MARO Genossenschaft
Wohnungsbau-Genossenschaft stellt Insolvenz-Antrag: Was das für Projekte in Unterwössen bedeutet
Die „MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen“ hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Was bedeutet das nun für deren Wohnprojekte, einschließlich der 32 Wohnungen und der Arztpraxis in Unterwössen?
Unterwössen – Die „MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen“ hat – nach eigenen Angaben – rund 2100 Genossen, die meisten von ihnen auch Mieter. Die erhielten jüngst in einer E-Mail die Nachricht, dass ihre Genossenschaft einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellte. „Das Amtsgericht München hat diesem Antrag stattgegeben und ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet.“
32 Wohnungen und eine Arztpraxis
Die „MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen“ ist bekannter Akteur im Bereich des generationenübergreifenden und gemeinschaftlichen Wohnens im Großraum München und in Oberbayern. Hier in der Region hat sie fertige, laufende Projekte in Prien und Unterwössen. Jetzt im Februar gab der Marquartsteiner Gemeinderat grünes Licht für ein neues Wohn-Projekt am Sportplatz.
In Unterwössen sind es 32 Wohnungen und die Arztpraxis in den drei Gebäudeteilen hinter dem Rathaus. Die Bewohner sind einerseits Genossen mit hohen Einlagen von 500 Euro/Quadratmeter ihrer Wohnfläche, zum anderen Mieter der Wohnung, die ihnen im Grundsatz unkündbar zur Verfügung steht.
Das soll so bleiben, wünscht sich die Maro. „Unser Geschäftsbetrieb bleibt unverändert aufrechterhalten und auch die bestehenden Wohnprojekte werden aktuell unverändert fortgeführt“, erklärt Inge Schmidt-Winkler, Vorstand der Maro-Genossenschaft.
Vorläufiger Sachwalter des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist der Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht Ivo-Meinert Willrodt aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ulm, mit Zweigstellen überall in Deutschland. Der sieht den Auslöser für den Insolvenzantrag im Wesentlichen im Rückzug einer Finanzierungszusage für ein Maro-Projekt in Landsham. Das ist im Bau, kommt aber nicht voran, weil vor allem Statikmängel im Projekt, Baustopp und Gerichtsverfahren verzögern. Inzwischen liegt das Vorhaben Jahre hinter dem Ursprungszeitplan.
Die Kündigung einer bestehenden Kreditverbindlichkeit zieht regelmäßig erhebliche Konsequenzen nach sich, weil die sofortige Rückzahlungsforderung große Herausforderungen an die Liquidität eines Unternehmens stellt. (Ein Beispiel für Größenordnungen: Das Unterwössner Projekt war mit rund 11 Millionen angesetzt, knapp die Hälfte sollte dort über eine Finanzierung laufen.) Die Maro möchte sich der Situation mit einer Umstrukturierung und Neuausrichtung stellen und beantragte deshalb die Eigenverwaltung. Mit dem vorläufigen Sachwalter und Sanierungsexperten und mit Unterstützung der Rechtsanwälte Hendrik Wolfer und Dr. Lukas Herbert arbeitet das Unternehmen an einem detaillierten Insolvenzplan. Damit zielen sie darauf, die Wohnformen langfristig zu erhalten und weiterzuführen. Die Maro-Genossenschaft zeigt sich entschlossen, durch die aktive Restrukturierung und mit der Unterstützung aller Beteiligten, eine stabile Basis für die Zukunft zu schaffen.
Für die Mitarbeiter der Genossenschaft besteht Sicherheit, da die Gehaltszahlungen durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gewährleistet sind. Für die Genossen stehen deren Genossenschaftseinlagen im Risiko. Eine Nachschussverpflichtung zur weiteren Kostendeckung besteht aber nicht. Dass es die nicht gibt, sagt ausdrücklich der Eintrag der Maro im Genossenschaftsregister.
Wenig Einfluss auf Mietverträge
Eine Insolvenz hat auf die eigentlichen Mietverträge kaum Einfluss, die bestehen unverändert fort. Einem Sonderkündigungsrecht für den Käufer einer der Wohnungen im Insolvenzverfahren setzt der Gesetzgeber zeitlich wie sachlich Grenzen. Der Neuerwerber muss ein im Rechtssinn „berechtigtes Interesse“ an der Kündigung belegen.