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Beitritt könnte Anfang 2026 erfolgen

Landkreis Mühldorf stellt die Weichen für den Beitritt zum MVV

MVG Ticketautomat
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MVV-Ticketschalter. (Symbolbild)

Der Landkreis Mühldorf a. Inn soll Teil des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) werden: Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Nahverkehr, Natur und Tourismus haben in der Sitzung am Montag, 31. März 2025, einstimmig diesem Vorschlag zugestimmt.

Pressemeldung LRA Mühldorf am Inn im Wortlaut:

Landkreis Mühldorf – Die endgültige Beschlussfassung obliegt dem Kreistag, der am Freitag (4. April), tagt. Der Beitritt könnte zum 01. Januar 2026 vollzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt würden dann im Busnetz und auf der Schiene im Landkreis die Tarife und Bedingungen des MVV gelten. „Damit gelingt uns eine wichtige Weichenstellung für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis. Und ich bin dankbar, dass die Mitglieder des Ausschusses mit ihrer heutigen Entscheidung bereits ein klares Signal gesetzt haben und diesen Weg unterstützen“, erklärte Landrat Max Heimerl im Anschluss an die Sitzung.

Damit kann ein mehrjähriger Entscheidungsprozess zu einem positiven Abschluss kommen. Vorangegangen war unter anderem eine Grundlagenstudie zur MVV-Verbunderweiterung, an der der Landkreis Mühldorf a. Inn seit 2020 teilgenommen hat. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie die Verkehrsbeziehungen des Landkreises mit den Kommunen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) sind und wie viele Bürgerinnen und Bürger künftig vom Prinzip „1 Netz. 1 Fahrplan. 1 Tarif.“ profitieren könnten.

Kosten des Beitritts waren Knackpunkt

Knackpunkt waren bis zuletzt die Kosten des Beitritts. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die mit einem MVV-Beitritt einhergehende dauerhafte finanzielle Belastung des Landkreishaushalts fällt gegenüber der Beschlusslage vom Dezember 2023 deutlich geringer aus. Damals war die Beitrittsentscheidung vertagt worden. Gleichzeitig ergibt sich aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung des Haushalts 2024 etwas Gestaltungsspielraum für die überschaubare finanzielle Größenordnung eines MVV-Beitritts. Diese würde 2025 für den Landkreis rund 260.000 Euro für Infrastrukturmaßnahmen und Beratungsleistungen betragen. Ab 2026 fallen dann jährlich ca. 230.000 Euro im Betrieb an. „Es hat sich ausgezahlt, dass wir bis zuletzt hart verhandelt haben. Deshalb und dank des finanziellen Engagements des Freistaats ist dieser Schritt für uns nun finanziell machbar“, betonte Landrat Max Heimerl. Während die Kosten für 2025 bereits im Haushalt eingeplant sind, lassen sich ab 2026 Teile der Ausgaben sogar noch durch Einsparungen in anderen Bereichen des ÖPNV kompensieren.

Dass das Geld für den Beitritt gut investiert ist, liegt für den Landrat auf der Hand: „Die Fahrgäste im Landkreis profitieren vor allem von den Vorzügen eines einheitlichen und in nahezu allen Teilen günstigeren Tarifs, einer verbesserten Fahrplanauskunft und eines effizienteren Vertriebssystems.“

In einer ersten Beitrittswelle waren bereits die Landkreise Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach dem bestehenden MVV-Raum beigetreten. Es folgten die Landkreise Weilheim-Schongau und Landsberg am Lech zum 01.01.2025. Neben dem Landkreis Mühldorf a. Inn werden zum 01.01.2026 der Landkreis Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Landshut und die Stadt Landshut dem MVV beitreten – vorausgesetzt natürlich, der Kreistag folgt der Entscheidung im Ausschuss.

Ausschuss bringt Gründung des „Landkreiswerks Mühldorf a. Inn“ auf den Weg 

Das Landkreiswerk zielt darauf ab, gemeinschaftlich Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Gemeinden unter Realisierung größtmöglicher Wertschöpfung selbst zu entwickeln und in eigens für die Errichtung und den Betrieb der Erneuerbaren-Energie-Anlage gegründete Projektgesellschaften umzusetzen. Die Wertschöpfung bleibt in den Kommunen sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen, wodurch auch die Akzeptanz vor Ort erhöht wird. Zudem soll Bürgerinnen und Bürger sowie regionalen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an den Projekten zu beteiligen. 

Abstimmung mit Gemeindetag und Regierung von Oberbayern

Nach vielen Informationsveranstaltungen und intensivem Austausch zwischen den Kommunen und dem Landkreis Mühldorf a. Inn wurde in den vergangenen Monaten das Vertragswerk zur Gründung des Landkreiswerks erstellt. Bei der genauen Ausgestaltung und Formulierung flossen viele Rückmeldungen der interessierten Gemeinden, Märkte und Städte mit ein. Parallel fanden Abstimmungen mit dem Bayerischen Gemeindetag sowie mit der Regierung von Oberbayern statt. 

Dieser gemeinschaftliche Ansatz wurde am 31. März in Form der Satzung und des Konsortialvertrags im Umweltausschuss beraten. Neben der generellen Zustimmung zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) mit dem Arbeitstitel „Landkreiswerk Mühldorf a. Inn“ wurde die Satzung und der Konsortialvertrag, zur Unterschrift durch Landrat Max Heimerl, mit großer Mehrheit (9:2 Stimmen) beschlossen. Ergänzend dazu findet sich im Beschluss die Einlage des Landkreises in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr in Form von Dienstleistungsguthaben. Der Beschluss gilt ebenfalls für eventuell noch notwendige redaktionelle Änderungen. 

Im nächsten Schritt erfolgt die Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am Freitag, 4. April 2025. Im Anschluss werden alle interessierten Kommunen einen Beschluss dazu fassen. Nach Abschluss dieser Beschlussphase steht der Kreis der Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens abschließend fest, sodass die Aufnahme des operativen Geschäfts in die Wege geleitet werden kann. (Pressemeldung Landratsamt Mühldorf am Inn)

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