Fotos zeigten teils schweren Missbrauch
„Wäre gern eine Frau“: Töginger wegen tausender kinderpornografischer Dateien verurteilt
Ein 39-jähriger Mann aus Töging wurde am Amtsgericht Altötting wegen Besitzes von über 10.000 kinder- und jugendpornografischer Dateien verurteilt. Der Angeklagte gab an, sich schon als Kind im falschen Körper gefühlt zu haben.
Altötting – Am 27. Oktober wurde am Amtsgericht Altötting ein Mann aus Töging (39) wegen des Besitzes tausender kinder- und jugendpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Mai 2024 Datenträger mit insgesamt rund 10.498 Fotos und Videos gefunden wurden, legte der Mann gleich zu Beginn der Hauptverhandlung ein umfängliches Geständnis ab.
Angeklagter fühlt sich „in der Rolle einer Frau“
Schon als Kind habe er gern ein Mädchen sein wollen, so der Angeklagte. Mitgefühl für die körperlichen und psychischen Schäden, die Mädchen – und Jungen – durch die Herstellung kinderpornografischer Inhalte erleiden, schien dies jedoch nicht zu bewirken. So zeigten zahlreiche Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauch weiblicher Kleinkinder. Gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Rupert Müller, gab der Angeklagte dazu lediglich an, sich nicht mehr erinnern zu können – er habe alles verdrängt und in „einen Tresor gesperrt“.
Laut Dr. Müller sei bei dem Angeklagten vor etwa zehn Jahren paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Es sei „überraschend“, dass der 39-Jährige inzwischen keine Medikamente mehr brauche, so der Psychiater. „Das kommt selten vor bei Schizophrenie.“ Sein Geschlecht habe den Angeklagten aber schon immer gestört: Weil er lieber mit Puppen spielte und Röcke trug, sei er als Kind auch immer wieder bestraft worden. Inzwischen verheiratet und Vater eines kleinen Sohnes, sehe sich der Angeklagte mehr als „zweite Mutter“, so Dr. Müller. Auch eine Geschlechtsumwandlung habe er in Betracht gezogen, doch den Wunsch verworfen, da seine Familie nicht einverstanden war. Aus diesem Grund lebe der Töginger seine Bedürfnisse nun in virtuellen Welten aus.
Leicht bekleidete Kinder auf der Homepage einer Werbeagentur
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 31. Mai 2024 waren auf seinem PC und zwei Handys insgesamt 9292 kinder- und 1206 jugendpornografische Inhalte gefunden worden. „70 bis 80 Prozent der Dateien waren Bilder von sehr leicht bekleideten Kindern in bestimmten Posen“, so der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Mühldorf, der als Zeuge geladen war. Bei den Fotos habe es sich zum Teil um Serien gehandelt, bei denen die Kinder nach und nach weniger bekleidet waren. Viele der Dateien stammten wohl von der Internetseite einer Werbeagentur, auf der sehr viele Fotos von kleinen Kindern in Bikinis und Badekleidung veröffentlicht waren.
„Manche der Bilder sehen aus, als wären anhand dieser Fotos kinderpornografische Dateien mit KI erstellt worden“, vermutete der Hauptkommissar. Eindeutig sei aber, dass der 39-Jährige bewusst im Internet nach kinderpornografischen Dateien gesucht und die Dateien auf seine Geräte heruntergeladen hatte. Aus diesem Grund sei auch eine Meldung der amerikanischen Organisation NCMEC eingegangen, die zur Bekämpfung von Kinderpornografie mit Strafverfolgungsbehörden in mehr als 100 Ländern zusammenarbeitet.
„Erhebliche Anzahl und Qualität der Darstellungen“
Staatsanwältin Franziska Mitterer hatte wenig Gnade mit dem Töginger. In ihrem Schlussantrag plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – und zwar ohne diese auf Bewährung auszusetzen. „Bei allem Verständnis für die Umstände der psychischen Erkrankung und Unsicherheit bezüglich seines Geschlechts“ sei die Anzahl und Qualität der Darstellungen erheblich gewesen. Rechtsanwalt Simon Waxenberger entgegnete jedoch, die Staatsanwältin solle „die Kirche im Dorf lassen“. Sein Mandant sei „therapiebereit, geständig und kooperativ. Er habe keine Vorstrafen und zeige keine Anzeichen für eine Wiederholung seiner Taten.“ Der Verteidiger forderte demnach neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Richterin Dr. Melanie Rochner sprach den Angeklagten schließlich wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte für schuldig. Sie verhängte ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe, die sie zur Bewährung aussetzte. Sie berücksichtigte auch, dass es sich um mehr als 10.000 Dateien handelte – zwar mit zahlreichen Posingfotos, die zum Teil freiwillig erstellt worden waren, doch für viele der Bilder seien Kinder bewusst ausgenutzt worden.