Unvermittelt angegriffen worden
Nach Kuhattacke am Tegernsee: Wanderin scheitert mit Schmerzensgeld-Klage
Am Donnerstag (27. Oktober) wurde vor Gericht geklärt, ob eine Wanderin mit ihrer Schmerzensgeld-Klage nach einer Kuh-Attacke Recht bekommt. Die Antwort: Nein. Doch von Anfang an.
Tegernsee - Bereits im Sommer 2018 war eine Wanderin, mittlerweile 78-Jahre alt, mit ihrem Lebensgefährten in der Landschaft rund um die Gindlalm am Tegernsee unterwegs. Dabei passierte sie offenbar eine Herde Kühe, die auf den ersten Blick friedlich und harmlos wirkte. Unvermittelt soll ein Jungtier die Frau dann attackiert haben. Die Seniorin schilderte laut einem Bericht der Bild-Zeitung den Vorfall vor Gericht wie folgt:
„Die Kuhherde wirkte ruhig, sie schauten etwas neugierig. Ich war eigentlich schon an den Kühen vorbei, als ich aus dem Augenwinkel den Blick der einen Kuh sah und sie mich schräg von hinten attackierte. Nach der Attacke konnte ich nicht selbstständig aufstehen. Ich musste von anderen Spaziergängern gestützt werden und war vollkommen benommen.“
Schmerzen auch noch nach dem Vorfall
Durch den Angriff sei die 78-Jährige einige Meter durch die Luft geflogen und ohnmächtig liegen geblieben. Sie zog sich Prellungen und einen großen Bluterguss zu - hatte auch noch lange nach dem Vorfall Schmerzen. Daher folgte eine Klage auf Schmerzensgeld. 6000 Euro forderte die Wanderin von der Almbäuerin, der die Kühe gehören.
Der Grund: Die Bäuerin habe ein Kälbchen in der Herde gelassen. Dadurch wird der Verteidigungsinstinkt der Wiederkäuer geweckt, was mit besonderer Aggressivität der Tiere einhergeht. Dadurch sei eine unnötige Gefahrensituation geschaffen worden und die Besitzerin damit für das Verhalten ihrer Rinder verantwortlich.
Klage wird abgewiesen
Zunächst hatte das Landgericht München noch entschieden, dass die Klage grundsätzlich gerechtfertigt sei. Dieser Ansicht widersprach allerdings der Zivilsenat des Oberlandesgerichts. Dieser ging nicht davon aus, dass die Bäuerin für die Unruhe der Tiere verantwortlich sei. Die Klägerin könne daher keine Entschädigung verlangen und somit wurde die Klage abgewiesen.
Der Lebensgefährte der Wanderin, der als Zeuge hätte aussagen können, verstarb im Übrigen vor Prozessbeginn. Seine Schilderungen hätten dem Urteil wohl noch einmal eine andere Wende geben können. Die Klägerin und ihr Anwalt prüfen nun, ob sie noch weitere Rechtsmittel einlegen werden.
nt mit Material der dpa