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Warnstreik am 11. Februar

Traunsteiner Klinikstreik: Gericht setzt Grenzen zum Schutz der Patienten

Warnstreik im Öffentlichen Dienst
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Streik. (Symbolbild)

Das Arbeitsgericht Traunstein folgte am Montag (10. Februar) der Argumentation, dass die Versorgung von Patienten gesichert sein muss und im Rahmen eines Streiks eine vereinbarte Mindestbesetzung nicht ohne weiteres einseitig durch ver.di weiter reduziert werden darf.

Pressemeldung KSOB im Wortlaut:

TraunsteinDemnach muss die Notdienstbesetzung in allen Bereichen und Stationen der KSOB gewährleistet sein. Dies ermöglicht es zum einen dem Einzelnen, gemäß den Vereinbarungen an den geplanten Streikmaßnahmen teilzunehmen, und zum anderen gleichzeitig die Versorgung unserer Patienten sicherzustellen.

Nun streben alle Beteiligten den Abschluss einer einvernehmlichen Notdienstvereinbarung an, die sowohl den berechtigten Interessen der Beschäftigten als auch den der Patienten gerecht wird.

Die Kliniken Südostbayern betonen nochmals ausdrücklich, dass sie niemals das grundgesetzlich geschützte Streikrecht infrage gestellt haben. Im Vordergrund standen stets Sicherheit und Wohl der Patienten, die auch während eines Streiks eine adäquate Versorgung benötigen. „Wir respektieren das Streikrecht in seiner vollen Gültigkeit. Unser Ziel war es und bleibt es, die medizinische Versorgung der Patienten auch in einer solchen Situation zu gewährleisten“, erklärt KSOB-Vorstand Philipp Hämmerle im Nachgang zum Termin vor dem Arbeitsgericht Traunstein.

Der eintägige Streik wird nun, wie angekündigt, am Dienstag (11. Februar) stattfinden, jedoch mit den erforderlichen Vorkehrungen, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden. (Pressemeldung Kliniken Südostbayern AG)

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