In der Nähe von Traunstein
Drei Rehkitze bei Mäh-Arbeiten getötet – Polizei ermittelt gegen Landwirt
Am Morgen des Montags (17. Juni) wurden in Traunstein drei Rehkitze durch Mäharbeiten getötet. Die Polizei ermittelt nun gegen den verantwortlichen Landwirt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Traunstein – Am Morgen des 17. Juni 2024 wurden der Polizeiinspektion Traunstein mehrere durch Mäharbeiten getötete Rehkitze gemeldet. Ein Landwirt hatte am Vorabend westlich von Traunstein drei Rehkitze mit seinem Kreiselmäher erfasst und getötet. Die Polizei ermittelt nun gegen den Landwirt wegen eines möglichen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz.
Drohnenflüge sollen helfen
Laut Tierschutzgesetz ist es die Pflicht des Landwirts, Maßnahmen zu ergreifen, um den Tod oder die Verletzung von Rehkitzen, Hasen oder brütenden Vögeln zu verhindern. Ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. „Eigentlich gibt es schon Möglichkeiten, das zu verhindern”, sagt Katharina Kern, Kreisbäuerin für Rosenheim. „Viele Landwirte, die ich kenne, setzen Drohnen mit Wärmebildkameras ein. Vor allem bei Feldern, in denen Rehe vermutet werden, lässt man die Drohnen vor dem Mähen fliegen,“ erklärte Kern. „Es gibt ein Kitz-Programm vom Bauernverband, bei dem Drohnen zum Einsatz kommen. Trotzdem kann man es nie ganz ausschließen.“
Lage hat sich verbessert
Auf die Frage, ob die Kosten für den Drohneneinsatz vom Landwirt selbst getragen werden müssen, antwortete Kern: „Bei uns ist es so, dass der Jäger die Drohnenanschaffung übernommen hat und den Überflug kostenlos durchführt.” In manchen Fällen hätten sich Bauern zusammengeschlossen, um eine Drohne gemeinsam zu kaufen, oder aber sie müssten den Jäger möglicherweise bezahlen. Katharina Kern betonte, dass Vorfälle mit getöteten Rehkitzen heute seltener vorkommen. „Ich habe jetzt nichts mehr gehört, dass Rehe getötet wurden. Ich glaube, das ist wesentlich besser geworden, weil man die Kitze retten kann. Die Möglichkeiten sind da, aber es passiert leider trotzdem ab und zu.“
Kitze bleiben liegen und fliehen nicht
Ein weiteres Problem ist das Verhalten der Rehkitze. „Ein kleines Kitz bleibt still im Gras liegen, wenn eine Gefahr naht, um nicht von Greifvögeln oder Füchsen entdeckt zu werden”, erklärte Kern. Das Kitz bewegt sich nicht, auch wenn eine große Maschine kommt. Die Mutter läuft weg, aber das Kitz bleibt liegen. Die toten Rehkitze müssen anschließend in die Tierkörperverwertung gebracht werden. „Da muss man anrufen, und die nehmen die Kitze dann mit. Es ist besonders im Frühsommer ein Problem, wenn die Kitze noch sehr klein sind.” Später im Jahr, beim zweiten oder dritten Schnitt, passiere das nicht mehr, weil die Kitze dann schon größer sind und mit der Mutter mitlaufen.
Ermittlungen dauern an
Gegen den Landwirt wurde durch einen Jagdpächter Anzeige erstattet, der die Polizei nun nachgehen muss. Die entsprechenden Ermittlungen dauern laut der Traunsteiner Polizeiinspektion noch an. Nach § 39 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd allein ist kein vernünftiger Grund, ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend dem Verursacherprinzip sind der Landwirt und der Maschinenführer für das Absuchen des zu mähenden Landes verantwortlich. Bei Verstoß ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Ein solcher Verstoß liegt aber auch nur vor, wenn dies absichtlich geschieht oder als mögliche Folge einer Handlung billigend in Kauf genommen wird.
