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Es droht jahrelange Haft

Doppel-Vergewaltigung in Traunstein? Plädoyers gehen stark auseinander

Gewalt gegen Frau
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Gewalt gegen eine Frau (Symbolbild).

Traunstein - Zweiter Verhandlungstag gegen einen 27-Jährigen - und am heutigen Freitag könnte vor dem Landgericht bereits das Urteil fallen: Er soll eine Traunsteinerin zweimal geschlagen und vergewaltigt haben, wies die Taten bisher aber von sich.

Update, 15.29 Uhr – Vorwürfe Vergewaltigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung

Auf die Aussagen des psychiatrischen Gutachters folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und des Strafverteidigers. Staatsanwältin Sophie Schützwohl bezieht sich auf die Vorwürfe Vergewaltigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Sie hält die Angaben des Angeklagten (27) für widerlegt. Bei den Vernehmungen hatte die Geschädigte plausible und stringente Aussagen getätigt. Untermauert wird das durch den Chatverlauf und den Schilderungen der Zeugen. 

Die Traunsteinerin habe immer ihr Verhalten erklären können und auch warum sie so spät angezeigt hatte. Scham und manipulatives Auftreten des Angeklagten habe sie zunächst davon abgehalten. Sie wolle allerdings andere Frauen vor dem Angeklagten schützen. Es könne kein Belastungseifer festgestellt werden. Zudem leide die Geschädigte (37) auch heute noch unter den Auswirkungen der mutmaßlichen Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Die letzte Verurteilung wurde miteinbezogen. 

Der Anwalt der Gegenseite, Stefan Neudecker, hält die Geschädigte für unglaubwürdig: „Es geht darum, ob das Gericht der Frau glaubt oder nicht“. Er habe gefragt, ob ihre Aussagen vollständig wären, sie habe aber sich unterscheidende Angaben vor Gericht eingebracht. Neudecker hält es für nachgewiesen, dass die Nebenklägerin nicht komplett die Wahrheit sagt. Die Nachbarn hätten keine Schläge beobachtet - nur, dass der Angeklagte die Geschädigte festgehalten hat. Für den Verteidiger gäbe es keinen Haftgrund, da keine Fluchtgefahr und er plädiert für die Unschuld seines Mandanten: einen Freispruch.  

Die Urteilsverkündung bleibt noch aus. Der Prozess wird am 6. Mai vorm Traunsteiner Landgericht fortgesetzt. 

Update, 14.01 Uhr – Psychiatrisches Gutachten

Nach der Anhörung der Zeugen brachte der psychiatrische Gutachter seine Analyse zum Angeklagten vor. Er gab an, dass eine Alkoholabhängigkeit bestand, eine Alkoholtherapie wurde abgeschlossen, seitdem trinke der „eigentlich“ Angeklagte nicht mehr. Der 27-Jährige habe außerdem Marihuana konsumiert. Es gäbe keine Hinweise auf eine psychiatrische Störung. 

Vor Gericht wurde obendrein noch bekannt: Dem Angeklagten – einem Palästinenser – droht schon die Abschiebung. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, momentan lebt er mit einer sogenannten Duldung in Deutschland. Es bestehen bereits sieben Vorstrafen wegen Schwarzfahren, Diebstahl, Nötigung, kleinerer Mengen Cannabis, Bedrohung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Betrug. 

Die Aussichten, dass der Angeklagte bei einer Verurteilung auf freiem Fuß bleibt, stehen wohl eher schlecht. Was dem 27-Jährigen droht, dürfte nun auch gleich bei den Plädoyers klar werden. 

Update, 12.30 Uhr – „Wir dachten, sie braucht Hilfe“

Jetzt kommen die letzten Zeugen im Vergewaltigungsprozess am Traunsteiner Landgericht: Es ist der Nachbar der Geschädigten Traunsteinerin, der zwei der Vorfälle mitbekommen hat. Der Traunsteiner hatte mit seiner Ehefrau am 25. Dezember 2022 ein Klingeln gehört und durch den Türspion die Geschädigte mit dem Angeklagten im Treppenhaus gesehen. Der Angeklagte habe die Traunsteinerin gegen die Wand gedrückt. “Das kam uns sehr komisch vor, weshalb wir die Polizei gerufen haben.” 

Seine Partnerin befand sich ebenfalls im Zeugenstand und bestätigte das Geschehen. Der Angeklagte hatte die Geschädigte festgehalten. „Ich habe gesehen, wie unsere Nachbarin sich gewehrt hat und versucht hat zu flüchten. Sie hat auch überall geklingelt. Wir dachten, sie braucht Hilfe“, so die 42-Jährige. 

Eine weitere Zeugin war als Polizeibeamtin im Einsatz in Traunstein. Sie wurde in die Wohnung gerufen, da sich der Ex-Freund dort aufhalte. Bei der Ankunft war der Angeklagte nicht mehr vor Ort. “Sie hatte Angst bekommen, weil ihr Ex-Freund eine Nachricht von einem anderen Mann gelesen hatte und wütend geworden ist.” Der Angeklagte schilderte bei seiner Aussage eine andere Version.

Am 25. Dezember 2022 wurde die Polizeibeamtin erneut zur Wohnung in Traunstein gerufen. Sie war als Verstärkung der Streife vor Ort. Der Angeklagte hatte Suizidgedanken geäußert und wurde deshalb eingewiesen. “Im Auto war er allerdings wieder gut gelaunt und hat Smalltalk geführt”, so die Polizeibeamtin. 

Die Aussage des psychiatrischen Gutachters und die Plädoyers und voraussichtlich das Urteil werden noch erwartet.

Update, 11.09 Uhr – „Die Zeugin hat offensichtlich Angst.“

Heute, am 2. Mai wird die Verhandlung zur mehrmaligen mutmaßlichen Vergewaltigung in Traunstein fortgeführt. Es folgt eine 24-jährige Zeugin, die bereits 2019 eine Beziehung mit dem Angeklagten hatte.

Man merkt sofort: Es ist ihr spürbar unangenehm, hier nochmal auszusagen. Auch Manfred Kösterke, dem Anwalt der Geschädigten, fällt auf: „Die Zeugin hat offensichtlich Angst.“ Oft drückt sie sich vor Antworten oder weicht aus. Der Anwalt der Geschädigten spricht sie auf ihre bei der Vernehmung getätigten Aussage an „wenn man Stress mit ihm hat, macht er einem das Leben zu Hölle.“ Die 24-Jährige bejaht die Aussage.

Die Zeugin gibt an, dass sie häufig als Schlampe beschimpft und auch einmal im Streit gewürgt wurde. Der Angeklagte habe sie einem Sex-Video beschuldigt, das nicht existiere. Er habe sie deswegen auch zu Hause besucht. “Meine Schwester schläft unten und hat ihn klopfen gehört. Sie hat ihn gefragt, wer er ist und hat ihn abgewimmelt”, so die Zeugin.

Nach ihrer Zeugenaussage legt Richterin Barbara Miller offen: Der Angeklagte ist bereits vorbestraft, weil er 2019 schon auf die vorherige Ex-Freundin losgegangen ist. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ihr damals im Alter von 21 Jahren mit dem Umbringen drohte und sie die Treppe hinunterwarf. „Ich will nicht über die Geschichte reden, aber habe ihr versprochen, nie wieder sowas zu machen“, sagt er jetzt vor Gericht dazu.

Weitere Zeugen werden jetzt erwartet: Unter anderem Nachbarn der Geschädigten aus Traunstein, die die Übergriffe des Angeklagten auch mitbekommen haben. 

Vorbericht:

Streits habe es immer wieder gegeben, aber keine Vergewaltigungen: So lautete die Version des 27-jährigen Angeklagten am ersten Prozesstag. Am heutigen Freitag (2. Mai) könnte vor dem Traunsteiner Landgericht schon das Urteil gesprochen werden. Auch die Plädoyers stehen unter anderem noch aus. Konkret soll er eine 37-jährige Traunsteinerin am 11. September 2022 und am 5. November 2022 in ihrer Wohnung vergewaltigt haben, bei beiden Malen auch verbunden mit Schlägen ins Gesicht.

Bei einem dritten Fall im Dezember 2022 könnte die Traunsteinerin noch früh genug die Polizei rufen. Der Angeklagte führte laut Staatsanwaltschaft von Dezember 2021 bis Oktober 2022 eine Beziehung mit der Frau: „Sie war von mehrfachen Trennungen und Versöhnungen sowie starker Eifersucht seitens des Angeklagten geprägt“, meinte Staatsanwältin Sophie Schützwohl. Auch die Geschädigte sagte am ersten Prozesstag bereits aus, Presse und Öffentlichkeit wurden dabei aber ausgeschlossen. Beamte der Polizei, die die Frau nach der Anzeige vernahmen, hielten sie für glaubhaft.

Zugegeben hat der 27-Jährige, der aus Palästina stammt, zumindest einen Verstoß gegen das Kontaktverbot zu der Frau, das ihm im Februar 2023 auferlegt wurde. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Die Verhandlung wird ab 9 Uhr vor dem Landgericht fortgesetzt. chiemgau24.de wird aktuell aus dem Gerichtssaal berichten. (xe/jj)

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