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Starkoch mit Freigang übers Wochenende belohnt

Es geht ihm „gut“: Alfons Schuhbeck schläft zum ersten Mal wieder im eigenen Bett

Alfons Schuhbeck
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Starkoch Alfons Schuhbeck (75) durfte das Wochenende mit Freigang verbringen.

München/Rothenfeld – Es ist eine weitere Etappe auf seinem Weg zurück in die Freiheit: Starkoch Alfons Schuhbeck (75) durfte an diesem Wochenende zum ersten Mal wieder im eigenen Bett schlafen.

Er durfte die Zeit von Freitagvormittag (7. Juni) bis einschließlich Sonntagabend (9. Juni) zuhause in München verbringen, wie die Bild-Zeitung berichtete. Demnach wurde der gebürtige Traunsteiner am Freitag gegen 9.20 Uhr mit einem schwarzen VW von Justizvollzugsanstalt Rothenfeld (Landkreis Starnberg) abgeholt. Seit Februar befindet sich der 75-Jährige dort in offenem Vollzug und hat demzufolge zwei Tage im Monat Freigang.

Zuletzt hatte Schuhbeck der Bild-Zeitung Anfang Mai erklärt, dass es ihm „gut“ gehe. Damals dürfte er auch sein ehemaliges „Reich“ am Platzl in München besucht haben, das sich inzwischen deutlich verändert hat. In seinem ehemaligen Teeladen hat zum Beispiel nun ein schickes Café eröffnet. „Schuhbeck war auch bei mir und hat mir zu unserem Laden gratuliert“, erzählt Betreiber Luka Lukic (36) der Zeitung. Beim damaligen Freigang hatte der Starkoch außerdem seinen 75. Geburtstag nachgefeiert.

„Schuhbeck war bei mir und hat mir gratuliert“

Der ehemalige TV-Star und Sternekoch Alfons Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. rosenheim24.de hatte berichtet. Am 23. August 2023 trat er seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech in Bayern an. Im Februar war der Starkoch dann in den offenen Vollzug in Rothenfeld bei Andechs (Landkreis Starnberg) verlegt worden – als Belohnung für vorbildliches Verhalten, wie es hieß. Auch darüber hatte rosenheim24.de berichtet.

Wann Schuhbeck komplett frei kommt, ist bis dato unklar. Zudem hat er laut Medienberichten seine Steuerschulden nach wie vor nicht beglichen. Diese wird er trotz Verbüßung seiner Haftstrafe noch begleichen müssen. „Das Strafrecht soll kriminelle Handlungen bestrafen, indem der Täter, aber auch Nachahmer durch die Strafe abgeschreckt werden. Die Zahlungsansprüche des Finanzamtes verjähren bei Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren“, sagte der Münchner Anwalt Dr. Alexander Stevens der Bild-Zeitung.

mw

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