Streit unter Kollegen endet tödlich
Mord oder Totschlag? So ist der Stand der Ermittlungen gegen den Messerstecher von Neuötting
Bei einem Streit in Neuötting wurde ein 64-Jähriger tödlich verletzt. Der mutmaßliche Täter sitzt in U-Haft. Das sagt die Staatsanwaltschaft zu den laufenden Ermittlungen und den Hintergründen der Tat.
Neuötting – Am 23. Juni, einem Montag, kam in aller Früh ein 64-jähriger Mann in Neuötting zu Tode. Er wurde in einer Wohnung am Stadtplatz mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Der mutmaßliche Täter (51) wurde nach kurzer Fahndung festgenommen, er hielt sich noch am Stadtplatz auf.
Täter und Opfer kannten sich
Wie die Polizei in den ersten Tagen nach der Tat auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen mitteilte, kannten sich Täter und Opfer. Sie stammen beide aus Polen, wohnten gemeinsam mit zwei anderen Personen in der Wohnung am Stadtplatz und sollen gemeinsam für ein Unternehmen gearbeitet haben.
Zur Tatzeit gegen 6.55 Uhr morgens hielten sich auch Mitbewohner in der Wohnung auf, wurden laut Lisa Maier, Sprecherin des Polizeipräsidiums Rosenheim, zu Augenzeugen des Vorfalls. Sie können bei den Ermittlungen helfen. Im Streit soll der 51-Jährige auf seinen 64-jährigen Landsmann eingestochen haben soll. Alkohol soll zu dieser frühen Stunde nicht im Spiel gewesen sein.
Verdächtiger spricht kein Deutsch
Am Tag nach der Tat wurde der Tatverdächtige, dem Haftrichter in Mühldorf vorgeführt. Da der Verdächtige der deutschen Sprache nicht mächtig ist, war seine Vernehmung nur mit Unterstützung eines Dolmetschers möglich. Der Richter ordnete Untersuchungshaft für den 51-Jährigen an. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und befindet sich weiterhin in U-Haft.
Ob und wie sich der mutmaßliche Täter zur Tat geäußert hat, dazu sagt die ermittelnde Staatsanwaltschaft Traunstein auch drei Wochen nach der Tat noch nichts.
Auch nicht dazu, ob sich der Mann das Messer in der Wohnung spontan gegriffen hat oder es schon bei sich trug. „Dazu kann derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft erteilt werden“, so Pressesprecher Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze. Es handle sich dabei um Täterwissen.
Ermittlung wegen Mord
Allerdings steht mittlerweile fest, welche Straftat – Mord oder Totschlag – dem 51-Jährigen von der Ermittlungsbehörde vorgeworfen wird. „Es wird wegen des Verdachts des Mordes ermittelt“, gibt Vietze auf Nachfrage dem OVB preis.
Demnach sieht die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf, dass die Tötung durch Messerstiche vorsätzlich war und spezifische Mordmerkmale wie Mordlust, Heimtücke oder Habgier erfüllt sind. Für Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Totschlag dagegen steht für eine vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale und einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren.