am Inn.
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Im Herbst 2024 kam es im südwestlichen Landkreis zu einem tödlichen Motorrad-Unfall. Jetzt wurde vor dem Amtsgericht das Strafmaß verhandelt.

Die 56-Jährige hatte in ihrem Auto eigentlich alles richtig gemacht. Trotzdem hat sie vor einem Jahr im südwestlichen Landkreis einen Motorradfahrer übersehen. Es kam zum Unfall, der Motorradfahrer starb. Jetzt ging es vor dem Amtsgericht Mühldorf um die Strafe.

Mühldorf „Es war ein tragischer Unfall“ mit einem tödlichen Ausgang, darin sind sich Mühldorfs Amtsrichter Florian Greifenstein, Staatsanwalt Florian Daxenberger und Verteidiger Lorenz Seidl einig. Auch die „Schuld“-Frage ist für alle unstrittig, wer den Unfall zu verantworten hat: die 56-jährige Maria X. (Name von der Redaktion geändert). Trotzdem sitzen die drei Herren im Saal 116 des Mühldorfer Amtsgerichts und verhandeln über das Strafmaß – ohne Maria X..

Im Herbst vor gut einem Jahr wollte Maria X. mit ihrem Auto im südwestlichen Landkreis in der Nähe ihres Hofes über eine Staatsstraße fahren. Sie ist hier aufgewachsen, „sie kennt die Kreuzung von Kind auf“, betont Anwalt Seidl immer wieder.

Mehrfach geschaut, aber den Motorradfahrer nicht gesehen

Maria X. fährt auf die Kreuzung zu, schildert ihr Anwalt den Ablauf. Sie wird langsamer, blickt nach links: nichts. Sie schaut nach rechts: nichts. Sie rollt weiter zur Kreuzung, noch ein Blick nach links, immer noch nichts. Vorschriftsmäßig, sagt Seidl. „Für ihre Wahrnehmung war die Straße frei.“ Maria X. fährt über die Kreuzung.

Plötzlich ein Schlag

Das nächste, was Maria X. laut Anwalt Seidl weiß: Ihr Auto steht in einem Maisfeld. Maria steigt aus. Da erst sieht auf der Straße einen Motorradfahrer. Sie ist mit ihm zusammengestoßen. Sie lebt, der Motorradfahrer ist tot.

„Als Wartepflichtiger fuhren Sie in die vorfahrtsberechtigte Staatsstraße ein, obwohl sich erkennbar der Geschädigte mit dem Kraftrad BMW näherte, mit der Folge, dass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam“, meint hingegen die Staatsanwaltschaft. „Dies hatte für Sie vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass der Geschädigte aufgrund des Zusammenstoßes der Fahrzeuge verstarb. Die Tat wurde bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen. Strafbar als fahrlässige Tötung.

Nur das Strafmaß aus dem Strafbefehl wird bestritten

Also gab es einen Strafbefehl, gegen den Maria X. Einspruch einlegte. Nicht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, sondern wegen der Höhe der verhängten Tagessätze und dem ausgesprochenen fünfmonatigen Fahrverbot.

Einzig und allein darum geht es jetzt noch. Darum sitzen die drei Männer im Saal 116 und diskutieren, darum braucht die Angeklagte nicht anwesend zu sein.

Unfall war eine fatale Kombination der Umstände

„Sie hat ihn nicht gesehen“, betont Anwalt Seidl immer wieder. Maria X. habe alle Sorgfalt angewendet, habe „alles richtig“ gemacht, vielleicht sei der Motorradfahrer in den entscheidenden Momenten auch verdeckt gewesen. Sei es durch das Gehöft in der Nähe, sei es später durch die A-Säule ihres Autos. Ein Verkehrsgutachten möchte das zumindest nicht ausschließen.

„Ihre Wahrnehmung war: Es kommt keiner“, sagt Seidl. Daher habe Maria X. den „absolut klaren und vernünftigen“ Schluss gezogen: „Ich fahre drüber.“ Der Unfall sei eine „fatale Kombination“ aus Zeitpunkt und Aufprallwinkel.

„Der Motorradfahrer ist in ihrer Erinnerung nicht vorhanden“. Es sei ihr erst später bewusst geworden, dass sie schuld sei.

Tagessatz zu hoch, Fahrverbot nicht angemessen

Anwalt Seidl stellt die Verantwortung an der fahrlässigen Tötung nicht in Frage, auch nicht die 120 Tagessätze aus dem Strafbefehl, aber deren Höhe. Maria X. habe kein Einkommen, arbeite am heimischen Hof mit, den sie für 500 Euro im Monat an ihren Mann verpachtet habe. Der betreibe die Landwirtschaft im Nebenerwerb. Sie habe auch kein weiteres Vermögen, führt Anwalt Seidl aus: „Da ist nichts da.“

Noch ein Punkt stört ihn am Strafbefehl: das beantragte fünfmonatige Fahrverbot. Seine Mandantin leben auf dem Land, da fahre der Bus nur zwei Mal am Tag, da sei man auf das Auto angewiesen. Ihr Mann und ihre Kinder könnten sie nicht ständig fahren, die seien berufstätig. Für ihn sei das Fahrverbot unverhältnismäßig, habe keinen zusätzlichen Zweck. Maria X. habe Schlafstörungen, Alpträume, sei in Therapie und fahre erst seit Kurzem selber wieder Auto.

Der Mensch ist unzulänglich

Nach Hinweisen von Richter Greifenstein, dass auch aus seiner Sicht ein Fahrverbot als „Denkzettel und Warnung“ in diesem Fall zumindest zu hinterfragen sei, fordert Staatsanwalt Daxenberger am Ende nur noch 120 Tagessätze zu 40 Euro. Anwalt Seidl möchte dagegen 120 Tagessätze zu 20 Euro.

Richter Greifenstein entscheidet auf 120 Tagessätze zu 30 Euro. Das Verkehrsgutachten gebe es nicht her, dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei, es sei eine übersichtliche Stelle gewesen, der Motorradfahrer sei nicht zu schnell gewesen. „Der Mensch ist halt unzulänglich.“ Ein Fahrverbot brauche es nicht: „Die Folgen sind Bestrafung genug.“

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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