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Schneizlreuth - Nach dem tragischen Flammen-Tod von sechs Männern will die Gemeinde bei der Brandverhütung nun alles richtig machen. Inwieweit ist sie für die Katastrophe haftbar?
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein hat die Gemeinde bereits im Visier, Unterlagen wurden am Tag nach dem Brand kurzerhand beschlagnahmt: "Noch gab es aber keine Gespräche. Wir warten auf die Fragen der Staatsanwaltschaft", so Simon im Gespräch mit BGLand24.de. Es sei noch nicht klar, inwieweit konkret gegen die Gemeinde ermittelt wird. Bei seiner Amtsübernahme vor gut einem Jahr ging er wohl davon aus, dass das Unternehmen alles ordnungsgemäß angemeldet hätte. Im vorbeugenden Brandschutz will Wolfgang Simon nun alles besser machen und Beherbergungsbetriebe und Mietshäuser in Schneizlreuth überprüfen lassen. Konkret geht es um drei Objekte, vor allem ein Hotel in Weißbach.
Mehr Spielraum für Gemeinden durch neue Brandschutz-Verordnung
Grundlage dafür: Die bayerische "Verordnung über die Feuerbeschau". Alle Gebäude, "bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- und Umweltschäden zur Folgen haben können" müssen von den Gemeinden kontrolliert werden, heißt es dort: "Es reicht aber nicht mehr, so wie früher, nur den Kaminkehrer und den Feuerwehrkommandanten in die Gebäude zu schicken", so der Bürgermeister. Auch Ingenieure müssten die Gebäude inspizieren. Fatalerweise wurde die Verordnung aber mit der letzten Abänderung 1999 aufgeweicht.
Früher gab es verpflichtende Fristen für die Gemeinden: Alle drei Jahre mussten Feuerbeschauen durchgeführt werden. Doch die Fristen wurden vom bayerischen Innenministerium ersatzlos gestrichen. Seit 1999 liegt es im eigenen Ermessen der Gemeinden, sich um die Brandvorsorge zu kümmern. Die Feuerbeschau sei dann durchzuführen, "wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen", heißt es in der Verordnung. Die schwammigere Formulierung lag wohl auch im Interesse der Gemeinden, denn die Kosten für solche Feuerbeschauen müssen sie selbst tragen. Sollte man in der Gemeindeverwaltung von den gefährlichen Zuständen im Bauernhaus gewusst und nichts unternommen haben, kann sie aber trotzdem dafür haftbar gemacht werden.
Wolfgang Simon räumte bereits Versäumnisse ein, doch jetzt soll alles besser werden. "Wir haben schon Verbindung zu einem Fachmann aufgenommen. Wir werden das jetzt durchziehen, ich will das haben", so der Bürgermeister im Gespräch: "Es wäre der absolute Super-GAU, wenn zeitnah wieder was passiert." Schlimm genug, dass mit einer einfachen Ortsbesichtigung wohl schon vieles aufgefallen wäre in den alten Gemäuern des Bauernhauses. Wie es in der Verordnung heißt, sollen vor allem Brandmelder, Rettungs- und Einsatzwege, Löschwasserentnahmestellen oder Entrauchungseinrichtungen bei einer Feuerbeschau unter die Lupe genommen werden.
Auch wenn es ihm schwer fällt: Zumindest spricht Bürgermeister Simon über die Katastrophe in seiner Gemeinde. Im Fokus der Ermittlungen steht aber vor allem auch das Landratsamt, das für Genehmigungen bei Brandschutz und Beherbergung zuständig ist. Dort hüllt man sich lieber in Schweigen und verweist auf die Ermittlungen der Kripo. Bleibt zu hoffen, dass die Katastrophe von Schneizlreuth sämtliche Behörden, nicht nur im Berchtesgadener Land, in höchste Alarmbereitschaft versetzt hat.
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