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Starkoch darf JVA verlassen

Schuhbeck schnuppert wieder Duft der Freiheit

Alfons Schuhbeck
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Der Starkoch Alfons Schuhbeck.

Im August 2023 war es für Alfons Schuhbeck mit der Freiheit erst mal vorbei. Der Star-Koch kam ins Gefängnis, um seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abzusitzen. Nach seiner Verlegung Anfang Februar in den offenen Vollzug nach Rothenfeld, erhält er nun die nächste Hafterleichterung.

München/Traunstein – Der ehemalige TV-Star und Sternekoch Alfons Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Am 23. August 2023 trat er seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech in Bayern an.

Wegen seines offenbar vorbildlichen Verhaltens in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech wurde der 74-Jährige Anfang Februar in die Justizvollzugsanstalt Rothenfeld bei Andechs verlegt. Die idyllisch gelegene JVA Andechs-Rothenfeld - es gibt keine Wachtürme oder Stacheldrahtzäune - bietet den Gefangenen deutlich mehr Bewegungsfreiheit als die JVA in Landsberg. Bei einer Kapazität von 102 Häftlingen sind die Zellen hier im Gegensatz zu herkömmlichen Gefängnissen für vier Personen ausgelegt und meist nur zur Hälfte belegt. Es gibt verschiedene Freizeitangebote wie Volleyball und Basketball sowie zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.

„Regel-Ausgang“ für Alfons Schuhbeck gewährt

Doch damit nicht genug. Jetzt hat die JVA Landsberg, zu der die Außenstelle für offenen Vollzug gehört, nach Informationen der Bildzeitung Schuhbeck einen „Regel-Ausgang“ gewährt. Zur Pflege sozialer Bindungen. Geregelt ist diese Lockerungsmaßnahme im Bayerischen Strafvollzugsgesetz, Artikel 13. Und wird nach Ermessen angeordnet, „wenn nicht zu befürchten ist, dass die Gefangenen sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werden“.

Demnach darf Schuhbeck vorerst einmal im Monat für einige (vier bis acht) Stunden die Gefängnismauern hinter sich lassen und seine Freunde und Familie besuchen. Und das ganz ohne Aufsicht. Diese Lockerungen des offenen Vollzugs sind in einem drei-Stufen-Prinzip aufgebaut. Ziel ist es, den Häftling auf die Freiheit vorzubereiten. Ein Freigänger ist der Koch mit seiner Regelung bisher allerdings nicht. Schubeck steht auf der ersten Stufe dieses Verfahren. 

In Stufe zwei folgt der Hafturlaub mit zwei Übernachtungen außerhalb der JVA. Letztere erlaubt dem Häftling das Gefängnis acht Stunden am Tag zu verlassen, um einer Arbeit nachzugehen.

mz

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