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Oktoberfest mit Knallhart-Regeln

Nach Sylt-Skandal: Soll der Partyhit „L’amour toujours“ auf Festen jetzt verboten werden?

Collage: Besucher auf dem Oktoberfest/Demonstrantin auf Sylt
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Auf dem Oktoberfest (li.) soll es nicht zu einem Rassimus-Skandal kommen wie auf Sylt (re.). Darum ist der Hit „L’amour toujours“ auf dem Oktoberfest 2024 verboten.

Eingängige Beats, wenig Text, tanzbarer Rhythmus: der Party-Song „L’amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D’Agostino hat alles, was ein Mega-Hit braucht. Jetzt ist um den 23 Jahre alten Song eine Debatte entbrannt, nachdem er immer wieder für rechtsextreme Parolen missbraucht wird. Verbieten oder nicht lautet die Frage?

„Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grölt eine Partytruppe vergnügt im Sylter Nobel-Lokal „Pony“auf einer Veranstaltung am Pfingstwochenende. Sie filmen sich dabei und teilen den Clip. Der Rest ist ein handfester Skandal, der Deutschland diskutieren lässt. Inmitten des Trubels: der einst harmlose Partysong „L’amour toujours“ des italienischen Star DJs Gigi D’Agostino. Nicht zum ersten Mal wurde er für rechtsradikale Parolen missbraucht. Seit Monaten wird auf Dorffesten oder Faschingszügen die eingängige Melodie entsprechend umgedichtet, zuerst machte eine Veranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern damit im Herbst 2023 Schlagzeilen, jetzt also Kampen auf Sylt.

„Ausländer raus“-Rufe nicht nur auf Sylt - Erste Verbote

Fast zeitgleich zum Skandal auf Sylt gab es auch anderswo Aufregung um den Techno-Hit: Auf der Erlanger Bergkirchweih hatten zwei Personen rechtsradikale Parolen dazu skandiert. Hier steht der Hit seitdem auf dem Index. Auch auf einem Schützenfest in Cloppenburg grölten junge Leute zu dem Hit ausländerfeindliche Texte. Die Beispielliste ließe sich noch länger fortführen. Doch einige Veranstalter haben jetzt die Notbremse gezogen: „L’amour toujours“ wird von den Playlists gestrichen, und zwar endgültig - einen solchen Image-Schaden, wie ihn das Kampener „Pony“ womöglich davonträgt, möchte niemand erleiden.

Zuerst hatte das Festival „Krach am Bach“ in Sachsen, schon vor dem Bekanntwerden des Vorfalls auf Sylt reagiert und den DJs untersagt den Hit auch nur anzuspielen. Jetzt hat auch das größte Volksfest der Welt reagiert, und zwar mir klarer Kante: Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner wird an Schausteller und Wirte eine unmissverständliche Anweisung herausgeben: „Das Lied wird nicht gespielt - weder im Zelt, noch sonst irgendwo“ so Baumgärtner gegenüber dem BR. Das Image des weltoffenen und internationalen Oktoberfestes wolle man sich nicht kaputt machen lassen. Viele weitere Feste und Festivals werden diesem Beispiel sicherlich folgen. Auch mit Blick auf die in Kürze startende Fußball-Europameisterschaft.

DJ Gigi D’Agostino, Produzent und Autor des Songs, hat sich zu den Vorfällen bisher nicht geäußert. Gegenüber dem Spiegel sagte er: „Mein Lied handelt von der Liebe.“ Der deutsche Star-DJ Aex Christensen, der den Hit 2012 gecovert hat, möchte von einem Verbot nichts wissen. Er spielt den Song auch weiterhin auf seiner derzeitigen Orchester-Tour durch Deutschland. Auf Instagram postete er dazu: „Wir spielen den Song weiter auf der ganzen Tour, mein Publikum ist tolerant und bunt und hat keinen Raum für Rechts“

Lieber verbieten oder jetzt erst recht?

Festivals, Bierzelte, Public Viewing - der Sommer hat gerade erst langsam begonnen und damit auch die Saison für Feiern aller Art. Sollte man an solchen Orten also den Song komplett verbieten, weil es immer wieder zu solchen unsäglichen Szenen kommen kann? Gerade zur Fußball-Europameisterschaft wäre ein Skandal, womöglich auch im Ausland, vorprogrammiert. Oder macht es keinen Sinn, weil dann stattdessen ein anderer Song zweckentfremdet werden könnte? Auch der deutsche Star-DJ Alex Christensen lässt den Song weiterhin in seinem aktuellem Programm. Schreibt uns Eure Meinung an leserbriefe@ovb24.de (Kennwort Sylt) mit Eurem Namen und Eurem Wohnort und am besten noch mit einem Foto von Euch. Die Redaktion veröffentlicht Eure Leserbriefe samt Namen und Wohnort anschließend in einem entsprechenden Artikel.

Anm. der Red.: Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften entsprechend zu kürzen oder die Veröffentlichung gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

si

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