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Landtagswahl in Bayern

Briefwahl beginnt, Unterlagen fehlen – Das ist der Grund

So sahen die Briefwahlunterlagen für die jüngsten Wahlen zum Bundestag aus. Wer den bayerischen Landtag per Post wählen will, muss sich noch etwas gedulden.
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So sahen die Briefwahlunterlagen für die jüngsten Wahlen zum Bundestag aus. Wer heuer den bayerischen Landtag per Post wählen will, muss sich noch etwas gedulden.

Ab Montag (28. August) können Menschen in Bayern per Briefwahl über den neuen Landtag abstimmen. Aber das klappt nicht.

Mühldorf – Verwirrung gibt es um die Wahlunterlagen für die bevorstehende Landtagswahl am 8. Oktober. Denn schon ab kommendem Montag, 28. August, soll Briefwahl möglich sein. Das Problem: Bislang hat noch niemand Wahlunterlagen erhalten.

Wählerverzeichnis schließt am Sonntag

„Das liegt daran, dass der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses erst am Tag davor, Sonntag, 27. August, ist“, sagt Werner Kurzlechner, Sprecher der Stadt Mühldorf. In diesem Verzeichnis sind alle vermerkt, die zum Stichtag wahlberechtigt sind. Sie sind an diesem Tag also mindestens 18 Jahre alt, wohnen in der Gemeinde und es gibt gegen sie keine rechtlichen Vorbehalte.

Die Versendung der Wahlbenachrichtigungen vor diesem Stichtag sei natürlich nicht möglich, sagt Kurzlechner. Er rechnet damit, dass es zumindest eine Woche dauern wird, bis die Unterlagen rausgehen.

Gedruckte Unterlagen sind noch nicht im Landkreis

Denn noch liegen die gedruckten Wahlunterlagen nicht vor, heißt es auf Anfrage beim Landratsamt. „Einen konkreten Termin für die Anlieferung hat die Regierung von Oberbayern beziehungsweise die Druckerei zwar nicht genannt, voraussichtlich werden die Stimmzettel das Landratsamt Mühldorf in der Kalenderwoche 35 erreichen“, sagt Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer. Das wäre ab Montag, 28. August.

Zustellung ab 4. September

Anschließend würden die Stimmzettel an die Gemeinden verteilt und dort zusammen mit den weiteren Wahlunterlagen zusammengestellt. Das Landratsamt Mühldorf spricht von der Woche nach dem 4. September, in der die Wahlbenachrichtigungen von den Gemeinden versandt werden. Mit diesen Benachrichtigungen können dann Briefwahlunterlagen angefordert werden.

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