Ab Donnerstag
Landratsamt Altötting hebt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest auf
Das Landratsamt Altötting hebt die seit 30. Oktober geltende Allgemeinverfügung zu Schutz vor der Geflügelpest
Pressemeldung LRA Altötting im Wortlaut:
Landkreis Altötting – Auf einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching a.d. Alz ist ein Fall von aviärer Influenza, H5N1 bzw. Geflügelpest genannt, festgestellt worden. Das Landratsamt Altötting erließ daraufhin am 30.10.2024 eine Allgemeinverfügung, die eine Schutz- und Überwachungszone sowie damit verbundene erforderliche Maßnahmen festlegte.
Das Staatliche Veterinäramt kontrollierte seitdem alle 46 in der Schutzzone sowie insgesamt 84 in der Überwachungszone befindliche Geflügelhaltungsbetriebe. Im Zuge dieser umfangreichen Betriebskontrollen konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden, sodass die gesetzlich vorgeschriebene 30-tägige Aufrechterhaltung der Restriktionszonen ab Donnerstag, 28. November aufgehoben werden kann. Damit entfallen wieder Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter wie z.B. eine Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Vögel, Geflügelfleisch und Eier.
Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter trotz der Aufhebung weiterhin zu Vorsicht auf. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das hochansteckende Virus in der Wildvögelpopulation weiterhin stark im Umlauf ist. Es wird empfohlen, keine gemeinsamen Futter- und Tränkeplätze anzubieten, zu denen auch Wildvögel Zugang haben, sowie nach Möglichkeit auch den Auslauf zu beschränken. Das Veterinäramt verweist für weitere Informationen hierzu auf ein Informationsblatt für Hobby-Geflügelhalter auf der Homepage des Landkreises.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 30.10.2024 ist zu finden im Amtsblatt des Landkreises Altötting und tritt am morgigen Donnerstag, 28.11.2024 in Kraft. (Pressemeldung Landratsamt Altötting)