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„Halt dein Maul, sonst schlage ich dich tot“

Waldkraiburger rastet Silvester total aus - mit schweren Folgen für einen Polizisten

Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 20-jähriger Mann aus Schechen vor dem Landgericht Traunstein verantworten.
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Vor dem Amtsgericht Mühldorf musste sich der Waldkraiburger wegen des Angriffs auf den Polizisten verantworten.

Zwei Polizeibeamte versuchten, einen stark alkoholisierten Mann in der Silvesternacht von der Straße zu bekommen. Das dankte er einem jungen Polizeimeister mit einer lebenslangen Erinnerung.

Waldkraiburg - Immer wieder werden Polizisten attackiert, wenn sie ihren Dienst verrichten oder anderen Menschen helfen wollen. Wegen eines solchen massiven tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurde nun vor dem Direktor des Mühldorfer Amtsgerichts Jürgen Branz verhandelt.

Angeklagt war ein 36-jähriger Mann - ein Deutscher, derzeit auf Arbeitssuche, wohnhaft in Waldkraiburg. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Widerstand und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlich Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.

Der Mann hatte die Silvesternacht 2021/2022 bei seiner Schwester in Heldenstein verbracht, dabei war gefeiert und dem Alkohol sehr stark zugesprochen worden. Nach dem Ende der Party hatte sich der Angeklagte zum Schlafen auf die Couch gelegt. Aus einem ihm sich nicht erklärbaren Grund stand er dann mitten in der Nacht wieder auf und machte sich in stark alkoholisiertem Zustand auf den Weg nach Waldkraiburg.

Betrunkener beschimpft Taxifahrer

Die Polizei wurde schließlich alarmiert, als Autofahrer den Beschuldigten auf Höhe des Kreisverkehrs bei Bachham schlafend am Boden liegen sahen. Die zwei Polizeibeamten weckten den Mann auf und riefen ihm ein Taxi. Das Taxi wurde von einem türkischstämmigen Mann gefahren, worauf der Angeklagte diesen mit rassistischen Parolen beleidigte. Der Taxifahrer suchte das Weite.

Daraufhin beschlossen die beiden Polizeibeamten, den Mann in Sicherungsgewahrsam zu nehmen, sie konnten ihn ja in der kalten Nacht nicht mitten auf der Strecke zwischen Heldenstein und Waldkraiburg seinem Schicksal überlassen. Dem Mann wurden Handschellen angelegt. Als er auf den rechten Rücksitz gesetzt wurde, ließ er sich nach links fallen. Er zog sein rechtes Bein an und trat dann dem sich über ihn beugenden Polizeibeamten mit dem Fuß mit voller Wucht ins Gesicht.

Tritte und Schimpfworte gegen Polizisten

Der stark alkoholisierte Mann wurde zunehmend auch verbal aggressiv. Er beschimpfte beide Polizisten auf das Übelste und drohte dem Polizeibeamten, den er so schwer verletzt hatte: „Halt dein Maul, sonst schlage ich dich tot.“ Schließlich gelang es den beiden
Ordnungshütern doch, den Beschuldigten auf die Polizeiwache und dort in die Arrestzelle zu bringen.

Vertreten von Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner machte der Mann vor Gericht einen glaubhaft reuigen Eindruck. Er sagte aus: „Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist. Ich hatte sehr viel getrunken und weiß vom Ablauf des Geschehens nichts mehr. Ich hatte einen Filmriss. Wahrscheinlich ist alles so passiert. Es tut mir sehr leid.“ Dass viel Alkohol im Spiel war, belegt die Tatsache, dass bei ihm noch um 9 Uhr vormittags ein Alkoholwert von 2,04 Promille gemessen wurde.

Vorfall mit Helmkamera aufgezeichnet

Als erster Zeuge wurde der Sachbearbeiter der Polizei gehört. Er hatte die Berichte der beiden Polizeibeamten vorliegen und eine mit der Helmkamera aufgenommene Videoaufzeichnung gesichtet. Er bestätigte den Tathergang ebenso wie die beiden Polizisten.

Über seine bei diesem Fußtritt erlittenen Verletzungen sagte der junge Polizeimeister vor Gericht: „Ich erlitt eine Schädel- und Gesichtsprellung. Seitdem habe ich auf dem rechten Auge eine Sehminderung und muss jetzt eine Brille tragen. Mir war schwindlig, ich war zehn Tage dienstunfähig und musste sechs Wochen Schmerztabletten einnehmen.“

Ein Blick in das Bundeszentralregister erbrachte bei dem angeklagten Waldkraiburger zwei Vorstrafen: Einmal war er 2017 wegen Betrugs zu 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, 2018 war er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

In ihrem Schlusswort sah die Staatsanwältin den angeklagten Sachverhalt voll bestätigt. Das umfassende Geständnis und die reuige Einsicht bewertete sie als positiv, die erheblichen Verletzungen des Polizisten, die Bedrohung und die Beleidigung als äußerst negativ. Die Anklagevertreterin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, nach ihrem Ermessen gerade noch auf drei Jahre zur Bewährung aussetzbar.

Schmerzensgeld und Lohnausfall bezahlt

Verteidigerin Veronika Schönsteiner führte in ihrem Plädoyer aus: „In weiten Teilen folge ich der Frau Staatsanwältin. Ich möchte aber betonen, dass mein Mandant aufgrund des erheblichen Alkoholgenusses in seiner Steuerungsfähigkeit sehr eingeschränkt war. Und er kümmerte sich von Anfang an um einen Täter-Opfer-Ausgleich. Er hat sich frühzeitig um die Regulierung des von ihm angerichteten Schadens bemüht, zahlt beiden Polizeibeamten Schmerzensgeld und er kommt für den Lohnausfall des von ihm getretenen Polizisten auf.“ Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr mit Aussetzung zur Bewährung.

Das Urteil von Richter Jürgen Branz lautete schließlich Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer dreijährigen Bewährung. „Unter einem Jahr kann ich bei der Schwere der Tat bei meinem Urteil nicht bleiben“, stellte er fest. „Sie werden sich aber nicht Ähnliches mehr zuschulden kommen lassen. Denn wenn Sie das tun, wird ihre Bewährung in eine Freiheitsstrafe umgewandelt.“

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