Hohe Kosten - kein Versicherungsschutz
Wer zahlt, wenn man nicht krankenversichert ist?
Der Schauspieler Heinz Hoenig liegt schwer krank auf einer Berliner Intensivstation. Das Problem dabei: er ist laut Angaben seiner Ehefrau wohl nicht krankenversichert. Wie so etwas passieren kann und welche Möglichkeiten man dann hat, erfahrt Ihr hier.
Heinz Hoenig war einst ein gefragter Schauspieler, der in erfolgreichen Fernsehproduktionen mitspielte und hohe Gagen dafür kassierte. Als Selbstständiger war er privat krankenversichert und solange man dabei gut verdient, ist das kein Problem. Das kam erst auf, als der Erfolg ausblieb und die kleine Rente nicht für die hohen Beiträge der privaten Krankenkasse reichte, wie die Ehefrau des Schauspielers, Annika Hoenig gegenüber Bild.de berichtete. Der Weg zurück in die Krankenversicherung ist in Deutschland mit hohen Hürden verbunden. Hier die wichtigsten Fragen:
Ja, in Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder mit Wohnsitz in Deutschland entweder einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung angehören muss.
Angestellte mit einem Bruttogehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 69.300 Euro (Stand 2024) müssen sich verpflichtend in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Mit dem 55. Geburtstag ändern sich die Bedingungen. Das Bruttogehalt spielt ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr, selbst wenn man nur noch Bürgergeld bekommt, muss man in der privaten Krankenversicherung bleiben.
- Beitragsrückstände und Säumnisse
Wenn Versicherte über längere Zeit ihre Beiträge nicht zahlen, können sie zwar aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Dies führt allerdings zu einer Deckungslücke, bis die ausstehenden Beiträge und Säumniszuschläge nachgezahlt werden. - Wechsel des Versicherungsstatus
Beim Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, z.B. nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann es zu vorübergehenden Versicherungslücken kommen. - Befreiung von der Versicherungspflicht
In Ausnahmefällen können Arbeitnehmer über 55 Jahren einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, wenn sie das Krankheitsrisiko anderweitig abgedeckt haben. Sie sind dann nicht mehr versichert. - Aufenthaltsstatus und Meldeprobleme
Für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus oder mit ungeklärter Meldeanschrift kann es schwierig sein, eine Krankenversicherung abzuschließen oder aufrechtzuerhalten.
Wer von Privatversichert auf gesetzlich wechselt, muss folgendes beachten: „Wird jemand krankenversicherungspflichtig, dann kann drei Monate lang rückwirkend zum Eintritt der Krankenversicherungspflicht gekündigt werden“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wer die Frist verpasst, kann nicht mehr rückwirkend kündigen.“ Dann wird die Kündigung erst zum Ende des Monats wirksam, in dem der Versicherte seiner privaten Krankenversicherung den Eintritt der Versicherungspflicht belegt hat.
Auch die zweite Alternative ist drastisch. Sie lautet Geschäftsaufgabe, um dann beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners zu rutschen. Dazu darf das gesamte monatliche Einkommen des Mitversicherten ab 2024 aber nicht mehr als 505 Euro betragen. Zu diesem Einkommen zählen alle Einkünfte, also auch jene aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitaleinkünften. Bei einem Minijob darf man ab 2024 bis zu 538 Euro verdienen, um familienversichert werden zu können.
Das Fehlen einer Krankenversicherung birgt erhebliche gesundheitliche und finanzielle Risiken. Eine Rückkehr durch Einigung mit der Krankenkasse z.B. durch Stundung der Schulden ist also dringend anzuraten.
si mit Material der dpa