Chemikalienbelastung im Landkreis Altötting
Neue Grenzwerte für PFOA – Baustart der Monodeponie in Haiming für 2026 anvisiert
Noch immer ist unklar, wie mit PFOA-belastetem Bodenaushub umgegangen werden soll: Erst kürzlich verschärfte das Bayerische LfU den Leitfaden hierzu – mit katastrophalen Auswirkungen für Bauvorhaben im Landkreis Altötting. Währenddessen schreiten die Pläne für eine Monodeponie in Haiming voran und ab 2026 gelten neue PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser.
Haiming / Landkreis Altötting – Geht es um PFOA, ist der Verdruss im Landkreis Altötting groß: Seit Jahren drängen Kommunen und Kreis auf eine Klärung, wie mit belastetem Bodenaushub umgegangen werden soll. Doch statt es privaten und gewerblichen Bauherren leichter zu machen, verschärfte das Bayerische Landesamt für Umwelt die Lage noch: Aktuell existiert nämlich keine Geringfügigkeitsschwelle für PFOA-belasteten Bodenaushub. Es steht lediglich fest, dass die Erde auf die Chemikalie untersucht werden muss, und diese auch bei geringstem Nachweis von PFOA nicht weiter verfüllt werden darf.
Trotz aller Unsicherheiten muss weiterhin an den Plänen für eine Monodeponie in Haiming gearbeitet werden, die eine Lösung für die belastetes Erdmaterial darstellen könnte. Bei der Gemeinderatssitzung am 17. Oktober in Haiming wurden sowohl die Deponie und die neuen PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser thematisiert, die ab dem 12. Januar 2026 greifen werden.
Durchdachte Pläne für die Monodeponie
Wie Bürgermeister Wolfgang Beier (CSU/AWG) bei der Sitzung informierte, ist das „Scoping-Verfahren“ für die Monodeponie inzwischen abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern prüft aktuell die Antragsunterlagen. Mit einer Genehmigung der Pläne wird 2025 gerechnet und 2026 soll schließlich mit dem Bau begonnen werden. Für die Errichtung der Monodeponie werden insgesamt 300.000 Kubikmeter (m3) bindiges Baumaterial benötigt, das wiederum als Bodenaushub anfällt. Damit es ortsnah verfügbar ist, plant man eine Zwischenlagerung auf einer Fläche von rund drei Hektar im Industriegebiet.
Bis zum Baustart sollen dort rund 100.000 m3 Erde mit einem PFAS-Wert von maximal 1,0 Mikrogramm pro Liter (µg/L) aufbewahrt und geprüft werden. Wird das Material zur Verwendung freigegeben, kann es wieder in die Gruben verfüllt werden. Ein gut durchdachter Plan, könnte man meinen – doch leider gibt es noch wichtige Fragen zu klären, denn eine Finanzierungsregelung mit den Verursachern der PFAS-Belastung im Landkreis steht noch aus. Und ohne klare Finanzierung auch kein Baustart.
Dr. Robert Müller, zuständiger Abteilungsleiter am Landratsamt, sagt, dass die Behörde mit der Industrie diesbezüglich in wiederkehrendem Austausch stehe. „Die Gemeinden im Landkreis Altötting standen aufgrund der PFOA-Belastung des Bodens bei der Realisierung von Bauvorhaben bereits in der Vergangenheit vor größten Herausforderungen“, betont Müller. Bis zur Einführung des neuen LfU-Leitfadens sei es möglich gewesen, niedrig belastetem Bodenaushub in Gruben verfüllen zu können. So hätten trotz der Schwierigkeiten Bauvorhaben realisiert werden können – was nun nicht mehr möglich sei. „Das hat katastrophale Auswirkungen für die betroffenen Gemeinden, private Bauherren und die gesamte Bauwirtschaft im Landkreis, die de facto zum Erliegen kommen wird“, bedauert Dr. Müller. Eine Verzögerung für den Bau der Monodeponie sei deswegen jedoch nicht zu erwarten.
Strengere Grenzwerte für PFOA im Trinkwasser
Parallel zu den Verschärfungen beim Bodenaushub wurden auch neue Regelungen für PFAS im Trinkwasser ausgetüftelt. So sollen ab dem 12. Januar 2026 PFAS-Grenzwerte gelten. Zur Erläuterung der anstehenden Änderungen war Dr. Franz Schuhbeck, Leiter des Gesundheitsamts, zur Haiminger Gemeinderatssitzung geladen. Zusammen mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überwacht das Gesundheitsamt die Trinkwasserversorgung und bewertet den Schadstoffgehalt mit regelmäßigen Trinkwasserproben. So sollen die PFAS-Werte im Trinkwasser laut den Ergebnissen der jüngsten Untersuchung im Juli 2024 bei 0,008 Mikrogramm pro Liter (µg/L) liegen. Bei PFOA wurden 0,0014 µg/L gemessen.
Statt des bisherigen Leitwerts soll nun ein Grenzwert eingeführt werden: Das bisher empfohlene Maximum von 0,05 µg/L PFOA im Trinkwasser wird im Januar 2026 von einem Summengrenzwert ersetzt, der für eine Gruppe von 20 PFAS-Substanzen gilt. Zusammen dürfen die Stoffe dann einen Wert von 0,10 µg/L nicht überschreiten. Der Grenzwert wird zwei Jahre später, zum 12. Januar 2028 noch einmal verschärft: Vier spezielle PFAS-Substanzen – darunter PFOA – dürfen dann in Summe den Wert von 0,02 µg/L nicht mehr überschreiten. Für den Landkreis dürfte die Verschärfung der Werte jedoch kein größeres Problem darstellen, denn bereits jetzt wird das Trinkwasser mit Aktivkohlefiltern gereinigt.
Nur zehn Prozent werden über Wasser aufgenommen
Bürgermeister Wolfgang Beier führte außerdem eine aktuelle Annahme an, dass der Mensch nur etwa zehn Prozent der PFAS-Chemikalien über das Trinkwasser aufnimmt – 90 Prozent der Belastung sollen wohl über andere Pfade in den Organismus gelangen. Die Ewigkeitschemikalien, wie PFAS wegen ihrer Umweltstabilität auch genannt werden, sind schließlich in zahlreichen Produkten wie Kosmetik, Pfannen, Backpapier, beschichteten Textilien, aber auch Lacken und Kunststoffen enthalten. Insgesamt umfasst die PFAS-Gruppe mehr als 10.000 bekannte Stoffe, die insbesondere aus Umweltsicht als problematisch eingestuft werden.
Auf der EU-Ebene wurde bezüglich der PFAS en Handlungsbedarf erkannt und deutsche Behörden haben diesbezüglich ein europaweites Verfahren gestartet. Ein Totalverbot wurde aber laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz inzwischen „als ungeeignete Maßnahme“ verworfen. PFAS sollen nun überall dort ersetzt werden, wo möglich. Wo es noch keine Alternativen gibt, sollen PFAS befristet oder gegebenenfalls unbefristet, weiter genutzt werden können. Dadurch werde ein Gelingen der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft und der schrittweise Ausstieg aus PFAS sichergestellt.