Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Großer Betäubungsmittel-Prozess gegen Stephanskirchenerin

4900 Fentanyl-Pflaster ergaunert - und dann damit gedealt?

Traunstein/Stephanskirchen - Sie soll sich mindestens 4910 Fentanyl-Pflaster bei Ärzten erschlichen und diese dann zum Teil weiterverkauft haben - wegen Betäubungsmittelbesitz steht eine Stephanskirchenerin deshalb nun vor Gericht.

Über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren soll die Frau etwa zwei Mal pro Woche zum Arzt gegangen sein - ihr Ziel: Fentanyl-Pflaster der zweithöchsten Dosierung. Fentanyl wird in der Änasthesie oder zur Schmerzbehandlung verwendet und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. 

Für 30 Euro ein halbes Pflaster weiterverkauft

Gegenüber 15 verschiedenen Ärzten in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach und Traunstein soll die gebürtige Stephanskirchenerin falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht haben um an die Verschreibungen zu kommen - mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie auf diesem Weg an mindestens 4910 Fentanyl-Pflaster kam. Die Krankenkasse übernahm die Kosten, ihr Entstand ein Schaden von über 80.000 Euro.

Der Frau könnte außerdem zum Verhängnis werden, dass sie laut Staatsanwaltschaft in 39 Fällen die Pflaster bzw. Teile der Pflaster weiterverkaufte. 30 Euro soll sie in einem Fall für ein halbes Pflaster verlangt haben. Vier Abnehmer sind der Justiz inzwischen ebenfalls bekannt und werden strafrechtlich verfolgt. 

Am heutigen Donnerstag muss sich die Stephanskirchenerin vor dem Amtsgericht in Traunstein verantworten. Sie ist angeklagt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Erschleichens einer Betäubungsmittelverschreibung, Betrugs und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Das Urteil wird noch für Donnerstag erwartet. 

Harte Strafen in ähnlichen Prozessen

In Bayern kam es in den vergangenen Jahren zu mehreren, ähnlichen Prozessen: Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Neumarkt wurde 2014 zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er über anderthalb Jahre in großem Stil mit den Pflastern dealte. Vor dem Landgericht Weiden wurde eine 56-Jährige 2017 ebenfalls zu sechs Jahren Haft verurteilt: Sie habe sich die 2600 Fentanyl-Pflaster erschwindelt um einen schwunghaften Handel damit zu betreiben und sich ihre eigene Sucht und die ihres Sohnes zu finanzieren. Auch das Amtsgericht Rosenheim verurteilte 2015 einen Fentanyl-Dealer.

xe

Rubriklistenbild: © Fotomontage dpa / Ulrich_Perrey

Kommentare