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Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen

Ausweis, Geschlecht, Geld, Drohnen: Das ändert sich zum 1. November

Änderungen Gesetze Verordnungen November 2024
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Zum 1. November 2024 ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Berlin/München – Auch im November 2024 gibt es erneut eine ganze Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen. rosenheim24.de liefert wieder einen Überblick, was für die Bürger nun wichtig wird:

Ausweis kommt per Post

Der Gang zur Behörde, um einen Ausweis abzuholen, kann langwierig und stressig sein. Davon können viele Bürger mit Sicherheit ein Liedchen singen. Allerdings braucht man das Dokument zwingend, denn in Deutschland gilt die sogenannte „Ausweispflicht“. Ab 1. November gibt es diesbezüglich wenigstens einen Pflichttermin weniger. Statt persönlicher Abholung ist es ab dann möglich, sich das Dokument auf Wunsch per Post zusenden zu lassen. Lediglich eine Extra-Gebühr muss hierfür bei der ausstellenden Behörde entrichtet werden.

Vornamen- und Geschlechteränderung

Ab dem 1. November gilt zudem das neue Selbstbestimmungsgesetz zum „Schutz der geschlechtlichen Identität“, das der Bundestag bereits im April verabschiedet hatte. Mit dem Gesetz sollen volljährige Menschen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihre Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Dies soll nun für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen einheitlich geregelt werden, also nicht mehr in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. 

Die Änderung des Geschlechtseintrags muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll verhindert werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Für Minderjährige bis 14 Jahre gilt: Nur die Sorgeberechtigten können die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Für die Änderung reicht eine einfache Erklärung aus. Man benötigt keine Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Anmeldung erfordert allerdings eine dreimonatige Frist – seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden. 

Drohnen zum Tierschutz

Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. Hintergrund ist, dass Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden. Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind. 

Mehr Geld für viele Bankangestellte

Die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken erhalten ab 1. November mehr Geld. Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag soll bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten gelten.

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen. Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen. (mw)

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