Streit um Aussage vor Bauausschuss
Unertl macht Ernst: Gericht soll Mühldorfs Bürgermeister Hetzl zum Widerruf zwingen
Jetzt soll das Verwaltungsgericht Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl zwingen, seine Aussagen über Unertl-Firmen zu widerrufen. Ein entsprechender Antrag liegt dem Gericht vor, das wartet auf die Antwort des Bürgermeisters.
Mühldorf/München - Beim Verwaltungsgericht München liegt der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch die Firma Unertl GmbH gegen die Stadt Mühldorf vor. Das hat Gerichtssprecher Dr. Matthias Prinzler auf Anfrage bestätigt. „Der Antrag ist am Donnerstag eingegangen, die Gegenseite hat ihn auch schon erhalten“, sagte Prinzler. Das Verwaltungsgericht warte jetzt auf eine Antwort der Stadt und von Bürgermeister Michael Hetzl.
Der Anwalt der Unertl GmbH hatte diesen Antrag in der vergangenen Woche angekündigt, nachdem Bürgermeister Hetzl eine geforderte Unterlassungserklärung und einen Widerruf abgelehnt hatte. Er hat nach Ansicht der Unertl GmbH und mehrerer Stadträte während einer Bauausschusssitzung von Insolvenz im Zusammenhang mit Firmen des Mühldorfer Weißbräus Wolfgang Unertl gesprochen und gesagt, Unertl habe alle Firmen verkauft. So hatten auch die OVB-Heimatzeitungen berichtet.
Hetzl lehnt Unterlassung und Widerruf bis jetzt ab
Weil Hetzl die geforderte Unterlassungserklärung genauso wenig abgeben will wie einen Widerruf, hat sich der Unertl-Anwalt ans Bayerische Verwaltungsgericht in München gewandt.
Was Hetzl während der Bauausschusssitzung gesagt hat und was nicht, könnte die Tonbandaufzeichnung der Sitzung belegen. Die will Hetzl bislang aber mit Hinweis auf die Geschäftsordnung des Stadtrats nicht herausgeben und auch nicht dem Bauausschuss vorspielen, der dies beantragt hat.
Anwalt: Gericht kann Herausgabe des Tonbands nicht erzwingen
Gerichtssprecher Prinzler wollte sich noch nicht dazu äußern, ob Hetzl dem Gericht die Tonbandaufnahme zur Verfügung stellt. Unertl-Anwalt Steffen Woitz glaubt jedenfalls: „Das Gericht kann die Kreisstadt Mühldorf oder den Bürgermeister zwar nicht zur Herausgabe der Tonaufnahme zwingen, kann aber die Nichtherausgabe der Tonaufnahme zulasten der Kreisstadt Mühldorf werten, denn grundsätzlich muss die Kreisstadt die Tonaufnahme, die als Teil der Behördenakte gilt, vorlegen.“
Hetzl äußert sich im laufenden Verfahren nicht
Mühldorfs Bürgermeister Hetzl wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Er ließ seinen Sprecher mitteilen: „Das Schriftstück ist zwischenzeitlich bei uns eingegangen. Alles Weitere ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens, zu dem wir uns aktuell nicht öffentlich äußern.“
Er wollte auch keine näheren Angaben dazu machen, im Zusammenhang mit welcher Firma er von Insolvenz gesprochen hat. „Die vom Bürgermeister gemeinten Verfahren sind bei den zuständigen Stellen öffentlich einsehbar“, erklärte Sprecher Werner Kurzlechner. Hetzl hatte in einer Stellungnahme an die OVB-Heimatzeitungen erklärt: „Ich habe in der Tat in Zusammenhang mit dem Firmen-Konglomerat Unertl davon gesprochen, dass es neben fortbestehenden und stillgelegten Unternehmensteilen in der Vergangenheit auch Insolvenzverfahren gab.“
Der Streit kann bis vor den Verwaltungsgerichtshof gehen
Laut Gerichtssprecher Prinzler soll ein Eilverfahren sehr schnell Klarheit bringen, es wird im Regelfall schriftlich geführt. Danach ist ein Hauptsacheverfahren samt mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht oder anschließend für beide Seiten eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich.