Wichtige Strecke
Bis wann der zweigleisige Bahnausbau München - Mühldorf - Freilassing perfekt sein soll
Der Schock über die Verzögerung des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke München - Mühldorf - Freilassing nach einer Gesetzesänderung in Berlin sitzt tief. Projektleiter Alexander Pawlik sagt, dass es vielleicht einen Ausweg aus dem Verzögerungsgesetz gibt. Und Lösungen für Probleme entlang der Strecke.
Mühldorf – Zuversichtlich gibt sich Gesamtprojektleiter Pawlik, dass viele Streitpunkte rund um den Bahnausbau im Dialog mit Landräten, Bürgermeistern und Bürgern gelöst werden können. Für Weidenbach, das steht seit gut einem Jahr fest, gibt es nach einer Entscheidung des Verkehrsministers Planungssicherheit.
Noch offene Fragen zum Lärmschutz
Der Ort erhält aufgrund dieser Ministerverfügung eine neue Unterführung, damit der Ort weiter gut von der Isentalstraße aus zu erreichen ist. Offen sind allerdings noch Fragen des Baus, denn die Umsetzung gestaltet sich technisch schwierig. Darauf hat Wolfgang Kriechbaum, zuständiger Projektleiter für diesen Bereich unlängst bei einer Informationsveranstaltung hingewiesen.
Noch unabsehbarer ist die Situation in Sachen Lärmschutz im östlichen Bereich bei Fridolfing, fast verfahren wirkt sie bei Dorfen. Gesamtprojektleiter Pawlik gibt zu: „Drei Gemeinden lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten.“ Er hofft aber, dass durch viele Gespräche die eine oder andere Lösung eines Problems vor Einschaltung der Gerichte gefunden werden kann.
Ausbau erheblich ausgebremst
Nachdem der Ausbau durch die Einführung des „Maßnahmengesetzes für den Ausbau der Infrastruktur“, durch die Bundesregierung im Januar 2020 erheblich ausgebremst wurde, sieht Pawlik jetzt einen Zeitplan für die 145 Kilometer lange Strecke.
Der liegt allerdings mindestens drei Jahre hinter den ursprünglichen Plänen vor dem neuen Gesetz. Der Ausbau zwischen München und Freilassing rutschte als erstes Bauvorhaben unter die neuen Vorschriften, die eine neuerliche Umweltprüfung und ein neues Genehmigungsverfahren direkt über das Bundesverkehrsministerium und den Bundestag nötig machen.
Ab Herbst werden die ersten Pläne eingereicht
Deshalb sieht die Planung der Bahn jetzt so aus: Im Herbst sollen die Pläne für den ersten Abschnitt bei Thann-Matzbach dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung vorgelegt werden. Bis Ende 2024 soll der letzte der 15 Abschnitte geplant sein. Dann folgt das übliche Prozedere mit der Auslegung und Diskussion der Pläne, bevor das Eisenbahnbundesamt seine Abwägung trifft. Bis zu 2,5 Jahren kann dieser Prozess dauern.
Damit ergeht aber nicht wie früher ein Planfeststellungsbeschluss, der Baurecht bringt.
Hoffnung auf schnelleres Ja
Stattdessen gehen die Unterlagen an das Bundesverkehrsmininsterium, dass sie prüft und fünf Monate Zeit hat, sie als Gesetzesvorlage in den Bundestag einzubringen. Erst wenn der zustimmt, darf die Bahn bauen, vorausgesetzt, keiner der Nachbarn zieht vor das Bundesverfassungsgericht und klagt gegen das Gesetz.
Letzte Hoffnung Ausstiegsklausel
Letzte Hoffnung der Bahn, die diese Verzögerung stets kritisiert hat,ist eine Ausstiegsklausel. Die ermöglicht den Ausstieg aus dem Gesetz, wenn es nach dem Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt keine erheblichen Einwände von Nachbarn oder Kommunen oder gar Klagedrohungen mehr gibt. „Wir bereiten uns intensiv darauf vor, dass diese Option gezogen wird“, sagt Pawlik.
Der Gesamtprojektleiter rechnet damit, dass 2027 die ersten bauvorbereitenden Arbeiten beginnen können. Die gesamte Bauzeit beziffert er auf viereinhalb bis fünf Jahre. 2033 sollte die Strecke dann zweigleisig und elektrifiziert sein.
