Anwohner haben Klage eingereicht
Bleibt das Halteverbot in Haigerloh? Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden
Die Halteverbotsschilder im Heldensteiner Ortsteil Haigerloh stehen bereits seit ein paar Jahren. Ob sie dort bleiben dürfen, entscheidet das Verwaltungsgericht. Anwohner hatten nämlich Klage eingereicht.
Heldenstein - Es gibt meist zwei Seiten, im Fall des Halteverbots in Haigerloh ist es nicht viel anders. Einerseits die Anwohner, die unter dem Schwerverkehr leiden und diesen am liebsten komplett ausbremsen würden. Am Straßenrand parkende Fahrzeuge sind dabei ein gangbares Mittel. Andererseits Rettungsdienste oder anliegende Landwirte, die mit ihren größeren Fahrzeugen aber die Straße passieren müssen. Die hatten sich zuvor bei der Gemeinde darüber über die zugeparkte Straße beklagt, sodass man mit einem größeren Bulldog oder Rettungsfahrzeug nicht vorbeikommen würde.
Bürgerinitiative gründete sich
Ein Konflikt, den der damalige Bürgermeister Helmut Kirmeier damit löste, indem er an der Johannesstraße Halteverbotsschilder aufstellen ließen. Ein Kompromiss für alle Beteiligten war es nicht, jedenfalls hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet. Die war aber mit ihrem Anliegen nicht erfolgreich, zu viele Unterschriften fehlten. Die Bürgerinitiative kritisierte damals, dass mit dem Halteverbot die Johannesstaße zu einer Rennstrecke geworden wäre. Der Schwerlastverkehr und auch die „überdimensionalen Fahrzeuge“ der Land- und Forstwirtschaft würden die Straße als Abkürzung nutzen. Parkende Fahrzeuge würden die Raser ausbremsen in der Johannesstraße, wo Tempo 30 gilt, lautete die Überzeugung der Bürgerinitiative.
Knapp drei Jahre später soll es nun zu einer Entscheidung kommen: Ob das Halteverbot rechtens ist, darüber soll das Verwaltungsgericht entscheiden. Am 26. Januar ist ein Termin vor Ort in Haigerloh.
Richtig oder Falscheinschätzung?
Heldensteins Bürgermeisterin Antonia Hansmeier kennt die Problematik in Haigerloh. Die Entscheidung hatte damals noch ihr Vorgänger getroffen. „Ob die Entscheidung vom damaligen Gemeinderat richtig war, das wird sich zeigen. Oder ob es eine Falscheinschätzung gewesen ist“, sagt Antonia Hansmeier.
Für die Kritik der Anwohner zeigt sie durchaus Verständnis, doch sie hat auch die anliegenden Landwirte und Rettungsdienste im Blick. Für die müsste ein Durchkommen gesichert sein. „Es darf nicht passieren, dass ein Rettungsfahrzeug auf dem Weg zum Einsatz nicht durchkommt“, sagt Hansmeier. Auch für die Landwirte im Ort muss sichergestellt sein, dass sie zu ihren Anwesen kommen.
Doch den Schwerlastverkehr würde sie selbst am liebsten nur noch eingeschränkt passieren lassen. Zum Beispiel geregelt über eine Längenbeschränkung, um den Verkehr schon vorher umzuleiten. Dass sich der Durchgangsverkehr nicht auf den kleineren Straßen seinen Weg sucht, sondern von vornherein auf den größeren Verbindungsstraßen bleibt. Ganz so einfach ist das allerdings nicht. „Um so etwas umzusetzen, braucht es Verkehrszählung“, erklärt Antonia Hansmeier. Denn erst einmal darf eine Gemeinde den Verkehrsfluss nicht behindern. Mit den Anwohnern ist die Gemeinde darüber bereits im Austausch.
Mit regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen durch den Zweckverband Verkehrsüberwachung hofft die Gemeinde, Autofahrer zu sensibilisieren, sich an das Tempolimit zu halten.
Am 26. Januar aber entscheidet erst einmal das Verwaltungsgericht über die Halteverbotsschilder.