Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Hauptamtliche Bürgermeister ab 2500 Einwohnern

Vom Ehrenamt ins Hauptamt: Das sagen Bürgermeister aus dem Landkreis Mühldorf zur neuen Regel

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden setzen mehrheitlich auf das hauptamtliche Amt
+
Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden setzen mehrheitlich auf das hauptamtliche Amt.

Der bayerische Ministerrat hat festgelegt, dass in der nächsten Wahlperiode Gemeinden zwischen 2500 und 5000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister haben sollen. Das sagen Bürgermeister aus Gemeinden im Landkreis Mühldorf dazu.

Mühldorf - Der bayerische Ministerrat hat diverse Regeln gelockert, um das Engagement als Kommunalpolitiker attraktiver zu machen. Da wurde beispielsweise die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte gekippt. „Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß“, argumentierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Kleinere Gemeinden sollen hauptamtliche Bürgermeister bekommen

Eine große Reform wird es auch in der nächsten Wahlperiode für Gemeinden zwischen 2500 und 5000 Einwohnern geben: Sie sollen im Regelfall künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Innenminister Herrmann argumentiert, dass bei Gemeinden dieser Größe die Aufgaben nur noch als hauptamtliche Tätigkeit ausgeübt werden können. Eine Entscheidung, die auch vom Bayerischen Gemeindetag begrüßt wird. Dieser hat zudem darauf gedrängt, dass Gemeinden per Gemeinderatsbeschluss und Satzungsänderung auch weiterhin ehrenamtliche Bürgermeister haben dürfen.

Im Landkreis Mühldorf sind sieben Gemeinden von dieser neuen Regelungen betroffen. Die OVB-Heimatzeitungen haben mit den Bürgermeistern gesprochen, die überwiegend diese neue Regelung befürworteten.

Alles hat seine Vor- und Nachteile

Dazu gehört auch Roland Kamhuber (CSU). Der Schwindegger Bürgermeister ist, wie sein Amtsvorgänger Dr. Karl Dürner, ehrenamtlicher Bürgermeister. Aber „was vor 25 Jahren noch in Ordnung war, ist heute nicht mehr zeitgemäß“. Kamhuber ist hauptberuflich Metzgermeister. Das heißt, er steht von 4 Uhr morgens bis 12 Uhr im Betrieb und fährt danach ins Rathaus. „In der vergangenen Woche habe ich 88 Stunden gearbeitet, das ist für die Attraktivität dieses Amtes nicht gerade förderlich“. Mit diesen Arbeitszeiten sei auch der Spagat zwischen Amt und Familie nur schwierig zu leisten. Aus seiner Sicht brauchen auch die Gemeinden 2500 und 5000 Einwohnern professionelle Strukturen.

Professionellere Strukturen werden angemahnt

Deshalb ist für Kamhuber diese Änderung überfällig. Darin wird er von Kraiburgs Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) bestärkt, die derzeit ehrenamtliche Bürgermeisterin ist und im Hauptjob im Familienbetrieb arbeitet.

Für Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) haben beide Varianten Vor- und Nachteile. Er ist seit dieser Wahlperiode hauptberuflicher Bürgermeister, davor lenkte er die Geschicke der Gemeinde ehrenamtlich. „Wenn man ehrenamtlicher Bürgermeister ist, dann muss die Verwaltung mehr zuarbeiten“, ist seine Erfahrung aus den beiden Konstellationen. Wenn der Bürgermeister hauptamtlich aktiv ist, sei das einfacher für alle Beteiligten und „ein bisschen mehr Luxus“. Angesprochen auf die finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde bei einem hauptamtlichen Bürgermeister, meint er trocken: „Wenn die Gemeinde einen guten Bürgermeister hat, dann wird er sein Geld schon wert sein“. Für einen ehrenamtlichen Bürgermeister spricht seiner Meinung, dass dieser unabhängig ist und wieder in seinen Job zurückgehen könne, falls er nicht mehr gewählt werden sollte.

Bestärkt werden die Befürworter eines hauptamtlichen Bürgermeisterpostens von Obertaufkirchens hauptamtlichem Bürgermeister Franz Ehgartner (FWG Heimattreue Obertaufkirchen). In der kleineren Nachbargemeinde von Schwindegg hatte kurz vor der Kommunalwahl der Gemeinderat entschieden, dass der Bürgermeister ab der neuen Wahlperiode, von 2020 an, sein Amt hauptamtlich ausüben soll. „Anders ist die Fülle an Aufgaben fast nicht mehr zu schaffen“, sagt Ehgartner, der zuvor neben seinem Bürgermeisterjob in München in einer Behörde gearbeitet hat. Aus seiner Sicht ist es nicht zielführend, dass ehrenamtliche Bürgermeister viele Aufgaben so intensiv in ihrer Freizeit erledigen müssen. Dabei bestehe die Gefahr, dass sie diese dann nicht vernünftig machen können.

+++ Weitere Artikel und Nachrichten aus der Region Mühldorf finden Sie hier +++

Aschaus Bürgermeister fordert: Hauptamt für noch kleinere Gemeinden

Für Aschaus Bürgermeister Christian Weyrich (CSU) ist dieser Vorstoß des Ministerrates „der einzig richtige Schritt“. Aus seiner Sicht müsste die Grenze sogar noch weiter gesenkt werden. Weyrich ist seit dieser Wahlperiode Bürgermeister in Aschau und genauso wie sein Vorgänger Alois Salzeder ein hauptberuflicher Bürgermeister. „Ich könnte es mir gar nicht vorstellen, das ehrenamtlich zu machen“, sagt Weyrich. Dabei geht es ihm nicht so sehr ums Geld, als um den Zeitaufwand und die Absicherung.

Gemeinderäte haben das letzte Wort

Mit dem Ende der laufenden Wahlperiode werden also in zahlreichen Kommunalparlamenten bei Gemeinden zwischen 2500 und 5000 Einwohnern die Gemeinderäte entscheiden müssen, ob sie für die nächste Wahlperiode weiter einen ehrenamtlichen Bürgermeister haben wollen oder sich an die Empfehlung des bayerischen Ministerrates halten wollen.

So viel verdienen Bürgermeister

Für das „Gehalt“ eines Bürgermeisters kommt die Kommune auf. Bei der Entscheidung, ob ein Bürgermeister haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt wird, seien deshalb vor allem finanzielle Überlegungen ausschlaggebend, sagt Wilfried Schober, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetags. Denn gerade kleinere Kommunen könnten sich einen hauptamtlichen Bürgermeister oft nicht leisten.

Ein hauptamtlicher Bürgermeister wird mit seiner Wahl „Beamter oder Beamtin auf Zeit“ und erhält einen Beamtensold. In welche Besoldungsgruppe er fällt, richtet sich nach Größe und Art der Kommune und ist in Anlage 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen geregelt.

Ehrenamtliche Bürgermeister bekommen eine monatliche Entschädigung, deren Höhe sich nach der Einwohnerzahl richtet. Laut Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) liegen die Sätze bei Kommunen zwischen 1000 und 5000 Einwohnern zwischen 3 246,17 und 5 778,16 Euro. Die Entschädigung wird zu Beginn jeder Amtszeit im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister vom Gemeinderat festgesetzt. Den Bürgermeistern steht zudem eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung zwischen 253,21 und 832,32 Euro zu.

Kommentare