Während des Bundestagswahlkampfs
Junge Frau beschädigt AfD-Plakate in Mühldorf – Was sie dazu trieb, ist tragisch
Sechs Wahlplakate der AfD riss eine Ukrainerin herunter. Sie wurde wegen Sachbeschädigung angeklagt. Vor dem Amtsgericht Mühldorf kamen die dramatischen Hintergründe der Tat zum Vorschein.
Mühldorf – Zart und blass ist die in Schwarz gekleidete junge Frau, die an der Anklagebank des Amtsgerichts Mühldorf Platz nimmt. Wie eine tatkräftig zulangende Politaktivistin, die ihr unliebsame Wahlplakate herunterreißt und zerreißt, wirkt sie nicht.
Festgestellter Sachschaden: 20 Euro
Aber, sie hat es getan, wie sie gegenüber Richter Dr. Christoph Warga mit leiser Stimme zugibt. Sie hat, wie ihr der Staatsanwalt Mathias Schramm vorwirft, am Nachmittag des 25. Januar 2025, sechs Wahlplakate der AfD heruntergerissen und beschädigt. Diese Plakate waren entlang der Bürgermeister-Hess-Straße in Mühldorf aufgehängt. Der Sachschaden wird auf rund 20 Euro geschätzt.
Ein Zeuge hatte die Frau beobachtet und so landete die 30-Jährige aus dem Landkreis Mühldorf wegen Sachbeschädigung in sechs tateinheitlichen Fällen vor Amtsrichter Warga. Doch so eindeutig und einfach abzuurteilen, wie die Sache schien, war sie nicht.
Über drei Monate in der Psychiatrie
Erst wenige Tage vor der Verhandlung war die gebürtige Ukrainerin aus der Psychiatrie entlassen worden. Dreieinhalb Monate war sie in stationärer Behandlung im Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg. Seine Mandantin sei psychisch krank, erklärte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Jochen Ringler, dem Gericht. Er forderte sie auf, sich selbst dazu zu äußern.
Dauerhaft psychisch krank
„Ich wusste nicht, dass das mit den Plakaten Sachbeschädigung ist“, begann die Angeklagte. „Ich war damals nicht in der Verfassung, das zu reflektieren.“ Momentan befinde sie sich in einem Akzeptanzprozess, müsse anerkennen, dass sie dauerhaft psychisch krank sei. Auf Wargas Nachfrage nach einer ärztlichen Diagnose antwortete der Anwalt: „Es wurde eine paranoide Schizophrenie und eine Aufmerksamkeitsstörung festgestellt.“ Der anfängliche Verdacht auf eine Borderline-Störung sei ausgeschlossen worden.
Ausländerfeindlichkeit und Russlandnähe stießen sie ab
„Ich bin manchmal sehr impulsiv“, schilderte die Frau mit ukrainischer und deutscher Staatsbürgerschaft, die während der Verhandlung sehr ruhig und emotionslos dasaß. „Die Ausländerfeindlichkeit dieser Plakate hat mich getriggert, dazu noch die Russlandnähe der AfD!“ Einige Mitglieder ihrer Familie leben in Charkiw, im Nordosten der Ukraine. „Sie werden täglich von Russland bombardiert.“ Vor diesem Hintergrund habe sie den Anblick der Plakate nicht ertragen können und konnte nicht anders als sie abzureißen.
Regeln müssen eingehalten werden
Wie sie ihr Handeln im Rückblick bewerte, wollte der Richter wissen. „Es war ein bisschen unnötig“, stellte die Angeklagte fest. „Es war der falsche Weg“, belehrte Warga sie. „Eine Auseinandersetzung mit solchen Dingen muss rechtlich zulässig sein.“ Solange eine Partei nicht verboten sei, dürfe sie am politischen Prozess teilnehmen. „Da kann man nicht selber Polizei spielen und muss auch die Wahlwerbung hinnehmen. Gewisse Regeln müssen eingehalten werden.“
Plakate haben „Schalter umgelegt“
„Ich gebe Ihnen völlig recht“, erwiderte der Verteidiger. „Aber in diesem Fall galten keine rationalen Gründe.“ Die Plakate hätten bei seiner in Charkiw geborenen Mandantin eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit ausgelöst. Die Tat sei nicht politisch motiviert und gesteuert gewesen: „Die Plakate haben meine Mandantin getriggert. Es hat ihr den Schalter umgelegt.“
Kein Geld für Sachverständige verpulvern
Die besonderen Hintergründe der Tat erkannte auch der Richter an. Er führte aus, dass ohne die medizinischen Gesichtspunkte laut Strafbefehl 30 Tagessätze eine angemessene Strafe für die Angeklagte seien. Sie habe sich bisher auch noch nichts zuschulden kommen lassen und der Sachschaden sei mit 20 Euro sehr gering. Dafür lohne es sich nicht, hunderte Euro für einen Sachverständigen zu verpulvern, um die Schuldfähigkeit feststellen zu lassen.
Anwalt Ringler regte an, statt einer Geldstrafe die Ableistung von Sozialstunden anzuordnen. „Meine Mandantin ist noch nicht gesund, sie bleibt weiterhin einer psychiatrischen Tagesklinik angebunden, um dort weiter zu genesen.“
„Wir wollen die Genesung nicht gefährden, das ist das Letzte, was wir wollen“, stellte Richter Warga fest. Staatsanwalt Schramm pflichtete ihm bei: „Absolut!“ Weil der Aufenthalt in der Wasserburger Klinik „kein kurzer“ gewesen sei und angesichts des geringen Sachschadens hielt Warga acht Sozialstunden für ausreichend.
Sozialstunden statt Geldstrafe
Dementsprechend beantragte der Staatsanwalt, das Verfahren gegen Ableistung dieser Sozialstunden vorläufig einzustellen. Damit waren auch der Verteidiger und die Angeklagte einverstanden. In seinem Beschluss wies Richter Warga die Frau daraufhin, dass sie die Erfüllung dieser Weisung dem Gericht nachweisen müsse. „Danach ist die Sache endgültig eingestellt, das polizeiliche Führungszeugnis und das Bundeszentralregister bleiben makellos sauber.“ Falls nicht, würden sich alle Beteiligten noch einmal vor Gericht wiedersehen.