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Schallschutzwand „In der Fliederstraße“

„Mauer nachträglich legalisieren“: Haager Bauausschuss diskutiert über Bauwerk

Der Bau- und Umweltausschuss Haag hat in seiner jüngsten Sitzung über eine Schallschutzwand in der Fliederstraße diskutiert.
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Der Bau- und Umweltausschuss Haag hat in seiner jüngsten Sitzung über eine Schallschutzwand in der Fliederstraße diskutiert.

In der Fliederstraße in Haag ist eine Schallschutzwand errichtet worden - allerdings ohne Genehmigung. Darüber hat der Bauausschuss in der jüngsten Sitzung diskutiert.

Haag - Der Bau- und Umweltausschuss Haag hat in seiner jüngsten Sitzung über eine Schallschutzwand in der Fliederstraße diskutiert. Das Problem: Das bereits errichtete Bauwerk wurde entgegen der Genehmigungsfreistellung nicht auf der dafür angedachten Flurnummer errichtet, sondern auf dem nördlich angrenzenden Fremd-Grundstück, wie Bürgermeisterin Sissi Schätz (SPD) mitteilte. Des Weiteren befinde sich die Wand außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, wodurch das Vorhaben baurechtlich als sonstiges Vorhaben im Außenbereich eingestuft werde, erklärte die Rathauschefin.

Durch die Errichtung der Schallschutzwand außerhalb des Bebauungsplans ohne Genehmigung seien die städtebaulichen Belange nicht gewahrt, so Schätz weiter. „Um die Mauer nachträglich zu legalisieren“, wie die Bürgermeisterin in der Sitzung betonte, schlägt die Verwaltung folgende Schritte vor: Die erforderlichen technischen Eigenschaften der Lärmschutzwand müssten nachgewiesen werden, danach würde die Änderung des städtebaulichen Vertrags in notarieller Form anstehen und anschließend müsste - nach Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens - die bauordnungsrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt erfolgen. Außerdem brauche es gegebenenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für den westlichen im Umgriff errichteten Teil der Lärmschutzwand durch das Landratsamt, erklärte Schätz.

Der Bau- und Umweltausschuss nahm den Sachverhalt einstimmig zur Kenntnis und entschied, die Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zurückzustellen.

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