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Keine Hinweise, wo Deutschland beginnt

Grenze bei Berchtesgaden ohne Schilder – ist die unerlaubte Einreise trotzdem strafbar?

Bei der Einreise nach Österreich ist am Dürrnberg das österreichische Staatsgebiet mehrfach beschildert – nach Deutschland jedoch nicht.
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Bei der Einreise nach Österreich ist am Dürrnberg das österreichische Staatsgebiet mehrfach beschildert – nach Deutschland jedoch nicht.

Seit Tagen berichtet die Deutsche Bundespolizei immer wieder von professionellen Fluchthelfern und Flüchtlingen am Grenzübergang Neuhäusl, also vom Halleiner Stadtteil Dürrnberg kommend in Richtung des Berchtesgadener Ortsteils Oberau. Doch ein Lokalaugenschein vor Ort zeigt: Außer einer Lkw-Maut-Tafel gibt es keinerlei Hinweise, wo Deutschland beginnt, es gibt weder einen Grenzstein, noch irgendwelche Schilder, die auf die „Bundesrepublik Deutschland“ hinweisen. Kann eine Einreise über eine nicht erkennbare Grenze überhaupt illegal sein? 

Hallein/Berchtesgaden – Die Bundespolizei beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“. Die Erkennbarkeit der genauen Grenzziehung, zum Beispiel durch am Straßenrand angebrachte Schilder, stelle keine Voraussetzung für die Annahme eines illegalen Grenzübertritts dar.

Andere Kriterien entscheidend

Die Kriterien, die darüber entscheiden, ob die Einreise eines Ausländers unerlaubt erfolgt, sind im Paragraf 14 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. „Demnach kommt es zum Beispiel auf den Besitz eines erforderlichen Reisepasses bzw. Visums an, nicht aber auf das Vorhandensein irgendwelcher Hinweise entlang der grenzüberschreitenden Wege“, so Thomas Borowik vom Bundespolizei-Präsidium in München. 

Ähnliches gilt auch für den strafrechtlich relevanten Tatbestand einer unerlaubten Einreise, der im Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Für eine Strafbarkeit müssen in diesem Fall mehrere Punkte vorliegen, zum Beispiel eben die Einreise ohne Reisepass oder Visum, dann klärt der Staatsanwalt auch die Frage der Schuld, also war die Einreise vorsätzlich oder fahrlässig.

Am Ende könnte ein Staatsanwalt dann sehr wohl zwischen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen, unerlaubten Einreise unterscheiden, fahrlässig eben dann, wenn nachweisbar eine Grenze nicht erkennbar war. 

Vor einem Jahr war unmittelbar an der Grenze noch das EU-Deutschland-Schild vorhanden, wer es abgenommen hat, ist nicht bekannt. Umgekehrt kennzeichnet Österreich sein Staatsgebiet von Oberau kommend gleich mehrfach. Unmittelbar vor dem ehemaligen Zollhaus ist ein EU-Österreich-Schild angebracht, wenige Meter danach ein Grenzstein und das übergroße Hinweisschild zur Mautpflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.

hud

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