Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen
Nachtruhe, Corona, Post, PayPal: Das ändert sich zum 1. August
Berlin/München – Auch im August 2024 gibt es wieder eine ganze Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen. rosenheim24.de liefert wieder einen Überblick, was für die Bürger nun wichtig wird:
„Alte“ Nachtruhe kehrt zurück
Nach dem Ende der Fußball-Europameisterschaft 2024 wird die spezielle Lärmschutzverordnung, die Public-Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr erlaubte, mit Wirkung zum 1. August 2024 aufgehoben. Die Gemeinden müssen dann sicherstellen, dass öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien wieder rechtzeitig beendet werden, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Diese Maßnahme bringt die übliche abendliche Ruhe zurück und reduziert mögliche Lärmbelästigungen für die Anwohner.
Neuer Corona-Impfstoff steht zur Verfügung
Im August 2024 wird ein angepasster Impfstoff für die derzeit kursierende Virusvariante JN.1 für Corona-Auffrischimpfungen verfügbar sein. Ab der kommenden Woche (vsl. 5. August) wird das vom Bund beschaffte Präparat des Herstellers Biontech an den Pharma-Großhandel für alle Altersgruppen ausgeliefert, wie das Gesundheitsministerium in Berlin mitteilte. Arztpraxen können den Impfstoff Comirnaty bis zum 6. August bei Apotheken bestellen und ab dem 12. August erhalten.
Das Ministerium betonte, dass die Impfung weiterhin eine zentrale Rolle beim Schutz der Bevölkerung vor Corona-Erkrankungen spielt, insbesondere für gefährdete Personen aus Risikogruppen. Derzeit dominiert in Deutschland die JN.1-Sublinie KP.3 mit einem Anteil von etwa 55 Prozent. Die Sublinie KP2 hatte laut Daten aus der Woche vom 24. Juni einen Anteil von 23 Prozent.
Mehr Sicherheit bei PayPal
Ab August 2024 führt PayPal wesentliche Anpassungen bei den Sicherheitsoptionen für den Login ein. Laut einem Online-Beitrag von CHIP sollen diese Änderungen den Nutzern mehr Flexibilität bieten und die Sicherheit ihrer Konten erhöhen. Neben den bisherigen Optionen wie Passkey oder Authenticator-App wird es nun auch möglich sein, die PayPal-App oder WhatsApp als zweiten Faktor für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu nutzen. PayPal ist ein börsennotierter Betreiber eines Online-Bezahldienstes, der zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden kann.
Brieflaufzeiten werden verlängert
Auch beim Postgesetz gibt es eine Änderung. Angesichts sinkender Briefmengen werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.
BAföG-Reform tritt in Kraft
Die Grundbedarfssätze beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Verschärfte Einreiseregeln für Hunde
Wenn Sie in die USA fliegen und Ihren Hund mitnehmen möchten, ist das momentan nicht möglich. Ein Flugverbot für Hunde gilt in Passagiermaschinen sowohl für die Kabine als Handgepäck als auch im Frachtraum als Übergepäck. Grund dafür sind die neuen Vorschriften der US-Behörden zur Eindämmung übertragbarer Krankheiten wie Tollwut. Einige Fluggesellschaften bieten jedoch die Möglichkeit, Hunde in Luftfrachtmaschinen in die USA zu transportieren. Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft über die verfügbaren Optionen informieren.
Weniger Geld für Solarstrom
Wer eine Photovoltaikanlage installiert und den erzeugten Strom ins Netz einspeist, erhält dafür künftig weniger Geld. Ab dem 1. August 2024 sinkt die sogenannte Einspeisevergütung für neue Anlagen um ein Prozent. Für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt die Vergütung nur noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom sowohl selbst genutzt als auch ins Netz eingespeist wird. (mw)