Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

67-Jähriger hat zahlreiche Vorstrafen vorzuweisen

Demenz und Kleptomanie: Rentner wegen zweifachen Hausfriedensbruchs in Feichten verurteilt

Am Amtsgericht Altötting wurde am 22. August Prozess gegen einen Mühldorfer (37) wegen Besitzes und Weitergabe von kinderpornografischen Inhalten geführt.
+
Am Amtsgericht Altötting wurde am 28. August gegen einen 67-Jährigen aus Feichten an der Alz verhandelt.

Im Verfahren gegen einen Rentner aus Feichten wurde am Amtsgericht Altötting das Urteil gesprochen: Der 67-Jährige begab sich regelmäßig trotz Hausverbots in Räumlichkeiten des Sportvereins und eines Pflegezentrums in Feichten an der Alz.

Altötting / Feichten – Das Amtsgericht Altötting hat am 28. August das Urteil im Verfahren gegen den 67-jährigen Walter S. aus Feichten an der Alz gesprochen. Der Rentner wurde wegen Hausfriedensbruchs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Richter Günther Hammerdinger erwähnte bei der Begründung des Urteils, dass bei dem Angeklagten wohl von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden könne. Der 67-Jährige war trotz Hausverbots mehrmals in ein Pflegezentrum und in die Räumlichkeiten des Sportvereins in Feichten eingedrungen und hat ein langes Vorstrafenregister wegen Diebstahls vorzuweisen.

Vergesslichkeit und Kleptomanie

In der Anklageschrift war von sechs Fällen des Hausfriedensbruchs die Rede: Walter S., dem im September 2023 vom TSV Feichten ein Hausverbot erteilt wurde, soll laut eigenen Angaben als Ehrenamtlicher über einen Zeitraum von 12 Jahren mehr als 4.000 Stunden für den Verein gearbeitet haben. Weil er mehrmals auf dem unumzäunten Gelände und in der Turnhalle erwischt wurde und wohl Dinge wie Desinfektionsmittel oder Geld entwendet hatte, musste der Verein Anzeige erstatten. Auch in einem Pflegezentrum in Feichten erhielt der Rentner Hausverbot: Obwohl dort keine seiner Freunde oder Angehörigen untergebracht waren, sei er regelmäßig in das Gebäude eingedrungen und habe Löffel oder Kissen mitgehen lassen.

Dem Angeklagten werden eine Demenz und Kleptomanie bescheinigt. Bei der Befragung des Angeklagten zur Sache, wollte Richter Günther Hammerdinger wissen, ob Walter S. sich nicht an das Hausverbot erinnern konnte. Der sagte aber: „Ich habe schon gewusst, dass ich Hausverbot habe. Aber ich habe immer nur eine ehemalige Kollegin dort besucht – ich dachte, das wäre nicht schlimm.“ Laut einer Trainerin des Sportvereins, die als Zeugin aussagte, sei der Rentner „immer nett und freundlich“ gewesen, wenn sie ihn in der Turnhalle „erwischte“. Doch er sei häufig an Schränke oder Türen gegangen, und trotz regelmäßigem „Hinausbetens“ immer wieder gekommen.

Zahlreiche Einträge im Vorstrafenregister

Ein ehemaliger Vorstand des TSV bestätigte zudem, dass der Rentner Desinfektionsmittel entwendet habe. Auch eine Mitarbeiterin des Pflegezentrums sagte aus, dass Walter S. immer wieder Dinge mitgehen lassen habe. Einmal habe er versucht, über den Personaleingang in das Gebäude zu gelangen, ein anderes Mal sei er in der geschlossenen Abteilung aufgefunden worden. Walter S., der etwa die Hälfte seiner knapp bemessenen Rente für Schulden zahlen muss, hat bereits acht Vorstrafen wegen Diebstahls vorzuweisen, für die er bereits zwei mal Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich zahlen musste. Das Geld dafür legte ihm wohl seine Lebensgefährtin aus.

Warnende Worte vom Amtsrichter

In seiner Urteilsbegründung hob Richter Hammerdinger hervor, dass bei Walter S. eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne, die auf eine „gewisse Gehirnveränderung“ zurückzuführen sei. Die Rückfallgeschwindigkeit und die zahlreichen Wiederholungen der Taten fielen jedoch schwer ins Gewicht – auch wenn sich der Rentner einsichtig gezeigt hatte. Der Richter sprach eine deutliche Warnung an den 67-Jährigen aus: „Wenn Sie so weitermachen, sind Sie mit einer Freiheitsstrafe dran.“ Die verhängte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro war in derselben Höhe von Staatsanwältin Sophia Wagner gefordert worden. Walter S., der ohne Pflichtverteidiger vor Gericht erschienen war, hatte dem wenig entgegenzusetzen und gab lediglich an, dass er „kein Geld habe“, um die Strafe zu bezahlen.

Günther Hammerdinger schloss seine Urteilsbegründung mit einer dringenden Aufforderung an den Rentner, sich künftig von den betroffenen Orten fernzuhalten: „Herr S., am Ende landen Sie wegen sowas noch im Gefängnis. Wenn jetzt nach diesem Fall wieder etwas kommt, dann ist es mit der Geldstrafe irgendwann vorbei.“ Auch wenn es in Zukunft zu einer Bewährungsstrafe kommen sollte, sei zu bezweifeln, dass Walter S. dies durchhalten könne. „Lassen Sie es einfach bleiben!“, appellierte Hammerdinger an den Rentner. „Was soll in einem Pflegezentrum oder in der Turnhalle denn zu finden sein, was das wert wäre?“

Kommentare