Um Ausbreitung zu verhindern
Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Altötting: Schutz- und Überwachungszone in drei Landkreisen
Landkreise Altötting/Mühldorf am Inn/ Traunstein - Im Landkreis Altötting ist in einem Gänse haltenden Betrieb ein amtlich bestätigter Fall von aviärer Influenza H5N1 (Geflügelpest) festgestellt worden. Um eine Ausbreitung des Erregers auf weitere Haus- bzw. Nutztierbestände zu verhindern, wurde durch das Staatliche Veterinäramt Altötting eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Sperrbezirk) sowie eine 10 Kilometer Radius umschließende Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt.
Update, 17.40 Uhr - Teile des Landkreises Traunstein in präventiver Schutz- und Überwachungszone
Die Meldung des LRA Traunstein im Wortlaut:
Seit September nehmen die Ausbrüche der sogenannten „Vogelgrippe“ bei Geflügel und die Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und Europa wieder zu. Ende September wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) bei einer Wildgans im Landkreis Straubing-Bogen nachgewiesen. Mit Beginn der kalten Jahreszeit und angesichts des wiedereinsetzenden Vogelzuges war wieder mit vermehrten Geflügelpest-Nachweisen zu rechnen. Nun wurde das Virus auf einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching a. d. Alz im Nachbarlandkreis Altötting nachgewiesen.
Um die Infektionsgefahr einzudämmen, sind Prävention und Biosicherheit wichtig. Im Umkreis von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters haben die Veterinärämter daher eine Schutzzone festgelegt. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Davon sind auch Teile des Landkreises Traunstein sowie des Landkreises Mühldorf am Inn betroffen. Daher hat auch das Landratsamt Traunstein eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In diesem Bereich kommen Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu tragen, u.a. eine Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Vögel, Geflügelfleisch und Eier. Eine interaktive Karte zu den Zonen finden Sie unter dem Link FLI-Maps Restriktionszonen.
Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein vom 30.10.2024 enthält die getroffenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, ist im Amtsblatt des Landkreises (Nr. 34-2024) veröffentlicht und gilt bis auf Weiteres. (Pressemitteilung Landratsamt Traunstein)
Erstmeldung:
Die Meldung des LRA Mühldorf im Wortlaut:
Die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf umfasst folgende Gebiete: Teile der Gemeinden Oberneukirchen, Polling und Taufkirchen, die innerhalb des Kreises mit einem Radius von 10 km liegen.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen im Detail hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter der Rubrik Amtsblätter veröffentlicht.
In der Überwachungszone gelten Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass von dieser Regelung auch Hobbygeflügelhalter betroffen sind. Das Team des Veterinäramtes Mühldorf a. Inn für Fragen rund um das Thema Geflügelpest unter 08631/699-728 gerne zur Verfügung. (Pressemitteilung Landratsamt Mühldorf)
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