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Wollte Mutter ihre Tochter (4) umbringen?

„Sie war immer die beste Mutter“: Großeltern verweigern die Aussagen gegen Burghauserin

Einer Mutter aus Burghausen (36) wird versuchter Mord an der eigenen Tocher (5) vorgeworfen.
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Die Beschuldigten (36) wird versuchter Mord an der eigenen Tocher (5) vorgeworfen.

Traunstein / Burghausen – In der Nacht zum 22. Mai 2024 kam es in Burghausen zu einem Großeinsatz: Eine Burghauserin soll ihre schlafende Tochter (4) mit einem Messer attackiert haben und das Kind anschließend vom Balkon werfen wollen. Sie litt wohl unter Wahnvorstellungen. Heute (9. Januar) begann der Prozess gegen die Beschuldigte.

Übersicht:

Update 14.27 Uhr: „Sie war immer die beste Mama“: Großeltern verweigern die Aussage

Die Verhandlung wird fortgesetzt und der Vorsitzende Richter Volker Ziegler ruft die Großmutter der Beschuldigten in den Gerichtssaal. Die Rentnerin aus Burghausen möchte aber nicht gegen ihre Enkelin aussagen. Sie darf auch bestimmen, ob ihre polizeilichen Vernehmungen in dem Prozess verlesen und verwertet werden und sie nimmt von diesem Recht Gebrauch. Zum Abschied betont sie jedoch: „Sie war immer die beste Mama, die ich kannte.“ Der Richter bedankt sich bei der Dame und bittet sie, ihren Mann in den Gerichtssaal zu holen.

Der Großvater betritt den Raum und nimmt als Zeuge vor der 5. Strafkammer Platz. Auch er wird auf sein Recht hingewiesen, als Angehöriger die Aussage gegen seine Enkelin verweigern zu dürfen. Auch er nimmt von diesem Recht Gebrauch und will ebenso nicht, dass seine Aussagen gegenüber der Polizei in der Gerichtsverhandlung verlesen oder verwendet werden. Damit endet der heutige Verhandlungstag. Der Prozess wird am Dienstag, dem 14. Januar, ab 9 Uhr fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil in dem Sicherungsverfahren gefällt werden.

++Innsalzach24.de wird an beiden Tagen live aus dem Gerichtssaal berichten+++

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Update 12.00 Uhr: „Nehmt‘s mich mit! Nehmt‘s mich mit!“ – Mutter nach Attacke desorientiert

Nach dem Sachverständigen fragt der Vorsitzende Richter Volker Ziegler die Beschuldigte nach ihren Lebensumständen. Die 36-Jährige sagt, dass sie seit der Einstellung mit Medikamenten nicht mehr unter Symptomen ihrer psychischen Erkrankung leide. In der Unterbringung gehe es ihr gut, sie werde auch regelmäßig von ihrer Familie besucht. Ihre vierjährige Tochter habe sie aber seit ihren Taten nicht mehr gesehen. Die Frau beginnt zu weinen und sagt, sie vermisse ihr Kind über alles. Das Familiengericht habe einstweilig verfügt, dass der Kindsvater die Sorge für ihre Tochter bekomme.

Das Kind lebe nun bei den Großeltern väterlicherseits. Weil die Beschuldigte zum Zeitpunkt ihrer Tat wohl unter Wahnvorstellungen aufgrund eines psychotischen Schubs litt, befragt sie der Richter auch zu ihrer Krankheitsgeschichte. Sie berichtet, dass sie schon einmal wegen massiver Stresserscheinungen stationär untergebracht war. Blut und Haartests waren unauffällig, auch Alkohol konsumiere die Beschuldigte nicht in auffälliger Menge. Nach der Befragung werden die ersten Zeugen in den Saal gerufen. Es handelt sich zuerst ausschließlich um Polizeibeamte, die zusammen mit dem Rettungsdienst kamen.

Kind war lebensgefährlich verletzt

Die Beamten berichten, dass es im Gang der Burghauser Wohnung sehr eng gewesen sei. Bereits im Flur konnte ein Zeuge Blutspuren am Boden erkennen. Sowohl die Großeltern der Beschuldigten, als auch sie selbst seien auf der Couch im Wohnzimmer gesessen und es habe Totenstille geherrscht. Das verletzte Mädchen habe auf dem Schoß der Urgroßmutter gesessen und die Beschuldigte sei zugedeckt auf der Couch gelegen. Splitterfasernackt sei sie dann aufgestanden, auf den Einsatzleiter zugekommen und habe gebeten: „Nehmt‘s mich mit! Nehmt‘s mich mit!“ Daraufhin sollte sie sich anziehen und wurde dann aus der Wohnung gebracht.

Die Frau habe „neben sich gestanden“ und apathisch gewirkt, jedoch auf Anweisungen der Polizeibeamten reagiert. Der Rettungsdienst habe dem einsatzleitenden Hauptkommissar dann mitgeteilt, dass die Verletzungen des Kindes lebensgefährlich seien und kümmerte sich um das Mädchen. Die Beamten befragten dann die Großeltern der Beschuldigten und machten Fotos, während eine Streife der Bundespolizei die mutmaßliche Täterin zur Dienststelle brachte. Nach den Aussagen der drei Zeugen unterbricht der Richter für eine kurze Pause. Gegen 13.30 Uhr werden die Urgroßeltern des geschädigten Kindes als Zeugen erwartet.

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Update 11.00 Uhr: Tochter (4) war wohl ihr „Ein und Alles“

Nach Verlesung der Anklageschrift gibt Verteidiger Harald Baumgärtl für seine Mandantin eine Erklärung ab. Der 36-Jährige sei es bereits vor dem Zeitpunkt ihrer Taten gesundheitlich nicht gut gegangen. Sie habe bereits nächtelang nicht geschlafen und an massiven Ängsten gelitten. Aus diesem Grund habe sie die Urgroßeltern ihrer Tochter darum gebeten, die Versorgung des Kindes zu übernehmen. An das Geschehen in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2024 kann sich die Beschuldigte laut der Erklärung nur bruchstückhaft erinnern. So soll sie zwar noch wissen, dass sie mit der Großmutter und dem Kind im Schlafzimmer war, kann sich aber nicht erinnern, ein Messer geholt und mit der Großmutter gekämpft zu haben.

Baumgärtl erklärt, dass sich seine Mandantin zwar daran erinnere von jemandem festgehalten worden zu sein, doch dann erinnert sie sich erst wieder daran, dass sie in einer Polizeidienststelle war. An die Begutachtung durch den Psychiater, die im Anschluss erfolgte, kann sich die Frau laut eigenen Angaben aber dann nicht mehr erinnern. Der psychiatrische Gutachter, Dr. med. Josef Eberl, sagt zu den Umständen seines Gesprächs mit der Beschuldigten, dass dies sehr „ungewöhnlich“ gewesen sei. Das Gespräch habe direkt nach den Taten stattgefunden und die Frau sei gänzlich nackt gewesen.

Ihre Tochter war ihr „Ein und Alles“

Ein weiteres Gespräch habe im Juli in der psychiatrischen Klinik stattgefunden, in der die Beschuldigte untergebracht wurde. Zur Biografie der 36-Jährigen sagt der Sachverständige, dass die Frau in ihrer Jugend wohl mehrere Umzüge und Schulwechsel sowie die Scheidung der Eltern miterlebte. Sie habe selbst jung geheiratet, der Ehemann habe sie dann aber verlassen. Mit dem Vater ihrer Tochter hatte die Beschuldigte zwar eine Beziehung, doch noch vor der Geburt sei es zur Trennung gekommen. Das Kind sei ihr „Ein und Alles“ gewesen, so der Psychiater. Obwohl sie alleinerziehend war, habe sie schon bald wieder in Teilzeit zu arbeiten begonnen.

In den Monaten habe die Beschuldigten zunehmend unter Sorgen und Ängsten gelitten. Zuerst zog sich ihre Tochter eine Verletzung zu, der eine Operation mit Komplikationen folgte. Dann sei der Familienhund gestorben und der jungen Frau wurde angekündigt, dass das Mehrparteienhaus, in dem sie und ihre Tochter lebten, verkauft und die Mietverträge aufgelöst werden sollten. Die Wohnungssuche sei jedoch erfolglos geblieben, weswegen die Frau zunehmend unter schlaflosen Nächten litt. Zwar habe sich die Mutter bereits hilfesuchend an die Behörden gewandt, doch diese schlugen ihr lediglich eine Obdachlosenunterkunft vor, was weiter zur Verzweiflung der Alleinerziehenden beigetragen habe. Am Ende habe sie ihre Großeltern gebeten, das Mädchen aufzunehmen, weil es ihr in den Tagen vor der Tat zusehends schlechter gegangen sei.

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Update 10.00 Uhr: Burghauserin versuchte das Kind vom Balkon zu werfen

Der Prozess gegen die 36-jährige Beschuldigte beginnt: Es haben sich einige Besucher im Gerichtssaal eingefunden und der Vorsitzende Richter Volker Ziegler eröffnet die Verhandlung. Die gebürtige Burghauserin wirkt sehr jung und verletzlich. Sie ist sehr blass und wirkt massiv eingeschüchtert. Der Vorsitzende Richter Volker Ziegler bittet Staatsanwältin Lisa Grindinger um Verlesung der Antragsschrift: Der Beschuldigten wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In der Nacht vom 21. auf den 22. Mai soll sie ihre schlafende Tochter, damals vier Jahre alt, lebensgefährlich mit dem Messer verletzt haben. Sie fügte dem Kind wohl mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser eine Stichwunde am Hals und im Gesicht zu.

Unter Wahnvorstellungen habe sie versucht, das eigene Kind zu töten. Von den Geräuschen wurde die Großmutter der Beschuldigten wach und konnte die Beschuldigte wohl von weiteren Stichen abhalten. Es entwickelte sich ein Kampf, der sich vom Schlafzimmer in das Wohnzimmer verlagerte. Da das Messer im Verlauf der Auseinandersetzung abbrach, kniete sich die Beschuldigte auf ihre Tochter und begann dann wohl das Kind zu würgen, während der Großvater versuchte, sie von der Handlung abzuhalten. Aus diesem Grund soll die Mutter mit dem Kind aufgesprungen und auf den Balkon der Wohnung im siebten Stock gelaufen sein, wo sie ihre Tochter hinunterwerfen wollte.

Das Kind, welches sich wohl am Geländer festklammern konnte, habe dann von dem Großvater gerettet werden können. Er setzte wohl den Notruf ab und fixierte die Beschuldigte, bis die Beamten eintrafen, während die Großmutter Erste Hilfe bei der verletzten Urenkelin leistete. Die 36-Jährige wurde dann festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

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Prozessstart gegen psychisch kranke Mutter aus Burghausen

Am 9. Januar beginnt das Sicherungsverfahren gegen eine 36-jährige Frau, die im Mai 2024 in Burghausen das eigene Kind mit einem Messer angriff. Der psychisch Erkrankten wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In der Nacht vom 21. auf den 22. Mai soll sie wegen einer drohenden Notlage einen psychotischen Schub erlitten und aufgrund von Wahnvorstellungen ihre schlafende Tochter attackiert haben. Das vierjährige Kind wurde dabei lebensgefährlich im Hals- und Gesichtsbereich verletzt und musste notoperiert werden. Nach dem Eintreffen der Polizei wurde die Mutter festgenommen und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte.

Großmutter konnte Schlimmeres verhindern

Nur durch das Eingreifen der Großmutter konnte wohl Schlimmeres verhindert werden, denn die Situation eskalierte weiter. Laut Daniel Katz, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, waren es auch die Großeltern, die noch rechtzeitig den Notruf absetzen konnten. Dank der schnellen Hilfe der Rettungskräfte konnte das schwerverletzte Kind schnell genug operiert werden und überlebte den Angriff. Danach ging es um die Frage, wer die Sorge für das Mädchen übernehmen würde. Der Prozess werde zeigen, inwiefern die Mutter künftig eine Gefahr für sich oder andere darstelle, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft damals und würdigte das couragierte Eingreifen der Großmutter.

In dem Prozess gegen die Mutter wird auch eine Rolle spielen, wie es dem Kind heute geht und wie das Mädchen und seine Urgroßeltern mit dem Erlebten zurechtkomme. Zudem wird spannend, wie Polizei und Rettungskräfte den Einsatz schildern und wie sie den Vorfall verdauen konnten: Psychische Ausnahmezustände sind schwer berechenbar und weder Beamte noch Helfer wissen, was in solchen Fällen auf sie zukommt. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, leiden auch sie bisweilen unter den Folgen solcher Taten. Das Sicherungsverfahren soll innerhalb von zwei Tagen entschieden werden. Der zweite Verhandlungstag findet am 14. Januar statt.

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