Wichtige Leistungen zur Früherkennung von Erkrankungen
Vorsorgeuntersuchungen: Das steht Euch als gesetzlich Versicherte zu
Je nach Alter stehen Euch als gesetzlich Versicherte bestimmte Vorsorgeuntersuchungen zu. Hier erfahrt Ihr, welche Leistungen Ihr in Anspruch nehmen könnt:
Umso früher potentielle Erkrankungen entdeckt werden, umso größer sind die Chancen auf Heilung. Deshalb solltet Ihr regelmäßig zum Arzt gehen, um Euch durchchecken zu lassen. Diese Untersuchungen müsst Ihr aber nicht aus eigener Tasche bezahlen: die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Was Euch ab welchem Alter und in welchen Abständen zusteht, erfahrt Ihr hier.
Allgemeiner Gesundheitscheck – ab 35 alle drei Jahre
Um den allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen, könnt Ihr Euch einmalig zwischen dem Alter von 18 und 35 Jahren umfassend untersuchen lassen. Ab 35 Jahren könnt Ihr diesen Check alle drei Jahre wiederholen. Hierbei wird dann ein besonderer Fokus auf die Früherkennung von Nieren-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes gelegt. Außerdem könnt Ihr Euch im Rahmen dessen auch einmalig auf Hepatitis B und C überprüfen lassen.
Ebenfalls ab dem Alter von 35 könnt steht Euch im zweijährigen Turnus ein Hautkrebs-Screening beim Hautarzt zu – das dringend empfohlen wird, denn die Hautkrebserkrankungen werden immer zahlreicher. Bei einer frühzeitige Feststellung gibt es aber eine gute Prognose. Diese drei Vorsorgeuntersuchungen können Frauen wie Männern ab demselben Alter in Anspruch nehmen. Bei den anderen Früherkennungsscreenings gelten je nach Geschlecht andere Altersgrenzen – hier der Überblick:
Diese Vorsorgeuntersuchungen stehen Frauen zu
- Ab 20 Jahre: 1x pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Krebsfrüherkennung
- Ab 30 Jahre: Zusätzlich dazu 1x pro Jahr eine Untersuchung der Brust – Euer Frauenarzt sollte Euch einweisen, wie Ihr selbst das Abtasten der Brust vornehmen könnt
- Ab 35 Jahren: Alle drei Jahre ein zytologisches Screening und HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
- Ab 50 Jahren: 1x pro Jahr Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut zur Früherkennung von Darmkrebs
- Ab 55 Jahren: Wahlweise alle zwei Jahre Stuhluntersuchung oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren zur Früherkennung von Darmkrebs
- Ab 50 bis 69 Jahren: Alle zwei Jahre Einladung zum Mammografie-Screening – um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen
Vorsorgeuntersuchungen für Männer
- Ab 45 Jahren: 1x pro Jahr Untersuchung der Genitalien und der Prostata
- Ab 50 Jahren: Für die Früherkennung von Darmkrebs habt Ihr die Wahl – entweder im Alter zwischen 50 und 54 mit einem jährlichen Stuhltest oder ab 50 Jahren mit zwei Darmspiegelungen mit einem Mindestabstand von zehn Jahren.
- Ab 65 Jahren: einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zur Früherkennung von Aneurysmen
Diese Leistungen werden für Kinder und Jugendliche angeboten
Auch Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel die zehn U-Untersuchungen, die in den ersten sechs Lebensjahren auf dem Programm stehen. Hier überprüft der Arzt, ob sich das Kind richtig entwickelt. Auch Impfungen zählen zu dem Angebot dazu. Eltern bekommen ein Untersuchungsheft, das sicherstellt, dass keine Untersuchung übersehen wird.
Jugendliche können sich im Rahmen der J1 Untersuchung zwischen 12 und 15 Jahren einmalig durchchecken lassen. Neben der körperlichen Gesundheit steht auch die seelische Verfassung im Mittelpunkt. Mädchen und seit 2018 auch Jungs können sich zudem im Alter von neun bis 14 Jahre gegen HPV impfen lassen, also gegen die Viren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen.
Impfungen – das übernimmt die Krankenkasse
Viele Schutzimpfungen, die man im Kindesalter erhalten hat, müssen aufgefrischt werden. Die Kosten hierfür übernimmt ebenfalls Eure Krankenkasse, wenn die Impfungen von der STIKO empfohlen sind. Hierzu zählt:
- Grippeimpfung: Jährlich bei chronisch Kranken, Schwangeren, Personen über 60 und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr
- Tetanus und Diphterie: Alle zehn Jahre
- Keuchhusten: Einmalig im Alter von 18 bis 60 Jahren
- Masern: Einmalig, wenn Ihr nach 1970 geboren seid, älter als 18 seid und nur einmal gegen Masern geimpft wurdet, bzw. Euer Impfstatus unklar ist
- Pneumokokken: Einmalig ab 60 Jahren
- Gürtelrose: Einmalig für Personen über 60, oder Personen über 50 mit Vorerkrankung, z.B. Diabetes oder Asthma
- FSME: Drei Impfungen zur Grundimmunisierung für Personen, die in FSME-Risikogebieten wohnen – die gesamte OVB24-Region zählt als solches.
Warum sollte ich zur Vorsorgeuntersuchung gehen?
Viele Menschen vergessen, Termine zur Vorsorgeuntersuchung zu vereinbaren - hier bieten manche Arztpraxen an, Euch automatisch zu benachrichtigen. Einige haben auch Angst, dass womöglich Erkrankungen entdeckt werden können und vermeiden deshalb irrationaler Weise den Termin beim Arzt. Dabei gilt hier: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Umso eher Erkrankungen entdeckt werden, umso besser stehen die Chancen auf Genesung.
Manche Krankenkassen belohnen deshalb sogar den regelmäßigen Gang zur Vorsorgeuntersuchung: Wer sich zu einem entsprechenden Bonusprogramm anmeldet und Stempel vom Arzt sammelt, bekommt finanzielle Zuschüsse. Wird zum Beispiel später mal ein Zahnersatz fällig, bekommt Ihr einen größeren Zuschuss von der Krankenkasse, als üblicherweise – vorausgesetzt, Ihr wart die Jahre davor immer regelmäßig beim Check.
Übrigens: je nach Krankenkasse werden auch noch weitere vorbeugende Untersuchungen übernommen, zum Beispiel die Kosten für den Zahnarztbesuch. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Leistungen Eurer Krankenkasse zu werfen – und diese Leistungen dann auch in Anspruch zu nehmen.
fso