Urteil wegen Drogenhandels im großen Stil gefällt
Haft für Hausmeister (43): Eine Million Euro Umsatz mit Drogenhandel in Rosenheim und Oberbayern
Am Landgericht Traunstein wurde am 6. Mai das Urteil gegen einen 43-Jährigen gefällt. Der Mann soll knapp 1,2 Millionen Euro Umsatz mit Drogengeschäften in Rosenheim und Oberbayern erwirtschaftet haben.
Traunstein – Gegen einen 43-jährigen Hausmeister mit letztem Wohnsitz in München wurde wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge am 6. Mai das Urteil gefällt. Der gebürtige Türke hatte mit dem Verkauf von Marihuana, Haschisch und Kokain in Rosenheim und im Raum Oberbayern über eine Million Euro Umsatz gemacht. Der Angeklagte war vollumfänglich geständig und wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Staatsanwalt plädierte für 4,5 Jahre Haft
Laut dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen liegt bei dem 43-jährigen Angeklagten keine Suchtproblematik vor. Er habe seine Drogengeschäfte in vollem Bewusstsein durchgeführt und sei demnach voll schuldfähig. Staatsanwalt Nils Wewer betonte, dass der Angeklagte die Gewinne aus den Drogenverkäufen nicht für die Rückzahlung von Schulden verwendet hatte, sondern in Luxusgüter und weitere Drogengeschäfte investiert habe. Bei dem Angeklagten liege außerdem hohe Rückfallgeschwindigkeit vor.
Während der Staatsanwalt vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte plädierten die Verteidiger auf die niedrigste Strafe. Sie sehen eine vorliegende Suchtproblematik bei ihrem Mandanten. Volker Ziegler, der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsbegründung, dass das Geständnis des Angeklagten für die Aufklärung der Taten sehr hilfreich gewesen sei. Die Kammer sehe aber keine Anzeichen einer Drogensucht entschied demnach gegen eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
826.000 Euro Wertersatzeinzug
Neben der Freiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren und drei Monaten wurde ein Wertersatzeinzug in Höhe von 826.000 Euro angeordnet. Bei der Berechnung des Betrags könne die Kammer natürlich nur die Gelder berücksichtigen, die der Angeklagte tatsächlich erhalten habe, so Ziegler. Letztendlich habe die Kammer zugunsten des Angeklagten gehandelt. Weil der 43-Jährige bereits mehrmals vorbestraft und eine schnelle Rückfallgeschwindigkeit gezeigt habe, ermahnte Richter Ziegler den 43-Jährigen am Ende noch einmal, künftig die Finger von illegalen Aktivitäten zu lassen.