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Wasserrechte für Adelholzener

Adelholzener legt Wasserrechts-Antrag endlich vor: Warum der Zeitpunkt für Frust sorgt

Das Werksgelände der Adelholzener Alpenquellen.
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Das Werksgelände der Adelholzener Alpenquellen.

Ab Montag, den 10. November, kann der seit langem erwartete Wasserrechts-Antrag der Firma Adelholzener Alpenquelle eingesehen werden. Die betroffenen Gemeinden, darunter Bergen, Siegsdorf, Ruhpolding, Reit im Winkl und Grabenstätt, haben dann Zeit für Stellungnahmen. Das sind die ersten Reaktionen.

Bergen – Der Wasserrechtsantrag der Firma Adelholzener Alpenquelle ist nun eingegangen und kann am Montag, 10. November eingesehen werden. Betroffen hiervon sind fünf Gemeinden, neben Bergen auch Siegsdorf, Ruhpolding, Reit im Winkl und Grabenstätt informierte Bürgermeister Stefan Schneider in der jüngsten Sitzung.

Erlaubnis im bisherigen Umfang

Adelholzener hat Wasserrechtsanträge für den Erhalt seiner bisherigen Entnahmemenge bei den Behörden eingereicht, da die bestehenden, befristeten Genehmigungen zum Ende des Jahres 2025 auslaufen. Diese Anträge sind notwendig, um die Wasserförderung weiter fortsetzen zu können. Es gab eine Verlängerung der bestehenden Genehmigungen, die aber nur als Übergangslösung gilt, und die neuen Anträge betreffen unter anderem den sechsten Brunnen.

Für den Weiterbetrieb der Brunnen A 1 bis A 5 und Nutzung des neuen Brunnens A 6, der als Redundanz dient, wird eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis im bisherigen Umfang mit 1.590.000 Kubikliter pro Jahr mit einer Befristung bis zum 31. Dezember 2035 beantragt. Für den Zeitraum ab 01.01.2036 bis 31.12.2050 sieht der Antrag eine reduzierte Gesamtentnahme von 1.290.000 Kubiklitern pro Jahr vor. Wie der Rathauschef mitteilte, werden die Anträge im Internet vom Landratsamt veröffentlicht und auch auf der Homepage der Gemeinde verlinkt.

In Papierform sind diese nur im Landratsamt und im Bauamt der Gemeinde Bergen einsehbar. Vom 10. November bis zum 9. Dezember besteht dann die Möglichkeit, hierzu Stellung zu beziehen. Im Anschluss folgt die zweite Frist bis zum 9. Januar 2026. In dieser Zeit muss die Gemeinde ihre Stellungnahme abgeben und Einwendungen vorbringen. Die Frage von Monika Meitinger (ÜW Bergen), ob die Firma am 31. Dezember, also nach Ablauf der Genehmigung die Förderung einstellen müsse, verneinte der Rathauschef.

Hierfür gebe es Übergangsfristen. Es war absehbar, dass der Antrag nicht so schnell abgegeben werde und das Landratsamt habe im Vorfeld eine Vollständigkeitsprüfung vorgenommen. Nach Ansicht des Landratsamtes ist der Antrag nun vollständig. Das Landratsamt habe zudem einen einstweiligen Bescheid erlassen, sodass ab dem ersten Januar 2026 weiter Wasser gefördert werden darf. Für den Brunnen 6 gebe es noch keinen Bescheid und dieser dürfe auch noch nicht verwendet werden.

Die letzte Sitzung in diesem Jahr ist bereits am 12. Dezember und die erste nach den Feiertagen am 8. Januar. Die Zeit der Stellungnahme der Gemeinde liegt fast komplett in dieser sitzungsfreien Zeit über die Weihnachtsfeiertage, in einer Zeit, in der das Rathaus durch die Brückentage wenig besetzt ist. „Das kümmert mich“, so Bürgermeister Schneider. Er kündigte bereits jetzt eine Sondersitzung an. Eine fachlich fundierte Meinung wäre Erika Sträter wichtig. Hierfür sind auch Mittel im Haushalt eingestellt. Schneider erklärte, dass die Verwaltung den Antrag formell auf Korrektheit prüfen könne, doch im fachlichen Bereich, gerade wenn es um Isotopen gehen, dies nicht beurteilen könne. Herbert Bergen (ÜW) dachte, dass das Landratsamt als Fachbehörde den Antrag kompetent prüfen könne. Laut Sträter prüfen diese jedoch nur nach Plausibilität und das sei ihr zu wenig. Folglich sei eine fachliche Stellungnahme anzuraten.

Bergen beantragt Fristverlängerung

Aufgrund der ungünstigen Fristzeiten mit vielen Feiertagen und Urlaubszeit sollte, so Moritz Beyreuther (Grüne Liste) eine Fristverlängerung beantragt werden. Sollte es Rückfragen geben, so Tobias Schwaiger (CSU) seien diese in der Weihnachtszeit nicht möglich, da dann im Wasserwirtschaftsamt und den Behörden niemand zu erreichen ist. Aufgrund der Brückentage ist der 23. Dezember für viele in den Fachbehörden der letzte Arbeitstag und diese sind erst zum 7. Januar wieder erreichbar. Aus diesem Grund wird nun sofort eine Fristverlängerung beantragt. Eine reelle Zeit der Stellungnahme von einem Monat ist aufgrund der Feiertage nicht gegeben.

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