Einsatz für Feuerwehr und THW
Erdbeben? Unerwarteter Gebäudeeinsturz in Haag: Das ist die Ursache
Ungewöhnlicher Einsatz für Polizei, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk in Haag. Am Freitagabend (7. März) stürzte in der Krankenhausstraße ein Gebäude ein. Die Einsatzkräfte geben Details zu den Hintergründen.
Haag – Die Bilder könnten fast aus einem Erdbebengebiet stammen: In Haag ist am Freitagabend (7. März) gegen 20.50 Uhr das Hauseck eines ganzen Gebäudes in der Krankenhausstraße weggebrochen. Doch ganz so spektakulär sind die Hintergründe des Geschehnisses dann glücklicherweise doch nicht. Denn wie sowohl die Feuerwehr Haag, als auch die Polizei Waldkraiburg auf Anfrage bestätigen, handelte es sich bei dem Gebäude um ein Haus, an dem bereits Abrissarbeiten durchgeführt wurden.
Gebäude in Haag am 7. März eingestürzt




Laut Stefan Reger, Kommandant der Feuerwehr Haag, ist das Gebäude bereits seit längerem als baufällig bekannt und sei bei früheren Bauarbeiten bereits zu Schden gekommen. Entsprechend stand das Haus auch zum Zeitpunkt des Einsturzes leer und war abgesperrt, wie auch die Polizei Waldkraiburg bestätigt. Zu Schaden kam also niemand. Alarmiert wurden die Einsatzkräfte von besorgten Nachbarn, die den Wegbruch der Mauern mitbekamen. Die restliche Statik des Gebäudes sei anschließend durch das Technische Hilfswerk Mühldorf geprüft worden, so die Polizei, dabei sei tatsächlich eine instabile Mauer entdeckt worden. Zum Schutz der Bevölkerung wurde anschließend die Absperrung durch die Feuerwehr Haag bis in die Krankenhausstraße hinein erweitert.
Wie die Polizei Waldkraiburg weiter berichtet, wurde der Vorfall an die Gemeinde gemeldet, um eventuelle Mängel bei den Abrissarbeiten zu prüfen. Für die Statik an Gebäuden sei laut Polizei im Übrigen der Hauseigentümer verantwortlich, sollten Dritte durch einstürzende Gebäude zu Schaden kommen, hafte der Inhaber des Hauses. Bei bekannten massiven Baumängeln, die zum Einsturz führen könnte, könne auch seitens des Landratsamts oder des staatlichen Bauamts eine Abriss- beziehungsweise Sanierungspflicht auferlegt werden.