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Urteil im Betäubungsmittelprozess gegen Stephanskirchnerin gefallen

4.900 Fentanylpflaster ergaunert - Frau muss länger ins Gefängnis

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Traunstein/Stephanskirchen - Eine Stephanskirchnerin hat sich über dreieinhalb Jahre Fentanylpflaster bei 15 verschiedenen Ärzten erschlichen und wurde dafür zu einer längeren Haftstrafe verurteilt.

Etwa zwei Mal pro Woche ist eine Frau aus Stephanskirchen zu 15 verschiedenen Ärzten gegangen, um Fentanylpflaster, ein starkes Opiat in der zweithöchsten Dosierung, verschrieben zu bekommen. Deswegen stand sie am Donnerstag vor Gericht. Die Anklage: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Erschleichen einer Betäubungsmittelverschreibung, Betrug und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. 

Das Gericht sah nur den gewerbsmäßigen Handel als nicht erwiesen an, da die hochgradig drogenabhängige Frau in 39 Fällen Pflaster gegen Fahrdienste oder geringes Entgelt an Freunde abgab. Die übrigen Pflaster hatte sie verwendet um ihrer Drogensucht nachzukommen. 

Wie kann das überhaupt passieren?

Wie Rechtsanwalt Harald Baumgärtel, der die Angeklagte vertrat, gegenüber unserer Redaktion sagte, beschäftigte das Gericht auch die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass sie bei den Ärzten an so viele Fentanylpflaster kommen konnte. Bei einem Arzt habe sie sogar 44 Packungen erhalten. Sie leide unter Athrose, habe sich dann die Pflaster verschreiben lassen und diese immer wieder ungefragt verschrieben bekommen. "Da fragt man sich schon, ob die Ärzte ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind", so Baumgärtel. 

Der Krankenkasse, die die Pflaster bezahlte, ist dadurch ein Schaden von 80.000 Euro entstanden, den die Stephanskirchnerin nun laut Urteil zurückzahlen muss. Außerdem wurde die erheblich Vorbestrafte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

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