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Almbauernbündnis

Stärkung der Almwirtschaft: Kaniber setzt auf Zusammenarbeit und Förderung

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Alm-Verbände sprechen mit Anton Altkofer über die Zukunft der Almwirtschaft
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Anton Altkofer, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Landtagsabgeordneten Michael Koller (vorne v. l.) sowie Maria Stöberl und Josef Glatz (dahinter v. l.) nach dem Gespräch in München.

Bei einem Gespräch in München sprach die Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber gemeinsam mit Alm-Verbänden und Anton Altkofer über die Zukunft der Almwirtschaft.

Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:

München - „Wir brauchen auch in der Almwirtschaft leistungsstarke und zukunftsfähige Betriebe“, betonte Landwirtschafts­ministerin Michaela Kaniber bei einem Gespräch über die Zukunft von Almen und Alpen. Zu dem Treffen mit Verbänden und Fachleuten mehrerer Ministieren lud sie in ihrer Ressortzuständigkeit als Agrarministerin nach München ein. Und weiter: „Natürlich respektieren wir rechtmäßige Ansprüche immer. Aber wo keine sind, können wir auch keine konstruieren.“

Die Ministerin verwies auf ihre Herkunft aus der Region. „Ich bin im Alpenraum aufgewachsen. Deshalb liegt mir die Almwirtschaft nicht nur als Landwirtschaftsministerin am Herzen. Es geht schließlich um unsere Heimat.“ Aber es sei jetzt wichtig, sich darauf zu fokussieren, „was den Almbauern hilft, das Gemeinsame zu suchen. Darum helfen wir gerne, Probleme der Almbauern mit der Nationalparkverwaltung und den Bayerischen Staatsforsten zu besprechen. Beim Wegebau und der Erschließung von Almen unterstützen wir, wo immer es nur geht. Unsere Tür steht jederzeit offen für die Anliegen der Almbauern. Wir geben maximale Rückendeckung - von Beratung, über Problemlösungen bis hin zur Förderung. Aber die Eigentums­verhältnisse auf den Almen und Alpen sind geklärt.“

Zusammenarbeit ist unerlässlich

Kaniber appellierte, das gemeinsame Zusammenwirken aller Beteiligten in den Vordergrund zu stellen. Dieses sei für eine gute Zukunft der Almen und Alpen unerlässlich. „Es geht darum, dieses Kulturgut und die Kulturlandschaft zu bewahren. Wir müssen miteinander Lösungen finden, um zum Beispiel die Gefahren der Almwirtschaft und der Weidetierhaltung durch Raubtiere wie Wolf und Bär abzuwehren. Das ist derzeit eine der großen Belastungen für unsere Almbauern und da machen wir permanenten Druck in Berlin und Brüssel. Genauso wie bei unserem Einsatz für die Kombi-Haltung, denn da liegt die Bundesregierung völlig falsch.“

Das Ansinnen von Anton Altkofer, die Eigentumsverhältnisse der Almen im Berchtesgadener Land infrage zu stellen, erwiesen sich bei dem Fachgespräch erneut als rechtlich nicht haltbar. „Der Vorwurf, dass der Freistaat Bayern Eigentum unterschlagen hätte, ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte Maria Stöberl, Geschäftsführerin des Verbandes der Forstberechtigten im Chiemgau. Zusammen mit Josef Glatz, dem Vorsitzenden des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern e.V., zeigte sie sich enttäuscht, dass Altkofer mit seinem Anliegen bisher nie an die beiden Verbände herangetreten ist.

Zahl der Almen ist konstant

Ministerin und Almverbände sind sich einig, dass das gute und konstruktive Verhältnis zwischen Almwirtschaft und Staatsregierung nicht von haltlosen Vorstößen überschattet werden darf. Denn Fakt ist: Die Zahl der Almen ist in Bayern seit vielen Jahren konstant, ein Erfolg von Almverbänden und Staatsregierung. Das bestätigt auch Josef Glatz: „Keine einzige Alm ist seit 50 Jahren aufgegeben worden.“

„Dass die Wünsche von Herrn Altkofer nicht machbar sind, kann man auch daran erkennen, dass seine entsprechende Petition im Bayerischen Landtag von allen Fraktionen einstimmig abgelehnt wurde. Auch eine Popularklage beim Verwaltungsgerichtshof hat er wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen. An der Realität und der Rechtslage kommen wir nicht vorbei. Wir haben Rechtsfrieden, der ist wertvoll und der wurde durch das Grundbuch geschaffen“, sagte Kaniber nach dem Gespräch.

Ziel ist nicht politisch

Zur Unterschlagung von Eigentum brachte Altkofer bisher auch keine stichhaltigen Beweise vor. Würde man seiner Auslegung folgen, könnte sich kein Eigentümer mehr auf die Richtigkeit des Grundbucheintrages verlassen. Das wäre eine fatale Umkehr der Beweislast. Schließlich wurde das Grundbuch genau dafür geschaffen, um Rechtssicherheit zu garantieren. Und zwar für alle Bürger - Hausbesitzer wie Almbauern - die in irgendeiner Weise als Berechtigte oder Eigentümer im Grundbuch stehen.

Aber auch der immer wieder behauptete Ablöseauftrag für Almen sei so nicht richtig. Das Forstrechtegesetz enthalte keinen solchen Auftrag für die Almen. Und politisch habe niemand ein solches Ziel. Wenn Weiderechte geregelt werden, dann geschehe dies immer auf freiwilliger Basis.

Probleme wären leicht zu vermeiden

Nicht zutreffend sind auch die Mutmaßungen bei der sogenannten „Erlöschensklausel“. Diese geht auf Bundesrecht zurück. Die Almbauern werden durch ihre Verbände immer wieder aufgerufen, ihre Rechte wahrzunehmen und im Grundbuch eintragen zu lassen. Eingetragene Rechte erlöschen nicht, sodass die genannten Probleme leicht zu vermeiden sind. Auf die Eintragung besteht ein Rechtsanspruch.

Anton Altkofer stellte fest: „Es geht mir nicht um Unruhe. Ich will, dass der Almwirtschaft geholfen wird und die Rahmenbedingungen verbessert werden.“ In diesem Zusammenhang zählte Kaniber auf, was allein in ihrer Amtszeit für die Almwirtschaft erzielt wurde. So ist das Bayerische Bergbauernprogramm um eine Million Euro auf 2,7 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt worden. Der Großteil fließt in die Alm- und Alpwirtschaft. Mit rund 27 Millionen Euro unterstützt der Freistaat die Alm- und Alpflächen. Über die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage, das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm und das Vertragsnaturschutzprogramm werde diese umfangreiche Unterstützung für die Almbauern gewährt.

Förderobergrenze im letzten Jahr verdoppelt

Im letzten Jahr konnten die Förderobergrenzen für Neubau und Sanierungen von Almgebäuden auf maximal 110.000 Euro verdoppelt werden. Bei nicht erschlossenen Almgebäuden beträgt diese Summe sogar 130.000 Euro. „Das kann man nicht noch besser machen“, betonte die Ministerin in dem Gespräch mit Verweis darauf, dass die Förderbeträge oftmals die europarechtlich maximal zulässige Höhe ausschöpfen.
Landtagsabgeordneter Michael Koller zeigte sich nach dem Treffen zufrieden: „Gut, dass das Gespräch unter Einbeziehung aller Beteiligten zustande gekommen ist. Das Miteinander ist wichtig.“

Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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