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Garchinger (65) in Altötting vor Gericht

„Sprenge alles in die Luft!“: Prozess wegen Kinderpornos – Rentner steht auch auf Insektensex

Der Angeklagte hält Kinderpornografie und Videos von Insektensex für eine „besonders reine“ Form der Pornografie.
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Der Angeklagte hält Kinderpornografie und Videos von Insektensex für eine „besonders reine“ Form der Pornografie.

Am Amtsgericht Altötting wurde am 31. Juli ein Rentner aus Garching verurteilt: Wegen Kinderpornos, Waffen und weil er Polizeibeamten drohte, alles in die Luft zu sprengen. Er hält Kinderpornografie und die Paarung von Tieren für „besonders rein“ – auch Insektensex.

Altötting Bedrohung, Besitz von Waffen und Kinderpornografie: Es waren schwere Vorwürfe, gegen die sich ein 65-jähriger Mann aus Garching am 31. Juli vor dem Amtsgericht Altötting verteidigen musste. Und soviel vorweg: Es wird nicht der letzte Prozess gegen ihn gewesen sein. Der einschlägig vorbestrafte Rentner zeigte sich zwar geständig und gelobte Besserung – doch Richter Dr. Steffen Kramer hegte begründete Zweifel. Denn sowohl an Einsicht mangelte es dem Angeklagten, als auch an einer gewissen „Zügelung“. Eine Bewährungsstrafe kam aus Sicht des Richters deswegen nicht mehr infrage. Er verurteilte den Rentner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – gegen die kann der ehemalige Elektriker nun Berufung einlegen.

Jagdmesser, Munition und Treibladung

Anlass für die Durchsuchung des Anwesens in Garching war der Hinweis einer amerikanischen Behörde: Über seinen Internetanschluss soll der Rentner kinderpornografische Dateien zum Download zur Verfügung gestellt haben. Die Bilder und Videos zeigten dabei nicht nur aufreizende Posen Jugendlicher, sondern schweren sexuellen Missbrauch von 3- bis 11-jährigen Mädchen. Insgesamt waren etwa 300 Datenträger bei der Durchsuchung sichergestellt worden. Der Großteil der rund 45 Terabyte fassenden Datenträger, konnte wegen der zeitintensiven und kostspieligen Analyse – eine Auswertung hätte über eine Million Euro Steuergelder geschluckt – nicht detailliert in die Beweisaufnahme einfließen. So bezog sich die Anklage bloß auf einige wenige Dateien.

Zudem wurde der Rentner während der Durchsuchung aggressiv: Zunächst richtete er seine Drohungen gegen eine Diensthundeführerin und wenig später gegen das Sprengstoffkommando des LKA. Diese hatten im Haus kleine Mengen explosiver Treibladung und Grundstoffe zur Herstellung von Sprengstoff gefunden. Außerdem verbotene Munition von Kriegswaffen, scharfe Gurtpatronen und Flakgeschützmunition. Vor den Polizisten griff sich der 65-Jährige ein Jagdmesser und hantierte damit herum – außerdem sagte er zu den Beamten, dass sie sich „verpissen sollen“, sonst werde er sie, sich selbst und das Haus „in die Luft sprengen“.

Laut der Pressemitteilung der Kripo Mühldorf legte der Rentner erst nach Anwendung von Zwang das Messer weg und wurde dann wegen Eigen- und Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Der Einsatz soll insgesamt über sechs Stunden gedauert haben – 18 Polizeibeamte der Polizeiinspektion Altötting, der Kripo Mühldorf und Traunstein und des LKA waren daran beteiligt. Doch dem nicht genug: Laut dem sachbearbeitenden Kripo-Beamten, der bei dem Prozess im Amtsgericht Altötting aussagte, folgten noch zwei weitere Durchsuchungen bei dem Mann, bei denen sich den Beamten jeweils ein ähnliches Bild bot.

Kinderpornos und Insekten-Sex

„Nur wenige Monate später haben wir wieder eine Meldung bekommen“, so der Beamte vor Gericht. „Und als wir zur Durchsuchung die Wohnräume betraten, bot sich uns wieder das gleiche Bild: Wieder war der Computer an und auf dem Bildschirm waren Kinderpornos zu sehen.“ Erneut hätten die Beamten zahlreiche Datenträger sichergestellt – die Auswertung stehe jedoch noch aus. Erst im Frühjahr dieses Jahres folgte dann die dritte Durchsuchung: erneut wegen eines Hinweises auf Kinderpornografie. „Ich habe keine Kinderpornos mehr heruntergeladen“, konterte der Angeklagte daraufhin. „Aber ja, ich gebe zu, ich bin rückfällig geworden.“

So und mit weiteren widersprüchlichen Aussagen versuchte sich der nervöse und fahrige Rentner vor dem Richter zu rechtfertigen. Gegenüber dem Kripo-Sachbearbeiter soll er gesagt haben, dass er die Datenträger samt Inhalt vom Wertstoffhof bezogen hätte. „Er hat auch erklärt, dass Kinderpornografie für ihn eine sehr reine Form von Sex ist – und Tierpornografie sei die reinste Art überhaupt. Aktuell schaue er sich Videos von sich paarenden Insekten an“, so der Zeuge zum Richter. „Ich habe ihn nach den Durchsuchungen auch gefragt, ob wir uns wiedersehen werden, und da sagte er, er könne nicht versprechen, dass er aufhören kann.“ Der Kripo-Beamte habe noch nie eine derartige Rückfallgeschwindigkeit und Uneinsichtigkeit gesehen. Außerdem sei auch die Datenmenge weit über dem Durchschnitt.

Angeklagter leidet unter Persönlichkeitsstörung

So sah Staatsanwältin Sabine Krotky die Anklage in allen Punkten als bestätigt. Gerade weil der Angeklagte zugegeben hatte, dass ihn Kinderpornografie errege und es für ihn eine besonders „reine“ Art von Sex sei, sah sie kein Anzeichen für ein Unrechtsbewusstsein. Auch dass die Verfahren zu den beiden weiteren Durchsuchungen noch ausstehen, rechnete sie dem Rentner negativ an. Seine psychische Erkrankung – der ehemalige Elektriker ist wegen einer Persönlichkeitsstörung in Betreuung – sowie das Geständnis berücksichtigte sie jedoch zugunsten des Angeklagten: Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Aussetzung auf Bewährung.

Verteidiger Karl-Heinz Merkl dagegen betonte, dass sein Mandant sich zu 99,9 Prozent in seinen zwei Räumen aufhalte und saufe. Er sei gesundheitlich eingeschränkt und deswegen auch in Betreuung. „Die Liebe steht für ihn im Vordergrund – auch bei den Tiervideos. Er lebt als Eremit und alles, was er hat, ist die Technik und das Internet“, so Merkl. Die Bedrohung gegen die Beamten, habe der Rentner nur ausgesprochen, weil die Wegnahme der Datenträger und Geräte für ihn einer Entführung von Familienmitgliedern gleichgekommen sei. Der Anwalt beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Ein „schwieriger Fall“

Richter Dr. Kramer sprach den 65-Jährigen schließlich wegen Bedrohung sowie wegen Besitzes von verbotenen Waffen und Kinderpornografie schuldig. Er verurteilte den Rentner zu einem Jahr und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Sie sind ein schwieriger Fall“, sagte Dr. Kramer bei der Urteilsbegründung. „Sie haben zwar alles zugegeben, doch ihre einschlägige Vorverurteilung kann ich nicht unberücksichtigt lassen.“ Eine zentrale Rolle bei der Bemessung des Strafrahmens habe auch gespielt, dass der Rentner psychisch nicht gesund sei, so der Richter. „Doch ich glaube schon, dass Sie einsehen, warum die Gesellschaft Kinderpornografie unter Strafe stellt.“

Dazu, warum er die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt habe, sagte Dr. Kramer: „Sie können sich offenbar schwer zügeln. Trotz der ersten Durchsuchung – die ja doch sehr eindrucksvoll war – haben sie es wieder und wieder getan. Und es ist eben nicht so, wie Sie sagten, dass die Kinderpornografie bloß ‚Beifang‘ war.“ Wenn sich der Rentner tiefgründiger mit seinem Problem auseinandergesetzt hätte, so der Richter, dann hätte er eine Bewährungsstrafe in Betracht gezogen. „Aber weil es ja irgendwie an Wahnsinn grenzt, nach so einer Durchsuchung das Gleiche wieder zu tun, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen.“ Sollte der Rentner in Berufung gehen, dann sei ihm dringend ein Termin bei einem Facharzt für Sexualstraftäter angeraten.

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