Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

74-Jährige will auf Schadensersatz klagen

Kuhattacke auf Schlierseer Alm soll vor Gericht

Almen in Österreich
+
Kuhattacke auf Schlierseer Alm soll vor Gericht

Schliersee - Jüngst hat das Innsbrucker Landgericht einen Tiroler Bauern zu Schadensersatz verurteilt, nachdem eine Wanderin durch eine Attacke seiner Kühe ums Leben kam. Jetzt wird auch in Bayern ein erster Prozess wegen einer Kuhattacke angestrebt.

Für große Aufregung hatte das Urteil hatte das Urteil Ende Februar im Zivilprozess gegen einen Tiroler Landwirt gesorgt. Laut dem Urteil soll dieser aufgrund von Fahrlässigkeit mit Schadensersatz und Hinterbliebenenrenten in einer Höhe von insgesamt rund 490.000 Euro haften. Begründung des Urteils war, dass der Landwirt seine Tiere entlang eines Wanderweges nicht eingezäunt hatte. Ende März hat der Landwirt Berufung eingelegt. Die Kläger haben nun vier Wochen Zeit, um auf die Berufung zu antworten. Dann entscheidet das Oberlandesgericht in Innsbruck über den Fall.

Erste Klage in Bayern wegen Kuhattacke

Wegen einer Kuhattacke wird nun auch in Bayern eine erste Klage angestrebt, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Im Juli 2018 war eine 74-Jährige in der Nähe des Schliersees beim Wandern unterwegs. In der Nähe der Gindlalm oberhalb von Hausham wurde sie nach eigener Aussage von einem hornlosen Jungvieh umgestoßen und dabei verletzt. "Die Kuh, die hat so einen komischen Blick gehabt und ich hab das im Moment wahrgenommen und schon bin ich geflogen, vielleicht so einen Meter weit und direkt in den Kuhmist rein. Und ich war dann einen Moment bewusstlos, vielleicht ein, zwei Minuten." So die 74-Jährige aus Schliersee gegenüber dem BR. 

Die Dame erlitt bei dem Angriff Prellungen und leide noch bis heute unter Schmerzen. Darum hätte sie sich zusammen mit ihrem Anwalt entschieden, um Schadensersatz zu kämpfen. Laut BR gehe es um 4000 Euro. Ihr Anwalt verweist auf die Sorgfaltspflicht, die jeder Landwirt habe. Knackpunkt sei in diesem Fall, dass die Kuh angeblich schon einmal auffällig war.

"Trittbrettfahrermentalität"

Vom Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern bekommt die Landwirtin nun Rückendeckung. "Mein Eindruck ist, dass das eine Art Trittbrettfahrermentalität angenommen hat, weil warum geht man erst acht Monate nach dem Vorfall zu der Bäuerin hin und verlangt Schadenersatz?" Dies erklärte der Vorsitzende Georg Mair gegenüber dem BR. Wann der Fall vor Gericht kommt, sei derzeit noch offen. Die Klage soll in diesen Tagen eingereicht werden.

mh

Kommentare