Mehr Windvorranggebiete im Landkreis geplant
Trinkwasser oder Windräder im Mühldorfer Hart? Das sagen Ampfing, Mühldorf und Mettenheim
Im Mühldorfer Hart sollen neue Vorranggebiete für Windräder entstehen. Eines direkt im Trinkwasserschutzgebiet. So positionieren sich Gemeinderäte und die Mettenheimer Gruppe.
Ampfing/Mühldorf – Was wiegt schwerer: der Schutz des Trinkwassers oder mögliche Windräder im Mühldorfer Hart? Für Ampfings Gemeinderäte und viele andere ist die Antwort klar, nicht aber für den Planungsverband für Südostoberbayern. Der hat nämlich für den Mühldorfer Hart gleich drei Windvorranggebiete vorgesehen – eines davon in einem bestehenden Wasserschutzgebiet und Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung: das Vorranggebiet W 37.
Aktuell wird das Kapitel „BV7 Energieversorgung“ des Regionalplans Südostoberbayern überarbeitet. Dabei sollen im Landkreis Mühldorf weitere Windvorranggebiete – also mögliche Standorte für Windräder – ausgewiesen werden. Beim aktuellen Planungsstand wäre jedes dritte Vorranggebiet Südostoberbayerns (38 Prozent) im Landkreis: 54 von 144.
„Erhebliche Bedenken“ gegen Pläne des Planungsverbandes
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben auch Ampfings Gemeinderäte zu dem angedachten Windvorranggebiet W 37 im Mühldorfer Hart Stellung bezogen. Bei einer Gegenstimme hatten sie mehrheitlich „erhebliche Bedenken“ angemeldet. Denn: W 37 ist nahezu identisch mit dem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet „Ampfing / Waldkraiburg / Mettenheim“ und könnte sich so auf die Wasserversorgung auswirken, so die Beschlussvorlage.
„Das Vorranggebiet W 37 überlagert zu 99 Prozent die Zone III des bestehenden Wasserschutzgebiets sowie zu über 92 Prozent das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung unserer Region“, führte Bürgermeister Josef Grundner (CSU) aus. Gleiches steht auch im Umweltbericht des Planungsverbandes.
Wasserschutz soll Priorität haben
Die Auswirkungen von Bau, Betrieb und Erschließung von Windenergieanlagen auf das Grundwasser und die Qualität der Trinkwasserversorgung könnten derzeit nicht abschließend beurteilt werden, steht in der Beschlussvorlage. „Die langfristige Sicherung der gemeindlichen Wasserversorgung hat jedoch oberste Priorität“, betont Grundner.
Derzeit sucht und plant die Gemeinde einen zusätzlichen Brunnen in diesem Wasservorranggebiet – auf Druck des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim. Aus Sorge um das Trinkwasser hatten sich die Gemeinderäte im November erst auch gegen eine Bauschuttdeponie am Rande des Wasserschutzgebiets ausgesprochen. Die Begründung: dem Trinkwasserschutz sei Vorrang einzuräumen.
Bereits im Mai 2024 auf die Probleme hingewiesen
Gleichwohl hatte der Planungsausschuss des Planungsverbandes Südostoberbayern, in dem auch der Landkreis Mühldorf vertreten ist, am 12. März beschlossen, das Beteiligungsverfahren für das neugefasste Kapitel BV 7 durchzuführen: mit dem Vorranggebiet W 37. Dabei hatte Ampfing den Planungsverband bereits im Mai 2024 auf die Probleme hingewiesen.
Ampfings Gemeinderäte haben nicht nur Bedenken, sie fordern auch, das Vorranggebiet W 37 zu streichen oder zu verkleinern „soweit es mit dem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet kollidiert“, zumindest aber eine vorherige Prüfung, welche Auswirkungen es auf die Wasserversorgung hätte.
Mühldorf und Mettenheimer Gruppe sind auch dagegen
Mit der ablehnenden Haltung ist Ampfing nicht alleine. „Wir haben auch eine negative Stellungnahme abgegeben“, erklärt Alfred Lehmann, Geschäftsführer der Mettenheimer Gruppe. In einem Wasserschutzgebiet sollten nicht unbedingt bauliche Maßnahmen erfolgen.
Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl ist sieht W 37 ebenfalls kritisch: „Genau dort befindet sich das Wasserschutzgebiet für die Trinkwasserversorgung Mühldorfs, welches ich nicht gefährdet sehen möchte. Da die Sicherstellung der Wasserversorgung der Mühldorferinnen und Mühldorfer für mich oberste Priorität hat, stehe ich dem Bau von Windanlagen in diesem Wasserschutzgebiet weiterhin ablehnend gegenüber.“
Zielkonflikte sind möglich
„Das vorliegende Konzept vermeidet im Allgemeinen Überlagerungen von Vorranggebieten für Windenergieanlagen und erwartbare Zielkonflikte mit Schutzgütern, sofern möglich“, äußert sich dazu eine Sprecherin des Planungsverbandes. Ob ein Vorranggebiet mit dem Schutzzweck vereinbar sei, „ist von verschiedenen anlagenspezifischen Parametern abhängig und bedarf einer Einzelfallprüfung im Rahmen der Planung einer konkreten Windenergieanlage“.
Im Umweltbericht zu der 16. Fortschreibung heißt es zu W 37: „Negative Auswirkungen auf den Grundwasser- / Trinkwasserschutz aufgrund großflächiger Überlagerung“ seien „nicht auszuschließen“. Gleichwohl wird der Punkt mit „keine negativen Umweltauswirkungen“ bis „negative Umweltauswirkungen im nicht erheblichen Umfang“ bewertet.
Planungsausschuss trifft sich im November wieder
Aktuell werden die Stellungnahmen gesichtet und ausgewertet, teilt der Planungsverband mit. Die Ergebnisse würden „voraussichtlich gegen Ende dieses Jahr dem Planungsausschuss vorgestellt.“ Dessen nächste Sitzung ist für den 25. November in Altötting angesetzt.
Mettenheims Bürgermeister Josef Eisner (CSU) ist jedenfalls gelassen. Er weist noch auf einen anderen Umstand hin: Bisherige Messungen hätten ergeben, dass im Mühldorfer Hart so wenig Wind sei, „dass sich ein Windrad dort nicht rentiert“.

