Entscheidung im Amtsgericht Mühldorf
Erzürnter Opa bedroht Mitarbeiterin des Jugendamtes: Jetzt folgt die Strafe
Weil ein 52-Jähriger eine Mitarbeiterin des Jugendamts beleidigt und bedroht hatte, sollte er kräftig zur Kasse gebeten werden. Wie der Richter nach dem Einspruch des Mannes nun entschieden hat.
Mühldorf - Mit einem sehr aufgebrachten Angeklagten sah sich der Direktor des Amtsgerichts Jürgen Branz konfrontiert. Vor ihm saß ein 52-jähriger Mann aus dem westlichen Landkreis, den Staatsanwältin Ines Vanselow wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagt hatte. Ihm war in dieser Angelegenheit ein Strafbefehl zugestellt worden, für sein Vergehen sollte er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro, also 4000 Euro bezahlen. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt. Wie kam es zu diesem Strafbefehl?
Enkelkinder vom Jugendamt entzogen
Der Angeklagte, ein geschiedener Lagerist, 52 Jahre alt, hat drei Enkelkinder. Da es in der Familie seines Sohnes immer wieder zu Auffälligkeiten gekommen war, schritt das Amt für Jugend und Familie ein, die Kinder wurden dem Sohn und seiner Frau entzogen und in einem Heim beziehungsweise in Pflegefamilien untergebracht.
Mit diesem Prozedere war der Mann nicht einverstanden, er sandte der Mitarbeiterin des Jugendamtes eine E-Mail, in der er die Frau beleidigte und bedrohte. Neben teilweise wirren Äußerungen gegen die Bundesrepublik Deutschland bezeichnete er die Mitarbeiterin des Jugendamtes als „Versagerin“, er drohte damit, „sie und das Kinderheim plattzumachen“.
Er droht, das Kinderheim „plattzumachen“
Nach Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin erteilte Direktor Branz dem Beschuldigten das Wort. Dessen erste Äußerung: „Können Sie mir beweisen, dass ich die E-Mail geschrieben habe?“ Der Vorsitzende darauf: „Wir haben die E-Mail da, sie stammt von Ihrer E-Mail-Adresse“. Der Angeklagte wollte auch wissen, ob es üblich sei, dass es einen Strafbefehl ohne Anhörung des Beschuldigten geben könne. Jürgen Branz konterte: „Sie sollten von der Polizei gehört werden, haben dies aber nicht wahrgenommen“.
Diskussionen über Wortbedeutung
Auch über die Bedeutung des Wortes „plattmachen“ wollte der Mann mit dem Richter diskutieren, laut Wikipedia gebe es dafür zehn verschiedene Bedeutungen. Jürgen Branz stellte nun in den Raum, dass das Gericht im Normalfall von einem Geständnis des Angeklagten ausgehe, wenn die Schuldfrage geklärt wäre. Auch könne bei solchem Verhalten die Strafe unter Umständen um bis zu ein Drittel höher ausfallen.
Dermaßen auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, beruhigte sich der rabiate Großvater wieder einigermaßen. Die Verhandlung nahm nun etwas friedlicher ihren Fortgang. Vorsitzender und Staatsanwältin boten dem Angeklagten an, die angeklagte Beleidigung, das Wort „Versager“, fallenzulassen, die Geldstrafe könne auf 50 Tagessätze reduziert werden. Jedoch bliebe es bei der Höhe von 50 Euro, da der Mann über geregelte Einkommensverhältnisse verfügt.
Unterm Strich weniger Geldstrafe
Mit diesem Beschluss konnte der Angeklagte leben, Staatsanwältin Ines Vanselow plädierte im Anschluss eben auf diese Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro, was Richter Branz in seinem Urteil bestätigte. Immerhin hat sich der nun einsichtig gewordene Mann auf diese Weise 1500 Euro gespart.