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Früherer Ministrant aus Garching klagt

Traunsteiner Missbrauchsprozess gegen Erzbistum München und Freising erneut verschoben

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Der Kläger Andreas Perr (M) und seine Anwälte Andreas Schulz (r) und Markus Goldbach (l) stehen zu Prozessbeginn an ihren Plätzen im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein.

Der Prozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen verzögert sich weiter.

Traunstein - Das Landgericht Traunstein hat den zweiten Verhandlungstag erneut verschoben - auf den 10. Januar 2024. Grund sei die „Verhinderung eines Beteiligten“, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Prozess hatte am 20. Juni begonnen, der zweite Verhandlungstag war ursprünglich für den 12. September geplant gewesen und dann zunächst auf den 2. November verschoben worden; jetzt wurde er erneut vertagt.

Früherer Ministrant aus Garching klagt

An dem Termin soll der Kläger, ein früherer Ministrant, selbst gehört werden. Der Mann gibt an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz einmal sexuell missbraucht worden zu sein. Er fordert in dem Zivilprozess mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

Das Erzbistum hatte über seinen Anwalt zu Prozessbeginn generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, sich aber nicht auf eine konkrete Summe festgelegt. Der Anwalt beantragte, die Schmerzensgeld-Klage in der geforderten Höhe abzuweisen. Vielmehr sollte das Gericht eine eigene Einschätzung zu einer Summe geben.

Gericht ordnet psychiatrisches Gutachten an

Die Richter ordneten dann Mitte Juli zunächst an, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Damit soll die Frage erörtert werden, „ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“. Auch dieses Gutachten soll beim nächsten Prozesstermin Thema sein.

Das Verfahren hatte vor allem darum bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil unter den Beklagten ursprünglich auch der inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. war. Das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt, weil nach seinem Tod an Silvester noch immer unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch das Verfahren erbt.

Gericht sieht Mitschuld von Kardinal Joseph Ratzinger

Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde. Das Landgericht Traunstein sah zu Beginn des Prozesses eine Mitschuld Ratzingers. Er habe an einer Sitzung teilgenommen, in der beschlossen wurde, dass der wegen Missbrauchsverdachts aus Nordrhein-Westfalen versetzte Priester in der Erzdiözese eingesetzt wird.

Darum habe er „entsprechend Kenntnis von dem Vorleben“ des Priesters gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Nitzinger-Spann. Und dennoch sei der Mann dann „ohne weitere Beschränkungen und Vorkehrungen“ übernommen und weiter in der Kinder- und Jugendseelsorge eingesetzt worden. Auch aus dem Verhalten Ratzingers ergibt sich aus der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts ein Schmerzensgeldanspruch des Klägers gegen das Erzbistum.

Was wusste Ratzinger von den Missbrauchsvorwürfen?

Die Teilnahme Ratzingers an der Sitzung hatte bei der Vorstellung des Münchner Missbrauchsgutachtens im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht. Der emeritierte Papst hatte zunächst bestritten, an der Sitzung teilgenommen zu haben, dann aber von einem Irrtum gesprochen und eingeräumt, doch dabei gewesen zu sein.

Er teilte damals mit, bei der Sitzung seien die Vorwürfe gegen Priester H., die zu seiner Versetzung nach Bayern führten, nicht zur Sprache gekommen und bestritt, davon Kenntnis gehabt zu haben.

dpa

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