Anträge von Bürgern beraten
Wie verkehrssicher ist Inzell? Hier lauern die größten Gefahren
Inzell behandelte auf ihrer Verkehrsschau verschiedene Anträge der Gemeindebürger und gab entsprechende Entscheidungen bekannt. Wie die ausfielen, erfahren Sie hier.
Inzell – Eine Verkehrsschau wurde erneut in der Gemeinde Inzell durchgeführt, nachdem von Gemeindebürgern mehrere Anträge eingegangen sind. Teilnehmer waren Bürgermeister Hans Egger, Polizeihauptkommissar Thomas Huber von der Polizeistation Ruhpolding, Polizeihauptkommissar Thomas Enzinger von der Polizeiinspektion Traunstein, Geschäftsleiter der Gemeinde Inzell Walter Neudecker, Bauhofleiter Steinbacher und Andi Liedl von der Gemeindeverwaltung.
Gemeinderat Sepp Tratz (CSU) bemängelte beim neu gebauten Anwesen in der Reichenhaller Straße 53a das Sichtdreieck zum dortigen Geh- und Radweg. Seiner Meinung nach entsteht bei der Grundstücksausfahrt durch den Sichtschutz, der höher ist als erlaubt, eine gefährliche Situation für Radfahrer. Gerade die vielen Sportler, die vom Eisstadion kommen, können gefährdet werden. Dieses Thema wurde vorab in der Gemeinderatssitzung auch besprochenen und so nicht genehmigt. Das Ergebnis lautet gemäß Straßenverkehrsordnung jedoch, dass sich derjenige, der aus dem nachrangigen Grundstück ausfährt, so verhalten muss, dass eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer auf dem Geh- und Radweg ausgeschlossen ist, gegebenenfalls mit Einweiser. Somit sind keine weitergehenden Maßnahmen notwendig. Laut Tratz ist das eine Aushebelung des Gemeinderatsbeschlusses und sollte so nicht hingenommen werden.
Geschwindigkeitsanzeigen zulässig
Eine Bürgeranfrage zielte darauf ab, ob auf der Bundesstraße B 306 gemeindliche Geschwindigkeitsanzeigen zulässig sind. Gemäß der Auskunft des Staatlichen Bauamtes durch Bodenmeier ist dies durchaus möglich und die Gemeinde könnte dahingehend tätig werden.
Weiter gab es eine Prüfung der Sicherheit für Anwohner mit einem Straßenübergang bei der Bundesstraße B 306 auf Höhe Asylbewerberunterkunft Berghof. Bezugnehmend auf dieses Thema klärte Bürgermeister Egger dies persönlich mit dem Staatlichen Bauamt, vertreten durch Bodenmeier ab. Das Ergebnis war, dass das Bauamt keine Querungshilfe baut, weil die Straße absolut übersichtlich ist.
Prüfung alternativer Standorte
Die neu aufgestellten Verkehrszeichen „Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer“ in der Traunsteiner beziehungsweise Schmelzer Straße sind für die Verkehrsteilnehmer nicht optimal ersichtlich. Hier gab es eine Prüfung alternativer Standorte. Hierbei kam es zu dem Ergebnis, dass das Zeichen „Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer“ beim Restaurant „Salvatore“ in der Schmelzer Straße 15 zur besseren Erkennbarkeit in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt auf Höhe der Ausfahrt „Alte Säge“ zurückversetzt werden soll. Das dort vorhandene Zeichen „Vorfahrt gewähren“ wird auf einen separaten Pfosten montiert. Hinsichtlich des Zeichens „Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer“ auf Höhe Anwesen Heiß
Beantragt wurde die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Reichenhaller und Fritz-Gastager-Straße an der Straßenlaterne in Richtung Edeka Markt, da aufgrund der dortigen Unübersichtlichkeit oft gefährliche Situationen entstehen. Begründet wurde das Nichtaufstellen eines Spiegels laut Polizei damit, dass es sich bei dieser Kreuzung um keinen Unfallschwerpunkt handelt und ein Spiegel die Sicherheit an dieser Stelle nicht signifikant erhöhen würde. Somit sind keine Maßnahmen notwendig.
Antrag zur Gamskogelstraße
In der Gamskogelstraße parken immer mehr Autos und diese behindern den Verkehrsfluss. Deshalb ging ein Antrag bei der Gemeinde Inzell ein, ein Parkverbot auf der ganzen Länge der Gamskogelstraße festzulegen. Zudem ist es den Anwohnern oftmals schwer möglich, aufgrund der abgestellten Fahrzeuge das eigene Anwesen mit dem Pkw zu verlassen. Zusätzlich entstehen durch die unkontrolliert abgestellten Fahrzeuge im Winter zwischen den Fahrzeugen Schneeablagerungen, die oftmals tagelang liegen bleiben und eine Ausfahrt zusätzlich behindern. Diesem Antrag wurde nicht entsprochen und mit der Einrichtung eines Parkverbots besteht kein Einverständnis. Die dort einseitig abgestellten Fahrzeuge erzeugen laut Gemeinde den durchaus wünschenswerten Effekt, dass die dort vorhandene Tempo-30-Zone aufgrund der Fahrbahnverengung von den übrigen Verkehrsteilnehmern mit größerer Vorsicht und verminderter Geschwindigkeit befahren werden muss. Dies ist jedoch oftmals das Gegenteil, denn Fahrzeuge, die normalerweise warten müssten, fahren noch schnell vorbei, bevor ein entgegenkommendes Fahrzeug kommt. Laut Aussage der Polizei ist den dortigen Anwohnern ein zweimaliges Rangieren beim Verlassen des Grundstücks allgemein zuzumuten und deshalb werden keine Maßnahmen getroffen.
Zeichenwiederholung innerhalb einer Tempo-30-Zone nicht zulässig
Ein weiterer Antrag war eine 30-Stundenkilometer-Fahrbahnmarkierung auf Höhe des Anwesens Sulzbacher Straße 64, da aufgrund fehlender Zeichenwiederholung in der Tempo-30-Zone und der dort vorhandenen abschüssigen Fahrbahn viel zu schnell gefahren wird. Allerdings kann dem Antrag nicht entsprochen werden, da eine Zeichenwiederholung innerhalb einer Tempo-30-Zone nicht zulässig ist. Zudem sind derartige Fahrbahnmarkierungen aufgrund der Haltbarkeit im Rahmen des hiesigen Winterdienstes nicht geeignet.
Beantragt wurde auch die Aufstellung eines Verkehrshindernisses wie Blumenkasten, Findling oder Poller auf der Schulstraße in Richtung Bichlstraße, da dieser entgegen dem Zeichen Rad-/Fußweg von vielen Kraftfahrern als Durchgangsstraße genutzt wird. Laut Aussage der Antragstellerin sind an der unübersichtlichen Kreuzung schon gefährliche Situationen zwischen Fußgängern/Radfahrern und Pkws entstanden. Das Ergebnis ist, dass dieser Fahrbahnabschnitt von den Beteiligten der Verkehrsschau aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit nicht als gefährlich erachtet wird. Die Aufstellung eines Verkehrshindernisses kommt daher nicht in Betracht. Die Polizeistation Ruhpolding hat hier jedoch stichprobenartige Kontrollen zugesichert.