Mehrwertsteuererhöhung ab Januar 2024
Verdruss und Wut bei Burghauser Wirten: Sorge, dass Restaurantbesuche unerschwinglich werden
Manuel Fuchs, Pächter des „Augustiner Brückenwirt“ am Burghauser Stadtplatz ist wütend. Wie bei vielen seiner Kollegen stößt die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung um 12 Prozent auch bei ihm auf Unverständnis. Auch Dominik Lobentanzer vom Restaurant 271 ist enttäuscht von der Politik.
Burghausen – Was passiert, wenn am 1. Januar 2024 „der Mehrwertsteuer-Hammer fällt“? Mit dieser Frage setzen sich Wirte in der Burghauser Altstadt seit geraumer Zeit schon auseinander. Manuel Fuchs, der erst seit Februar den Augustiner Brückenwirt am Stadtplatz betreibt, und Dominik Lobentanzer vom 271 in der Mautnerstraße sind enttäuscht, wütend und politikverdrossen. Nichtsdestotrotz machen sie sich Gedanken, wie man sich an die anstehenden Herausforderungen anpassen kann.
„Familien sollen sich das Essengehen weiter leisten können“
„Ich möchte, dass sich Familien das Essengehen weiter leisten können“, lautet die Ansage des Augustinerwirts. Für seinen Betrieb hat er beschlossen, noch mehr zu arbeiten: Durch längere Öffnungszeiten der Küche, mehr Tische und möglicherweise weniger Gerichte auf der Speisekarte, möchte Manuel Fuchs möglichst viel abfedern. Am Ende soll eine möglichst geringe Preiserhöhung machbar werden – die für die Gäste gut erträglich ist.
Manuel Fuchs genießt dabei einen Vorteil, den andere Wirte nicht haben: das Sommergeschäft im Biergarten. Wäre die Existenz seines Betriebes von den paar Tischen in den Innenräumen abhängig, dann sähe die Sache anders aus. Gerade weil die Gastronomie noch immer an den Folgen der Corona-Pandemie leidet, sieht der Augustinerwirt eine echte Bedrohung für die Existenz vieler kleiner und mittlerer Restaurants.
„Gefährdung der Restaurantkultur“
Vor allem für Gastronomen, die Wert auf Qualität und Regionalität legen, könnte der Preisdruck zu groß werden. Gerade hochpreisige Restaurants wie das Restaurant 271 in der Mautnerstraße müssen sich Gedanken machen, wie eine Anpassung funktionieren kann. Restaurantinhaber Dominik Lobentanzer betont, dass dies immer schwieriger werde. „Ich sehe eine
deutliche Gefährdung der Restaurantkultur. Tagtäglich schließen Betriebe – vor allem auch im Sterne- und Haubenniveau.“
Auch die DEHOGA warnte vor der Gefährdung tausender Betriebe und damit Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Allein in Bayern seien 2.000 Existenzen bedroht. Der Verband betonte hierbei auch die Ungerechtigkeit in der Behandlung von Gastronomie im Gegensatz zu To-Go-Betrieben: bei ihnen gilt weiterhin der ermäßigte Steuersatz. Aber auch Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Betriebskantinen werde die Steuererhöhung hart treffen.
Preiserhöhungen von allen Seiten
Nicht genug, dass ab Januar 12 Prozent mehr Steuern gezahlt werden müssen – auch die Mindestlöhne werden ab Januar um 40 Cent pro Stunde angehoben (2025 noch einmal). Ein Minijobber wird dadurch 1,5 Stunden weniger arbeiten dürfen, was dazu führt, dass weiteres Personal und zusätzliche Lohnnebenkosten anfallen werden. Bei dem ohnehin schon bestehenden Fachkräftemangel in der Gastronomie? Alles andere als eine Kleinigkeit.
Daneben werden zum Jahreswechsel auch die Energiepreisbremsen auslaufen und LKW-Mauten erhöht. All diese Faktoren summieren sich zu einem „Gewitter“, das sich über der Gastronomie zusammenbraut. Alle Ebenen der Kalkulation sind von ihr betroffen: von Gemeinkosten (Strom, Gas) über Personalkosten (Mindestlohn) bis hin zum Warenpreis (LKW-Mauten). Allein die Nettopreise müssten also angehoben werden. Dann kommt aber noch die Steuer hinzu.
Ein Schnitzel, das Netto 12,99 Euro kostet, sollte ab Januar theoretisch 15,50 Euro kosten, sodass beim Wirt die gleiche Marge eingenommen wird, wie bisher. Doch angesichts der Preissteigerungen kommt es ohnehin zu Einbußen. Da viele Gastronomen ihren Gästen den Sprung von 12 Prozent nicht zumuten wollen, kommt es nun aber erneut zur Minderung der Margen. An diesem Punkt wagen sich die Wirte auf Glatteis: Denn sollte es dann zu nicht einkalkulierten Überraschung kommen – einer teuren Reparatur, Anschaffung oder die Erkrankung eines Mitarbeiters – dann könnte dies bereits das Ende eines Betriebes einläuten.
