„Steuerlicher Nachteil“
„Nicht in Falle tappen“: Millionen Krankenkassen-Mitglieder bekamen diese Nachricht
Eine Meldung in der Krankenkassen-App lässt einen AOK-Versicherten stutzig werden. Zahlt er etwa Steuern für die 32 Euro Bonus, die er 2024 gesammelt hat?
Viele gesetzliche Krankenkassen haben Bonusprogramme. Bei ihnen bekommen Versicherte, die regelmäßig Sport machen oder Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Geld zurück. Zum Beispiel 25 Cent für einen Tag mit 10.000 Schritten oder zehn Euro für ein Hautkrebs-Screening. Für 2024 können Versicherte diese Bonuszahlung bei den meisten Krankenkassen noch bis Ende März 2025 einfordern.
Ende Dezember 2024 wundert sich auf Linkedin ein Mann über einen „wichtigen“ Hinweis in seiner AOK-App. „Auszahlungen sind erst wieder ab dem 3. Januar 2025 möglich. Damit ist sichergestellt, dass Bonuszahlungen aus 2024 korrekt an das Finanzamt gemeldet werden können.“
Der Linkedin-Nutzer ist irritiert. Er fragt, ob er die Kosten für seine Sport-Aktivitäten steuerlich absetzen könne, wenn die paar Euro Bonuszahlung (bei ihm 32 Euro) von seiner Krankenkasse dem Finanzamt gemeldet würden. Doch zahlt er auf diesen Betrag wirklich Steuern? BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA hat sich das genauer angeschaut.
Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann der AOK-Bonus steuerlich relevant wird
Die AOK teilt uns mit, dass die Geldleistungen aus Gesundheitsbonusprogrammen tatsächlich eine steuerliche Auswirkung haben. Allerdings nur, wenn sie 150 Euro überschreiten. Alles, was über 150 Euro liege, werde als „Beitragsrückerstattung“ gewertet und dem Finanzamt gemeldet, sagt eine AOK-Sprecherin BuzzFeed News Deutschland.
Hat sich eine versicherte Person beispielsweise 200 Euro Bonus erarbeitet, wären das 50 Euro. Um diese 50 Euro reduziert sich der Betrag, den Steuerpflichtige in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Steuererklärung für ihre inländischen gesetzlichen beziehungsweise privaten Kranken- und Pflegeversicherungen absetzen können. Es handelt sich hier um die sogenannte „150-Euro-Vereinfachungsregelung“, teilt uns ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mit.
Doch Achtung: „Diese Regelung soll nur den Verwaltungsaufwand der Behörden reduzieren“, sagt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BStD). „Rein rechtlich gesehen, ist auch eine Bonuszahlung von mehr als 150 Euro keine Beitragsrückerstattung“, sagt sie BuzzFeed News Deutschland. „Das wäre ja ein steuerlicher Nachteil für die, die gesundheitsbewusst leben.“
„150-Euro-Vereinfachungsregelung“ bei Bonuszahlungen – „das ist der Knackpunkt“
„Beitragsrückerstattungen“ seien vor allem bei privaten Krankenversicherungen üblich. Wenn eine Person beispielsweise ein Jahr lang nicht zum Arzt gehe, bekomme sie zum Beispiel 500 Euro im nächsten Jahr zurück. Die müssten beim Absetzen von Versicherungsbeiträgen in der Steuererklärung immer berücksichtigt werden.
Ganz im Gegensatz zu Bonuszahlungen, für die Versicherte ja auch „investieren“, weil sie Sportkurse buchen oder Behandlungskosten auslegen „Das ist genau der Knackpunkt“, sagt die BStD-Steuerexpertin BuzzFeed News Deutschland.
Weil das Finanzamt bei jeglicher Art von Erstattung prüfen müsse, ob es sich um einen Bonus oder eine Beitragsrückerstattung handle, sei 2024 aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs die 150-Euro-Grenze eingeführt worden. „Ich schätze, die meisten gesetzlich Versicherten kommen mit ihrem Bonus nicht über diese Summe und der bürokratische Aufwand wäre enorm, wenn alle diese Mini-Beträge dem Finanzamt gemeldet würden“, sagt sie.
Steuerexpertin verrät, in welche „Falle Steuerzahler nicht tappen sollten“
Und die Versicherten, die doch über 150 Euro mit ihrem Bonus kommen? „Diese Steuerzahler sollten nicht in die Falle tappen und ihren Bonus einfach in der Steuererklärung abziehen“, sagt Karbe-Geßler BuzzFeed News Deutschland. Sie können sich bei ihren gesetzlichen Krankenkassen für die Bonusleistungen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich auch bei einer Erstattung von mehr als 150 Euro um einen Bonus und keine Beitragsrückerstattung handele.
Die AOK sagt, ihr lägen keine Zahlen vor, wie viele Bonusteilnehmer über 150 Euro kommen. Wir fragen weitere große Krankenversicherungen an. Nur die IKK teilt uns mit, dass etwa fünf Prozent der Bonusteilnehmer über 150 Euro kommen würden und weist uns auf die Bescheinigung für Bonuszahlungen über 150 Euro hin.
Rubriklistenbild: © Screenshot AOK App

