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Nachgerechnet

Steuerentlastungen der Ampel-Koalition: Wer profitiert 2024 wirklich?

Die Anpassung der Freibeträge könnten unterschiedliche Auswirkungen auf Haushalte haben. Wie viel gespart wird, hängt von den individuellen Umständen ab.

München – Mit Beginn des Jahres 2024 sollen neue Steuerentlastungen wirksam werden, die von der Ampel-Koalition beschlossen wurden. Die Senkung der Freibeträge soll den Haushalten ein höheres Nettoeinkommen ermöglichen. Allerdings werden nicht alle Familien in gleichem Maße von den neuen Regelungen profitieren.

Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, beträgt derzeit 10.908 Euro. Anstatt wie ursprünglich geplant auf 11.604 Euro, soll dieser nun auf 11.784 Euro erhöht werden. Das bedeutet ein Zusatz von 108 Euro pro Person. Ebenso soll der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 6612 Euro steigen, anstatt wie geplant auf 6384 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 228 Euro pro Kind. Beispielrechnungen von focus.de und dem Handelsblatt zeigen, wie sich diese Änderungen auf verschiedene Familien auswirken.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Zwei Kinder, hohes Jahreseinkommen – Steuerentlastung am stärksten

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro würde merklich von der Steuererleichterung profitieren. Im Jahr 2023 zahlt diese Familie monatlich 1442 Euro Lohnsteuer. Nach dem ursprünglichen Plan hätte die Familie im Jahr 2024 monatlich 73 Euro, also jährlich 876 Euro, gespart. Mit dem neuen Plan steigt diese Ersparnis laut focus.de um 20 Euro auf monatlich 93 Euro, das sind 1116 Euro im Jahr. Pro Kind kann die Familie also mit fast 100 Euro mehr im Jahr rechnen. Für Familien, in denen beide Elternteile zu den Top-Verdienern zählen, kann noch mehr Geld zusammenkommen. Laut Finanzwissenschaftler Frank Hechtner im Handelsblatt, kann eine Familie, bei der beide Partner zusammen ein monatliches Einkommen von 16.000 Euro oder ein jährliches Einkommen von 192.000 Euro erzielen, jährlich bis zu 1600 Euro sparen.

Zwei Kinder, niedrigeres Jahreseinkommen – nur Grundfreibetrag angepasst

Familien mit einem geringeren Einkommen profitieren weniger von den Steuererleichterungen. Dies zeigt sich am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Familien mit einem Jahreseinkommen unter 60.000 Euro erhalten statt des Kinderfreibetrages Kindergeld. Pro Kind beläuft sich das Kindergeld auf 250 Euro, bei zwei Kindern also insgesamt 6000 Euro Kindergeld pro Jahr. 2025 soll die Kindergrundsicherung folgen. Die Steuersenkungen wirken sich daher nur auf den Grundfreibetrag bei Lohn- und Einkommensteuer aus. Statt 311,83 Euro monatlich hätte die Familie nach dem ursprünglichen Plan 33 Euro monatlich mehr, also 400 Euro jährlich zur Verfügung. Mit dem neuen Plan erhalten sie 14 Euro mehr im Monat - 165 Euro mehr im Jahr. Insgesamt sind das laut focus.de 565 Euro im Jahr 2024.

Steuerentlastungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Familien

Haushalte ohne Kinder – nur wenige Veränderung

Für Single-Haushalte ohne Kinder ist die geplante Steuererleichterung weniger stark spürbar. Ein Single-Haushalt mit einem Einkommen von 39.000 Euro zahlt 2023 monatlich 395,75 Euro Lohnsteuer. Nach den ursprünglichen Plänen hätte der Haushalt monatlich 21,25 Euro, also jährlich 255 Euro mehr zur Verfügung. Mit den neuen Plänen steigt dieser Betrag zwar, aber nur gering. Nur 3,50 Euro mehr erhält der Haushalt monatlich. Insgesamt spart ein Single-Haushalt laut focus.de also 2024 ungefähr 25 Euro im Monat, also 297 Euro im Jahr. Wenn jedoch eine Einzelperson ein Jahresgehalt von 60.000 Euro verdient, kann sie sich laut Hechtner im Handelsblatt nur mit 292 Euro im Jahr rechnen.

Kinder und EinkommenHöhe der Steuerentlastungen
2 Kinder, 192.000 Euro Jahreseinkommen 1600 Euro jährlich
2 Kinder, 100.000 Euro Jahreseinkommen 1100 Euro jährlich
2 Kinder, 60.000 Euro Jahreseinkommen565 Euro jährlich
keine Kinder, 39.000 Euro Jahreseinkommen297 Euro jährlich
keine Kinder, 60.000 Euro Jahreseinkommen292 Euro jährlich

Maßnahmen durch Verfassung begründet

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Anpassung der Freibeträge mit Verfassungsargumenten begründet. Sie sollen das Existenzminimum der Haushalte sichern, das durch Regelbedarfe berechnet wird. Da diese 2024 durch die Inflation steigen, müssen auch die Freibeträge angepasst werden. Private Haushalte werden 2024 mehrere hundert Euro mehr für Strom und Gas zahlen müssen. Zur Jahresmitte 2024 soll es eine weitere Entlastung geben.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/Imago

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